Sagt mal,
wie schaut es eigentlich mit den Mahngebühren und Gerichtskosten und Auslagen aus?
Ich habe aktuell von der Santander nach dem Urteil nur die BG erstattet bekommen ohne Zinsen und Gebühren.
Muss dem AG ein "Antrag auf Kostenfestsetzung" übersandt werden oder fordere ich diese bei der Santander ein?
Fordere ich die Zinsen übers AG ein oder poche ich bei der Santander wg. des vollstreckbaren Urteils?