Aus dieser Aufstellung wird nicht klar ersichtlich um welche Art von Gebühren es sich handelt, denn nicht alle Gebühren sind unzulässig.
Gebühren in denen die Bank eine Gegenleistung erbracht sind, sind durchaus zulässig.
In Ihrem Fall würde ich
a) Die Bank anschreiben, darauf hinweisen das Bearbeitungsgebühren unzulässig sind und Sie diese inklusive Zinsen zurückerstattet haben
b) wird die Bank Ihnen darauf ein Antwortschreiben zusenden, in denen Ihnen aufgeschlüsselt wird, warum es sich bei dieser Gebühr nicht um eine Bearbeitungsgebühr handelt
c) können Sie Ihre Strategie darauf weiteraufbauen