Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Die Targo spinnt doch...
    Jetzt mal ehrlich. Die haben mit die Hauptforderung überwiesen. Also ohne Zinsen und Anwaltskosten plus Mahnkosten. Wenige Tage danach haben die dem Mahnbescheid widersprochen. Was ist das denn bitte?


    Anwalt und ich sind uns einig...SO NICHT. SO GEHT BANK HEUTE EBEN NICHT!

  • Ich rechne bei mir mal bei der Santander zusammen:


    1.Darlehen 1 mit €800.- BG in 2005
    2.Darlehen 2 mit €1150.- BG in 2008
    3.Kreditverlängerung mit BG von €4000.-(!!) in 2011


    Summe:€5950.-,dazu sind noch ca.€2000.- an Zinsen zu beanspruchen----->Gesamtforderung:€8000.-(!!)


    Erhalten habe ich:BG aus 2.,noch offen: ca.€6850.-


    Klage an die Santander läuft,wurde am 15.1. dort zugestellt.Versicherung bezahlt,bisher sind der Santander €800.- an Kosten zu "übertragen".


    Meine Rechtsschutzversicherung wird die Santander(und andere Banken) in der nahen Zukunft für bisher(!!)ca.10.000 Versicherte verklagen.

  • @Slyfox (S. 542)


    In 2007 gezahlte Bearbeitungsgebühren sind nicht Ende 2010 verjährt, sondern wären erst am 31.12.2014 verjährt. Diese Mitteilung der Bank ist ganz offensichtlich grob falsch. Die Bank hat mit Sicherheit erklärt, sie verzichte auch die Erhebung der Einrede der Verjährung (was ist mit "Abtritt der Verjährungseinrede" in Ihrem Beitrag gemeint?), sofern die Ansprüche zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Schreibens noch nicht verjährt waren. D. h., der Verzicht der Bank auf die Erhebung der Einrede der Verjährung gilt auch für Ihre Forderung. Klagen sie oder beantragen einen MB.




    Der genaue Wortlaut im ersten Antwortschreiben der Commerzbank anfang Dezember war:


    "Daher verzichten wir auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung, sofern das Bearbeitungsentgelt ab dem 1. Januar 2005 belastet bzw. bezahlt worden war. SIe brauchen deshalb keine gerichtlichen oder aussergerichtlichen Massnamen einzuleiten, um eine eventuell zum Jahresende eintretende Verjährung Ihrer Erstattungsansprüche zu hemmen oder zu unterbrechen."


    Wortlaut vom Schreiben gestern:


    "mit Ihrem Schreiben vom 21.11.2014 fordern Sie auns auf, dass Ihnen im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme in unserem Haus in Rechnung gestellte Wertermittlungsentgelt in Höhe von gesamt 750 Euro zu erstatten.
    Allerdings wäre ein etwaiger Erstattungsanspruch bereits verjährt.
    Die Wertermittlungsentgelte wurden in 2007 gezahlt, so dass die dreijährige Verjährungsfrist am 31.12.2010 endete.
    Vor diesem Hintergrund werden wir ihnen das in Rechnung gestellte Entgelt nicht erstatten."


    zu den 750 Euro kommen dann noch die Bearbeitungsgebühren. Von denen war in dem gestrigen Schreiben nicht mal die Rede.


  • Wie steht das denn in deinem Kreditvertrag ? Als Bearbeitungsgebühr oder als Wertermittlungsentgelt ? Soweit ich informiert bin, fällt ein Wertermittlungsentgelt nicht unter die Kosten die der BGH in dem Urteil nannte.

  • Wie steht das denn in deinem Kreditvertrag ? Als Bearbeitungsgebühr oder als Wertermittlungsentgelt ? Soweit ich informiert bin, fällt ein Wertermittlungsentgelt nicht unter die Kosten die der BGH in dem Urteil nannte.

    Habe mich mal schlau gemacht für dich. Wergutachtenkosten sind seit 2007 laut LG Stuttgart unzulässig. Habe im Anhang mal ein Schreiben, welches du so an die COBA schicken solltest.




    Absender:


    Michaela Muster


    Musterweg 1


    99999 Musterstadt


    An die


    Bank XY Datum:


    Betreff: Darlehensvertrag-Nr....
    Hier: Wertermittlungskosten


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Finanzierung haben Sie mir
    ein Entgelt für die Wertermittlung von ... Euro berechnet. Damit bin
    ich nicht einverstanden. Die Berechnung des Entgelts ist nicht
    zulässig. Sie haben geprüft, ob die Finanzierung bewilligt wird. Im
    Rahmen dessen haben Sie eine Wertermittlung des finanzierenden
    Objekts vorgenommen, die ich bezahlt habe.


    Da die Wertermittlung allein Ihrem Sicherheitsinteresse im Rahmen der
    Darlehensgewährung dient, müssen Sie diese Kosten tragen (so LG
    Stuttgart WM 2007, 1930 – rechtskräftig; ebenso Landgericht
    Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2008 – 12 O 335/07, Oberlandesgericht
    Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2009 – I 6 U 17/09 und
    Schlichtungsspruch B 705/07 vom 19.03.2008 des Ombudsmanns der
    privaten Banken gegen die Dresdner Bank).


    Ich fordere Sie deshalb auf, das einbehaltene Entgelt nebst 7 %
    Zinsen p. a. seit dessen Berechnung (Ihr Zinsertrag, vgl. BGH XI ZR
    158/97 v. 27.1.1998) bis zum (hier Frist von drei Wochen setzen
    und einzusetzendes Datum im Kalender ermitteln) auf mein Konto
    .................. zu überweisen.


    Mit freundlichen Grüßen


    (Unterschrift)

  • Hallo zusammen.
    Kann mir jemand helfen!
    Meine Bank XY fordert heute von mir auf die Zinsen KAPITALERTRAGSSTEUER wieder zurück!!!!!!!
    DAS gibts doch nicht!!!!!


    Doch leider gibt es das. Wenn es eine gute Bank wäre, hätte sie die von den zu erstatteten Zinsen bereits einbehalten und selber abgeführt. Da sie dies wohl im System nicht so praktiziert, geht sie diesen leider legitimen Weg.

  • frohe weihnachten


    Das Wertermittlungsentgelt ist ja nicht rechtens, aber die Verjährungsfrist wäre dann ja nicht Ende 2014 für ein Darlehen aus 2007.


    Da dieses im BGH Urteil nicht erwähnt wurde, könnte es sein, das sich die Banken dieses Schlupfloch genommen haben und eine gängige Verjährungsfrist von 3 Jahren sehen. Die 10jährige Verjährungsfrist bezieht sich ja ausschließlich auf die vom BGH im Jahr 2014 genannten Kosten. Da wirst du meiner laienhaften Kenntnis wohl tatsächlich in die Röhre schauen. Trotzdem würde ich nochmal es mit Kontaktaufnahme zur COBA versuchen, evtl. auch trotzdem mit dem o.g Musterbrief.



  • Piano klingt gut :) Alles gut. Ich wollte nicht den Eindruck machen, dich zu drängen...

  • So,gerade nochmal eben 5 Mails an 5 verschiedene E-Mail Adressen der Santander geschickt.
    Mal sehen was passiert.
    Habe so langsam echt die Schnauze voll von denen.
    Mein Brief ging hier Ende November raus und es Kommt keine Reaktion. Grrrrrr. :(

  • Bei mir nicht anders. Deren Verhalten ist echt das letzte. Den Versuch mit den Mails habe ich vor 2 Wochen auch gestartet. Reaktion wie auf alles vorher auch. Gar nichts. Hab schon befürchtet die hätten wegen den ganzen Rückzahlungen pleite gemacht . Als dann diese Woche ein Brief mit neuem Kreditangebot kam war ich richtig erleichtert. Ironiemodus aus. Was ein unverschämter Haufen. Hoffe viele lesen hier mit und nehmen da keinen Kredit mehr auf. Ich warte jetzt einfach das Ombudsmannverfahren ab. Keine Lust mehr mir für nix die Finger wund zu schreiben

  • Hallo Ihr!


    Ich hätte da auch mal eine Frage.


    In meinem Fall ist es die Portigon AG, die für meine Kreditbearbeitungsgebühr-Rückzahlung zuständig ist.


    Diese hat sich auch schrifltich bei mir gemeldet und bis zum
    28.02.2015 höchst vorsorglich auf die Einrede der Verjährung verzichtet
    und mich gebeten gedult zu haben, da es einige Zeit in Anspruch nehmen
    würde.


    Zeitgleich habe ich ein Schreiben an den Ombudsmann der
    öffentlichen Banke geschickt, aber bisher keine Reaktion erhalten. Das
    Schreiben ist laut Postrückschein, am 29.12.2014 dort eingetroffen. Eine
    Bestätigung habe ich nicht bekommen und auch meine Emails wurden nicht
    beantwortet. Telefonisch ist die Beschwerdestelle nur Montags und
    Mittwochs von 15-16h zuerreichen, wobei die Leitung ständig besetzt ist.


    Meine Frage wäre nun, wie ich weiter vorgehen soll?


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  • frohe weihnachten (S. 544) zu 'Slyfox'


    Ihr Musterbrief für 'Slyfox' ist gut gemeint. Die von Ihnen darin gerannten Gerichtsentscheidungen sollte man weglassen. Denn gerade daraus, dass es wohl in 2007 bzw. 2008 bereits Gerichtsentscheidungen gab, die Wertermittlungsgebühren für unzulässig erklärt haben, zieht die Bank den Schluss, dass man in 2007 bereits wissen konnte, dass man einen Rückforderungsanspruch hat; also: Verjährung bereits 2010. Teilt man der Bank schriftlich die von Ihnen angeführten Gerichtsentscheidungen auch noch mit, wird die Bank argumentieren, dass (auch) 'Slyfox' diese Gerichtsentscheidungen kannte und demzufolge in 2007 bereits wusste, dass Wertermittlungsgebühren unzulässig waren. Aus den BGH-Urteilen aus dem Okt. 2014 ergibt sich demgegenüber bzgl. der Bearbeitungsgebühren, dass Gerichte erst in 2011 Entscheidungen zugunsten von Bankkunden getroffen haben, sodass es erst 2011 zumutbar war, Klage zu erheben, demzufolge Verjährung erst Ende 2014 eintrat.

  • Hallo zusammen. Ich habe 2 Fragen an Euch:


    1. Ich habe einen noch laufenden Kredit, bei dem ich u. A. die Neuberechnung gefordert hatte, damit ich nicht dauerhaft durch die ursprünglich angehobenen Nominalbetrag (angehoben um die BG) Zinsen zahle. Dies verweigert mir die DKB mit folgender Begründung: "Wir verweisen insoweit auf Rz. 27 des Urteils vom 28.10.2014 (XI ZR 348/13).Der Bundesgerichtshof hat dort klargestellt, dass auch im Falle der Unwirksamkeiteiner Bearbeitungsentgeltvereinbarung allein die Rückzahlung der entrichtetenGebühr verlangt werden kann. Ein Anspruch auf Neuberechnung des Darlehensund Gutschrift zu viel bezahlter Beträge besteht dagegen nicht."
    Nun meine Frage an Euch: Ist das wirklich so, dass man auf die Neuberechnung keinen Anspruch hat? Somit wäre es ja dann so, dass man trotz Rückzahlung von BG + Zinsen weiterhin durch die unrechtmäßig erhobene BG Zinsen zahlt.


    2. Ich hab es hier zwar schon gelesen, aber irgendwie finde ich das komisch. Die DKB hat in einem 2. Schritt eine Betrag zurückgezahlt, "Zinsen" steht in der Überweisung. Jetzt hatte ich bei denen nachgefragt, wie das berechnet wurde, denn ich kann den Betrag nicht nachvollziehen. Auch kann ich nicht nachvollziehen, ob es nun die Zinsen sind, die ich auf die BG gezahlt habe, oder ob dieser Betrag mit der Nutzungsentschädigung zu tun hat, die ich ebenfalls gefordert habe. Beides ist es wohl kaum, denn dann muss der Betrag höher sein. Nun kam ein Schreiben zurück, in dem eine Auflistung über abgezogene Kapitalertragsteuer und Soli stehen. Eine Erklärung, wie die Zinsen berechnet wurden, ist nicht enthalten (was für eine Frechheit!). Ist das denn legitim, dass Soli + Kapitalertragssteuer zu zahlen sind, also einbehalten wurden? Warum ist das so?


    Viele Grüße
    Mr. Charming

  • @Charming


    DKB hat mir auch gekürzte Zinsen erstattet. Auf Bitte einer nachvollziehbaren Berechnung erhielt ich folgende Mail:


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Die Ihnen zustehenden Zinsen, gemäß der Urteile vom 13.05.2014


    und 28.10.2014 des XI. Senat des Bundesgerichtshofes, können Sie


    beispielsweise auf der Internetseite http://basiszinssatz.info/zinsrechner/


    für sich selbst noch einmal ermitteln.


    Diese Zinsen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen


    somit der Kapitalertragssteuer. Unter Berücksichtigung der uns
    vorliegenden


    Informationen und etwaiger Freistellungsaufträge, sind wir verpflichtet


    Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschuss und ggf. Kirchensteuer in Abzug


    zu bringen.


    An dieser Stelle sei angemerkt, dass wir als Bank nicht zur steuerrechtlichen


    Einzelfallberatung berechtigt sind. Bitte wenden Sie sich ggf. hierfür an einen


    Steuerberater.


    Wir betrachten mit der Zahlung Ihre geltend gemachten Ansprüche als erledigt.



    Für Ihre Fragen sind wir gern Ihr
    Ansprechpartner.



    Mit freundlichen Grüßen



    Ihre Deutsche Kreditbank AG


    Eine absolute Frechheit, aber wohl rechtens <X Ich habe keinen Nachweis für das FA erhalten, damit ich wenigstens in der Est-Erklärung diese Kapitalertragssteuer zurückholen kann.