Hallo nati,
die Bearbeitungsgebühr ist der Betrag, den Sie in Ihren Vertragsunterlagen finden. Da die Bank gemäß dem BGH-Urteil dieses Geld zu Unrecht erhalten hat, können Sie für den Zeitraum, in dem die Bank es hatte, Zinsen berechnen.
Wir empfehlen, einen Zinssatz von 5 % anzusetzen. Berechnen können Sie den Endbetrag einfach über Rechner wie den folgenden: http://www.zinsen-berechnen.de/
Ich hoffe, dass Ihnen diese Information hilft!
Viele Grüße
Franziska