Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo nati,


    die Bearbeitungsgebühr ist der Betrag, den Sie in Ihren Vertragsunterlagen finden. Da die Bank gemäß dem BGH-Urteil dieses Geld zu Unrecht erhalten hat, können Sie für den Zeitraum, in dem die Bank es hatte, Zinsen berechnen.


    Wir empfehlen, einen Zinssatz von 5 % anzusetzen. Berechnen können Sie den Endbetrag einfach über Rechner wie den folgenden: http://www.zinsen-berechnen.de/


    Ich hoffe, dass Ihnen diese Information hilft!


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo lese gerade die Beiträge und habe ein paar Fragen,
    Habe mehrere Darlehn. Beispiel: DB Vertrag von 16.12.2004+31.05.2007+09.02.2010 Gesamt-Bearbeitungsgebühren 4.740,34 €.
    Ich habe die Deutsche Bank per Einschreiben am 21.07.2013 dazu aufgefordert Nach einem Musterbrief von Stiftung Warentest mit allen damaligen AZ`s mir das Geld zurück zu erstatten.
    Was soll ich sagen es kam schriftlich ein Nein von Verjährung ist kein Wort enthalten nur wie folgt. Mit Blick auf die Höchstrichterliche Rechtssprechnung ( vgl. etwa BGHZ98,174,186 BGHZ111,287,293 BGH WM 1989,1011 BGH WM 2011,973,974 Tz.9 ) sehen wir daher keine Veranlassung , BG zurückzuerstatten, wenn diese vertraglich vereinbart worden waren.
    Was tun ? Habe ich noch ein Recht auf das Geld ?.
    Danke für eure Hilfe.

  • Hallo zusammen,


    verfolge seit einiger Zeit diese Forum mit großem Interesse.
    Ich selber habe und hatte einige Kredite am Laufen - fast alle mit Bearbeitungsgebühr. Die meisten Gebühren zahlte ich bei meinem 2005 aufgenommenen Kredit bei der DSL-Bank für unseren Hausbau.
    Vorsorglich habe ich letzten Monat schonmal die Gebühren zurückgefordert. War mir eigentlich klar, dass es nichts gibt aufgrund der Verjährungsfrist....
    Man schrieb mir aber:
    "Nach der bisher vorliegenden Pressemitteilung betreffen die Urteile sogenannte Konsumentenkredite. Ob der Sachverhalt der vorgenannten Entscheidungen auf Ihr Darlehen unmittalbar übertragbar ist, ist zumindest fraglich."
    Nun meine Frage: Gilt diese Rückforderung der Bearbeitungsgebühren NICHT für Hausbaukredite?? Mein Vertrag trägt die überschrft "Darlehensvertrag"


    Liebe Grüße

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Dann ist es wohl nicht zu 100 % ausdrücklich geklärt, wie es sich bei Baudarlehen verhält. Sicherlich wird die Bank hierüber streiten.
    Wir hoffen dann mal auf nächsten Dienstag und somit auf eine hieb- und stichfeste Aussage.
    Gibt es für das Urteil nächste Woche schon Prognosen wie es ausgehen wird?
    Die Banken machen ja so viel Gewinn, da könnten sie schon einen Teil der Kohle wieder hergeben...
    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    joo so geht es schneller, als tippen


    Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie insgesamt Bearbeitungsgebühren in Höhe von 1.609 Euro an die T.-Bank gezahlt, erstattet jedoch lediglich 685 Euro.


    Schreiben Sie die T.-Bank nochmals an, schildern Sie den Sachverhalt und listen Sie die geleisteten Bearbeitungsgebühren auf und fragen nach einer Zusammensetzung der erhaltenen Rückerstattung.


    Dann wird eventuell seitens der T.-Bank das Thema Verjährung ins Spiel gebracht.

    • Offizieller Beitrag


    Die Banken machen ja so viel Gewinn, da könnten sie schon einen Teil der Kohle wieder hergeben...
    Liebe Grüße


    Schöne pauschale Aussage. Die Banken sitzen im Bereich der Bearbeitungsgebühren auf einem sehr hohen "Pulverfass", was nach einer Verbraucherfreundlichen Orientierung seitens des OLG in der kommenden Woche noch deutlich größer werden kann. Die regulatorischen Kosten steigen in die Höhe durch den Gesetzgeber .... daher wird die Ergebnisentwicklung in den kommenden Jahren für viele Banken problematisch bzw. schwierig werden.


    .... und ja ich würde mich über eine differenzierte Betrachtung freuen.

  • @Bettman46


    Seit Mai 2014 ist eine andere Rechtslage. Alle Bearbeitungsgebühren ab dem 01.01.2011 sind unzulässig und damit von den Banken zurückerstatten.


    Bei aktiven Krediten, die vor dem 01.01.2011 abgeschlossen wurden, haben Sie anteiligen Anspruch für die Zeit ab dem 01.01.2011, denn die sind nicht verjährt.
    Diese verjähren aber am 31.12.2014.


    Am 28.10.2014 urteilt der BGH über den Verjährungsbeginn. Bei Verbraucher freundlichem Urteil wären dann auch die Kreditgebühren für Altverträge vor dem 01.01.2011 zurückzuzahlen. Das bleibt aber abzuwarten.


    Somit fordern Sie erneut alle Gebühren ein, denn 2013 konnten die Banken noch ablehnen, da das relevante Urteil erst seit Mai diesen Jahres rechtswirksam ist. ;)

  • Hallo Zusammen,


    ich habe am Anfang September den Standard-Brief der Stiftung Warentest an meine Bank gesendet. (Deutsche Bank)


    Ich habe eine Frist bis Anfang November für die Rückzahlung gesetzt. Nun habe ich einen Brief bekommen in dem die Bank mich um Geduld bittet. Da mein Fall noch geprüft werden muss. Die Bank würde sich dann melden.


    Ich habe bei der Bank eine Immobilienfinanzierung Ende 2012 abgeschlossen und 1% Bearbeitungsgebühren zahlen müssen.


    Gibt es hier Erfahrungen wie die Deutsche Bank in diesem Fall arbeitet? Was ist jetzt angebracht Anwalt oder abwarten?

  • Hallo Bergamount,


    erst einmal willkommen hier!


    Von allen Fällen, die wir hier diskutiert haben, waren zwei Kredite von der Deutschen Bank. Die Erfahrungswerte hier zeigen, dass es durchaus mehrere Wochen dauern kann, bis Sie die Gebühren zurück erhalten. Allerdings hat es sich auch günstig gezeigt, nach der Überschreitung der Frist die Gebühren erneut einzufordern, ggf. mit der Ankündigung rechtlicher Schritte.


    Anbei finden Sie eine Zusammenfassung der bisher diskutierten Fälle.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Franziska,


    besten Dank für die Antwort. Bei mir wirkt ein Breif von einem Anwalt schon recht strak, da ich keinen großen Immokredit hatte. Aber zum Anwalt würde ich trotzden gehen.


    Die Androhung von rechtlichen Konsequenzen ist bereits im ersten Brief verankert gewesen. Ich hatte ja bereits vor einem Jahr nach OLG-Entscheidungen mein Geld zurück verlangt. Hier hatte mir die Bank ein 5 Seitiges Pamphlet geschickt mit 1000 Ausreden.

  • Ein 5-seitiges Pamphlet? Wir sind hier alle in netter Erinnerung des 3-seitigen Santander-Schreibens. 5 Seiten... Da kann man nur den Kopf schütteln (oder lag es dran, dass das Ganze VOR dem BGH-Urteil raus ging???).


    Ich persönlich würde erst einmal die Frist abwarten, das Recht ist ja auf Ihrer Seite. Und es hat sich leider gezeigt, dass gerade die Drohung mit dem Anwalt Früchte zeigte - schade in Fällen, bei denen man eigentlich die Rechtsprechung hinter sich hat.

  • Hallo zusammen,
    wollte nur Mal mitteilen, dass ich nach einem seeeehr langen Schriftverkehr mit der Santander meine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr für das Kredit aus Jahr 2012 erhalten habe.
    Wie sieht es mit der Verjährungsfrist der Kredite vor 2011 aus? Gibt es da schon eine Entscheidung oder läuft dieser Prozess noch?


    Aber sehr enttäuschen fand ich, dass die Santander uns mit einem gleichnamigen Kunden verwechselt hatte. Die Vertragsdaten von dem Kunden auf unsere Postadresse, ohne weiteres geändert hat. Und wir seit ca. 2 Monaten die Post der Leute bekommen, weil die anscheinend deren größeres Kredit aus 2009 ablösen möchten :thumbdown:
    Es ist ja schon massive Verletzung des Datenschutzrechts. kann man das eigentlich i-wo melden? ich möchte nicht, dass meine Kredit Daten an fremde Leute geraten!

  • Zu Deiner ersten Frage: Über die Verjährung wird heute entschieden! Es lohnt sich also, heute ab ca. 15.00 / 15.30 Uhr noch einmal reinzuschauen ;)


    Das, was Du beschreibst, ist eindeutig eine Datenschutzverletzung, die gemeldet werden sollte. Ich habe mal intern nachgefragt, vielleicht weiß einer unserer Experten Rat für Dich.

  • Liebe Mitglieder,


    es ist eine große Freude für mich, verkünden zu dürfen:


    Der Bundesgerichtshof hat gerade entschieden, dass die gesetzliche Verjährung von 10 Jahren greift. Was bedeutet das? Kreditgebühren ab 2004 können zurückgefordert werden!!!


    Das sind wunderbare Neuigkeiten für alle, die hier von den Banken wegen der Verjährung zurückgewiesen wurden. Jetzt lohnt es sich, die Gebühren erneut einzufordern bzw. die Banken an die Rückzahlung zu erinnern.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Community,
    verfolge Eure Tips und Vorschläge seit ein paar Wochen.
    Ich finde die Moderatoren/innen hier machen einen ganz tollen Job.
    Habe mich von Seite 1 bis 20 durchgelesen und bin erstaunt, mit wieviel Gedult und Zeitnah
    hier Fragen beantwortet werden. Noch mal ganz toll.
    Ich erwarte ganz gespannt das Urteil zur Verjährungsfrist, denn mein Kredit begann am 10.06.2010.
    Wenn nicht ganz, dann kann ich den nichtverjährten Teil der Bearbeitungsgebühr zurück verlangen.


    Gruß
    fanco

  • Danke für die Blumen, @fanco :love:


    Wie ich oben geschrieben habe, ist gerade eben das Urteil verkündet worden... und.... die Verjährung greift nicht ab 2011. Damit können Gebühren ab 2004 zurückgefordert werden.


    :D Gute Nachrichten für alle, die die ominösen Schreiben von Santander & Co. bekommen haben.