Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Habe eben in einem anderen Forum folgenden Post von gestern zum Thema Santander gelesen:


    Unser Termin gg die Santander am LG M´Gladbach vor 14 Tagen ging wie folgt aus...


    die geforderten 6,39% Zinsen (=Darlehenszins) für die gezogene Nutzung wurden nicht gewährt, nur die 5% über Basiszins BGB...


    Die Santander hat ein Anerkenntnissurteil akzeptiert...


    :cursing: Das kann ja noch heiter werden...

  • Gerade entdeckt: http://news.financescout24.de/…nden-fordern-rueckzahlung


    Sorry, falls es schon mal gepostet wurde und nun doppelt ist, da Text von Ende Januar :saint:


    130.000 Ombudsmannbeschwerden. Wow.... Ich gehöre ja zur Anwaltsfraktion, da ich bereits seit 2013 da dran bin... die Anwalts"kunden" und "Direktschreiber" kommen noch obendrauf.


    Aber mal ehrlich, da haben die Banken doch viel Geld gespart... Es werden jährlich millionenfach Kreditverträge abgeschlossen und wir reden hier von einem Zeitraum von 10 Jahren. Da hat sich gerade mal ein Bruchteil der Geschädigten bei den Banken gemeldet und ihr Recht gefordert 8|


    Hoffe, die "Aktion" ist bald mal abgeschlossen.... :/

  • hallo,


    ich meld mich auch mal wieder und hab was positives zu berichten.
    hab vorhin meinen kontostand abgefragt und siehe da, von s-kreditpartner wurden 378,32€ bearbeitungsgebühr auf mein Konto überwiesen.


    jetzt kommt aber auch schon das nächste ärgernis. es sind nur die bearbeitungsgebühren und nicht die dazu geforderten zinsen.
    ich geh jetzt mal stark davon aus, dass ich die jetzt wieder seperat fordern darf.
    gibt es da irgendein musterschreiben?


    grüße
    steffi



  • In meinen Santanderverträgen wurden die BG`s auch nie mitverzinst! Somit kann ich dem Gericht schon folgen.
    Ob das bei der S-Bank immer so gehandhabt wurde, weiß ich nicht.

  • Eine Frage an die Bankspezialisten hier, und ich hoffe auf professionelle Antworten.


    Inwieweit kann man einen angeblichen Service einer Bank kritisieren wo es was bringt?
    Gibt es da eine zuständige Stelle welche da reagieren kann? Oder ist das höchste der Gefühle OM oder Verband?


    Ganz konkret geht es um die Norisbank.
    Und wenn man googelt findet man auch Berichte welche sich gleichen.
    Habe heute dort angerufen, und wurde dermaßen unfreundlich abserviert ...

  • nwieweit kann man einen angeblichen Service einer Bank kritisieren wo es was bringt?


    Wenn Du eine "professionelle" Antwort willst,mußt Du zunächst Deine "Gleichung mit vier Unbekannten" auflösen:
    1.Unbekannte:was bedeutet für Dich "inwieweit" dh.was willst du erreichen,was willst Du riskieren?
    2.Unbekannte:was ist ein "angeblicher Service"???
    3.Unbekannte:was bedeutet für Dich "kritisieren" konkret?Gespräch am Telefon?Brief an "Qualitätsmanagement"? Kontakt mit Ombudsmann?
    4.Unbekannte:an welcher Stelle fängt für Dich "was bringen" konkret an und--siehe oben--zu welchem kalkulierten Risiko bist Du bereit??


    Der professionelle Rat lautet in Anbetracht der von Dir so angesprochenen Unbekannten:
    a)Verbraucherberatung,aber die Arbeit tust Du dann selbst oder
    b)Fachanwalt,der die Arbeit tut,aber Dir möglicherweise nicht weit genug geht.


    Beachte immer:Banken sind Gott und Kaiser gleichzeitig!!

  • @IanAnderson2


    Ich wollte nicht nochmals genau auf den verkümmerten Service der Norisbank eingehen, da hier schon genug über andere Banken klagen ect. Es ist jedoch im Endeffekt ja nicht einmal ein Service. Die Antworten was ich per Telefon dort schon erhalten habe sind filmreif, glaube mir.


    Was ich erreichen will ? Klar stellen dass man bei diesem Verein ver*** wird.
    Ich werde es wohl auf meine Art tun, auch wenn es nur die lokale Presse ist. Vielleicht kriegt ja die Zeitung mit den 4 Buchstaben auch Wind davon. Ein Zeichen setzen. Selbst das was ich hier teilweise lese ist grauenhaft, und das sollte man der Öffentlichkeit per Medien mitteilen.

  • Meine Erfahrungen mit der SANTANDER


    Also Anfang Dezember habe ich die Santander Bank mit einem Anspruchsschreiben bedacht. Darin hatte ich einen Termin für die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr (BG) nebst Zinsen genannt. Der Termin lag natürlich noch vor
    Jahresende.
    Da ich bis zum Jahresende nichts von der Santander hörte, habe ich noch rechtzeitig vor Sylvester einen Mahnbescheid
    beantragt (32€). Der wurde vom zuständigen Mahngericht erlassen. Kurz vor Ablauf der Frist wurde dem Mahnbescheid von den Haus & Hof Advokaten Santanders ohne Begründung widersprochen. Ich hatte aber schon den Vollstreckungsbescheid fristgerecht beantragt (über 200€). So jetzt habe ich einen RA beauftragt meine Interessen zu vertreten. Im Mahnbescheid hatte ich die Bearbeitungsgebühr und die Nutzungsentschädigung in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz geltend gemacht. Den Rest hole ich mir auch noch zurück, das wird richtig teuer für die Santander. Mein Mitleid hält sich dabei aber so ziemlich in Grenzen.


    Ich freu mich jetzt schon auf das Verfahren. Bin auf die dummen Gesichter gespannt. Die haben vor dem Amts- und Landgericht schon öfter dumm drein geschaut. Vielleicht kommen sie ja auch nicht, dann gibt´s eben ein Versäumnisurteil. Vielleicht wollten sie auch nur Zeit gewinnen.


    Ich an Stelle der Santander würde diese RA´s raus schmeissen. Versuchen die Kläger mit Widersprüchen einzuschüchtern bzw. Zahlungen herauszuzögern, wobei es nach dem ersten und zweiten BGH-Urteil kaum noch Siegchancen für die Banken gibt. Es werden nur Kosten produziert und Gerichte mit unnötigem Blödsinn beschäftigt. Von
    einer gelungenen Public Relation für die Santander kann man in dem Zusammenhang auch nicht sprechen.


    Ich werde mit der Santander mit Sicherheit keinen Vertrag mehr abschließen. Wer seine Kunden wie Dreck
    behandelt, darf sich nicht wundern, wenn sie wegbleiben.


    Melde mich wieder, wenn es was zu feiern gibt. (Ich kann es kaum erwarten, den gegnerischen Anwälten den Bart zu rasieren.) :thumbup:

  • Bankomat.


    Dein Optimismus in allen Ehren,aber Du solltest IMMER daran denken:


    a)Banken halten sich für "Gott und Kaiser" gleichzeitig,
    b)(viele)Anwälte aber auch und Gerichte erst recht!
    c)DU kannst noch nicht einmal so schlecht denken wie diese "Instanzen" tagtäglich handeln,
    d)daher können DU und ich nur HOFFEN,daß unsere Anwälte die Tricks der Gegenseite kennen UND die Gegenmittel in UNSEREM Interesse skrupellos anwenden.


    Ich habe von der Santander knapp €7000.- zu bekommen,deren letzte Frist läuft in zwei Wochen ab.
    Dann wird von der Santander entweder gezahlt oder das "Hauen und Stechen" zwischen Fachanwältin für Banken-und Kapitalmarktrecht(die bisher einen guten Eindruck auf mich macht),den Santander -Anwälten und dem Gericht(Richter),von dem ich nicht weiß,mit welcher Grundeinstellung es da rangeht und mir(der auch eine gewisse Ahnung mitbringt)geht dann erst richtig los.


    Hoffentlich rutschen wir nicht auf einer (noch)unsichtbare Bananenschale unversehens aus.

  • Hallo liebe Mitstreiter,
    hat jemand auch mit der Hanseatic Bank Probleme wegen Bearbeitungsgebühren?
    -> die Bank schreibt zwar gut, aber aufs Kreditkonto statt auf das Girokonto obwohl immer fristgerecht geleistet wurde.
    -von der Verzinsung keine Spur.


    hat schon jemand eine Info ob die Bank ein Aufrechnungsrecht hat?


    laut Bank war die Verzinsung kein Bestandteil der BGH Urteile. Tatsächlich?


    Ombudsmannverfahren rechtzeitig eröffnet. Dauert aber bestimmt noch Monate.


    danhe und LG

  • In meinen Santanderverträgen wurden die BG`s auch nie mitverzinst! Somit kann ich dem Gericht schon folgen.
    Ob das bei der S-Bank immer so gehandhabt wurde, weiß ich nicht.


    Normalerweise ist die Gebühr mit dem Effektivzins mitverzinst und somit hat man dafür mitgezahlt, so dass es die zuviel gezahlten Zinsen zu erstatten gilt.


    Bei mir war es spätestens im RBS-Kredit der Fall (Santander ist da Rechtsnachfolger) und wird sogar explizit ausgewiesen.


    Da meine Anwältin (Bank- und Kapitalmarktrecht) die Zinsbeträge ausgerechnet hat, gehe ich davon aus, sie weiss was sie tut ? ?(8|

  • Zitat von bukare: „Zitat von Picteur: „Habe eben in einem anderen Forum folgenden Post von gestern zum Thema Santander gelesen:


    <i>Unser Termin gg die Santander am LG M´Gladbach vor 14 Tagen ging wie folgt aus...


    die geforderten 6,39% Zinsen</i>…


    Bei mir sind die BG, bei der Santander, nie mitverzinst worden. Nettokreditbetrag+RSV wurden verzinst und die BG dazu addiert. Daher kann ich nur 5% ü.BZS. fordern.
    Bei anderen Banken / oder Zeiträumen wurde dies nicht so gehandhabt. Wird bei Dir bestimmt anders sein, denn deine Anwältin wird schon wissen was sie tut.

  • Ich habe seit heute ein kleines,aber wichtiges Indiz dafür,daß die vielfach einbehaltenen Kapitalerstragssteuern rechtswidrig sind oder wenigstens sein können:


    Ich habe der Santander vor einer Woche einen Freistellungsauftrag unter Nennung des Darlehenskontos(sonst habe ich dort keine Konten) geschickt.


    Heute kam die Antwort:


    Der Freistellungsauftrag wurde zurückgewiesen,"da ich bei der Santander kein Konto auf Guthabensbasis führe."


    Meine Schlußfolgerung:um kapitalertragssteuerpflichtig zu sein,ist es unabdingbar,daß es sich um ein Guthabenkonto handelt(womit Kapital erwirtschaftet wird).Ein Darlehenskonto ist daher kein Kontotyp,von dem Kapitalertragssteuern (beispielsweise bei Erstattungen)einbehalten werden dürfen.


    Gut,daß ich das weiß und bei Gelegenheit vorweisen kann.


    P.S.:die Bearbeitung dieser Sache hat nur eine Woche gedauert.........

  • Genau das Gleiche bei mir.
    Brief mit 2 original Unterschriften, und Freistellungsauftrag zurückgewiesen. Habe gleich Widerspruch eingelegt. Nach
    § 44a Abs. 2 S. 1 EStG darf ein Kreditinstitut weder die Annahme noch die Ausführung eines Freistellungsauftrages verweigern.

  • hallo,


    ich nochmal ein schreiben an s-kreditpartner schicken und die zinsen einfordern. die bearbeitungsgebühr haben sie bereits gezahlt.
    jetzt steht in dem musterschreiben, dass ich den zinsbetrag genau bennen muss.


    der darlehensvertrag wurde am 03.04.2008 abgeschlossen / unterschrieben.
    ist das dann der tag ab dem die zinsen berechnet werden oder ist es der tag an dem ich die erste rate bezahlt hab?


    steh da grad auf dem schlauch

  • Hallo an Alle.


    Nachdem ich seit November 2014 hier regelmäßig lese, habe ich mich nun auch angemeldet.


    Ich bin froh, dass es dieses Forum mit der Vielzahl der Beteiligten gibt. Dies baut einen auf und gibt einem das Gefühl gemeinsam den Ärger mit den Banken durchzustehen und nicht alleine dazustehen.


    Kurz zu meiner BG Geschichte:


    1 x BG Targobank und 2x Santander inm November mit Frist 3 Wochen angeschrieben. Die Targobank hat die BG 2 Wochen nach Schreiben ohne Zinsen rückerstattet, sprich noch eine Woche vor der Frist. Da die Zinsen hierfür keine 50,- Euro betragen hätten und diese, mir zumindest gegenüber, sich fast schon "vorbildlich" verhalten haben, hab ich es darauf bewenden lassen.


    Die Santander hat zu beiden geforderten BG´s mit ein Schreiben mit "Aus Kulanz Gründen erstatten wir etc..." eine Woche nach Forderung geschrieben. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Auf Schreiben zum Sachstand bzw. auf Beschwerdeschreiben an die Beschwerdestelle bzw an den Vorstand aufgrund des Ignorierens aller meiner Schreiben kam ebenfalls NULL Reaktion. Ich bin froh, dass ich beide Vorgänge noch rechtzeitig an den Ombudsmann geschickt habe.


    Eine Frage habe ich noch, die ich hier nirgends als Antwort finden konnte:


    Da wir jetzt März haben, hat bereits irgend jemand hier eine Entscheidung vom Ombudsmann erhalten ? Auch wenn die 130.000 Fälle oder mehr haben, der ein oder andere müsste ja mal bearbeitet sein :)