Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

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    Hallo @ReVera,


    das ist eine interessante Frage.


    Können Sie mal bitte folgende Daten hier aufführen:


    Darlehen vom ? Kreditrate ?
    Darlehenshöhe 16.900 Euro Laufzeit Darlehen 82 Monate
    Bearbeitungsgebühr 507 Euro (?) Zinssatz 6,9%
    Zinskosten lt. Vertrag ?
    Gesamtsumme ?


    Die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr bringt Ihnen aus meiner Sicht einen wirtschaftlichen Vorteil, denn Sie erhalten ja einen Geldbetrag zurück. Diesen könnten Sie z.B. sofort in den Darlehensvertrag als Sondertilgung einzahlen, welches Ihnen eine entsprechende Zinsersparnis bringen könnte (in diesem Fall die Verringerung der Darlehenslaufzeit).

    • Offizieller Beitrag

    @fukara


    füllen Sie doch die obige Tabelle ebenfalls aus, dann können Sie den Unterschied berechnen und der Bank diese Forderung stellen, mal schauen wie diese reagieren wird.

  • Guten Tag,


    wie verhält es sich mit der Bearbeitungsgebühr wenn ein Kredit nach der 1. oder 2. Rate bereits abgelöst wurde? Alle meine anderen wurden nach einigen Jahren aufgestockt oder umgeschuldet, da bin ich hier über die Suchfunktion bereits auf alle Antworten gestoßen.


    Citibank (heute Targo), Vertrag vom 19.04.2007, 72 Monate Laufzeit, Rate je 572 €, 1. Rate fällig 15.06.2007
    Antragsumme 29.175,07
    Bearb.-Gebühr 3% 875,25
    Kosten 30,00 (k. A. wofür)


    Am 25.06.2007 habe ich einen anderen, sehr viel günstigeren Kredit aufgenommen um den obigen Vertrag abzulösen, suche allerdings noch in meinen Unterlagen ob die Ablösung nach der 1. oder der 2. Rate erfolgte, da die Bearbeitung einige Zeit erforderte (hier war auch eine Bearb.-gebühr fällig im Forumlar, Brief geht heute raus :-)).


    Wenn ich nur die 1. Rate oder 2. Rate bezahlt habe (572 €/1144 €), kann ich wohl kaum einen Anspruch auf Erstattung (wenn auch nur anteilig) haben? Lt. kleingedrucketem wird die BeaGeb bei vorzeitiger Ablösung nicht zurückerstattet, also wurde diese (auch nicht anteilig) bei Ablöse erstattet.


    Lieben Dank

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist in der Regel leicht zu beantworten.


    Welchen Betrag haben Sie beim ersten Vertrag zur vollständigen Tilgung überwiesen?


    Die Nettodarlehenssumme oder den gesamten Betrag?


    In der Regel zweiteres und daher sollten die Gebühren für sie rückforderbar sein.

  • Heute gehen mehrere Beiefe (der ganzen Familie) raus, ich werde berichten was draus wurde, da sind auch 2 der "üblichen Verdächtigen" und "Altfälle" drunter:


    a) Targobank 281,01 €/20.09.2011
    b) Renault Bank 298,83 €/25.08.2010
    c) DKB 300,00 €/25.06.2007
    d) Santander 234,80 €/24.02.2005 & 298 €/06.02.2006 & 460,10 €/06.12.2007 (2 x aufgestockt))
    e) Santander 338 €/27.04.2006 & 415,30 € (1 x aufgestockt)
    f) Toyota Kreditbank 189,37 €/27.06.2006
    g) Citi bzw. Targobank 41,97 €/11.01.2005 & 24,12 €/23.04.2005 (2 verschiedene)


    Liebe Grüße

  • Hallo liebe Mitglieder,


    es sind über das Wochenende wieder einige Kernfragen aufgetaucht. Hier der Versuch einer Beantwortung:

    • Gilt das Urteil auch für die Schweiz, Österreich, Luxemburg, Liechtenstein & Co.? - Dazu haben wir leider keine Informationen vorliegen. Ein deutsches Gericht hat geurteilt und so können wir nur für Deutschland Schlussfolgerungen ziehen.
    • Findet das Urteil auch bei Vorfälligkeitsentschädigungen Anwendung? - Grundsätzlich nicht, da es sich um eine andere Art von Betrag handelt. Es ist keine Gebühr, sondern eine Entschädigungszahlung an die Bank für die Ablösung des Kredits.
    • Liegt die Urteilsbegründung für das Urteil vom 28.10. vor? - Noch nicht, aber erfahrungsgemäß kann das einige Wochen dauern. Wir halten Sie entsprechend auf dem Laufenden.

  • Hat keiner eine Antwort darauf ?

  • Hallo,


    Ich weiss 100 % sicher das ich Bearbeitungsgebuehren bezahlt habe aber ich habe die Unterlage anscheinend nicht mehr wo der Betrag drauf steht. Kredit war 20000,- Euro. Habe Heute die Sparkasse angerufen und gefragt ob sie mir den Betrag sagen. Die Mitarbeiterin meinte es geht nur schriftlich obwohl ich die Nummer habe vom Darlehen. Die braucht nur in ihr Computer zu schauen. Stimmt das das ich nur schriftlich an meine eigene Information dran komme?
    Wie soll ich am besten weiter machen, wenn schriftlich kann es Wochen dauern. Soll ich einfach zur Sparkasse hingehen?


    Danke im Voraus, gruss Michaela

  • Hallo Axel,


    deine Verträge verjähren alle am 31.12.2014. Alle Verträge vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 verjähren zum 31.12.2014. Verträge aus dem Jahr 2004 verjähren taggenau.


    Danke für die Antwort, ist es denn ratsam den Weg über den Ombudmann zu gehen oder gleich zu einem Anwalt, zwecks Mahnescheide? Werde die Banken der ersten beiden Verträge ert noch anschreiben müssen.

  • Hallo,


    Ich weiss 100 % sicher das ich Bearbeitungsgebuehren bezahlt habe aber ich habe die Unterlage anscheinend nicht mehr wo der Betrag drauf steht. Kredit war 20000,- Euro. Habe Heute die Sparkasse angerufen und gefragt ob sie mir den Betrag sagen. Die Mitarbeiterin meinte es geht nur schriftlich obwohl ich die Nummer habe vom Darlehen. Die braucht nur in ihr Computer zu schauen. Stimmt das das ich nur schriftlich an meine eigene Information dran komme?
    Wie soll ich am besten weiter machen, wenn schriftlich kann es Wochen dauern. Soll ich einfach zur Sparkasse hingehen?


    Danke im Voraus, gruss Michaela


    Hallo Michaela,


    ich würde an deiner Stelle die S-Kasse anschreiben, mit der Bitte um Kopie deines Vertrages. Aus gegebenen Anlass würde ich dir eine Fristsetzung von 10 Tagen empfehlen. Wenn du bis dahin keine Antwort hast, würde ich den Ombudsmann anschreiben. Wie und wohin findest du auf dieser Seite. https://www.sparkasse.de/s_finanzgruppe/schlichtungsstelle/


    https://www.sparkasse.de/s_finanzgruppe/schlichtungsstelle/Es kann durchaus sein, dass die Beraterin bei der Sparkasse das nicht einsehen kann, zumal viele Servicearbeiten in ein Backoffice ausgelagert werden.


    Viele Wege führen nach Rom, wichtig ist nur, das du irgendeinen Weg gehst. Viel Glück. :)

  • Danke für die Antwort, ist es denn ratsam den Weg über den Ombudmann zu gehen oder gleich zu einem Anwalt, zwecks Mahnescheide? Werde die Banken der ersten beiden Verträge ert noch anschreiben müssen.


    Bei Streitigkeiten mit Banken ist es ratsam zuerst den Ombudsmann einzuschalten, da dieser eine schnelle - und kostenlose - Schlichtung anstrebt.


    Bei welchem Ombudsmann du dich melden musst findest du hier: http://bankenverband.de/servic…chutz-schlichtungsstellen

    • Offizieller Beitrag

    Zinsjahr pro Jahr = 8,100 %
    Anfänglicher effektiver Jahreszins 8,41%


    Hallo @dine77,


    sicher das die Kreditrate 36 Euro beträgt?


    Bei meiner Berechnung http://www.zinsen-berechnen.de…er.php?paramid=tjqy08rqgy müsste die Kreditrate 159 Euro betragen.

  • Hallo,


    kann ich die lt. Privatkreditvertrag der Sparkassen vom 02.01.2009 mit "Bearbeitumgsprovision" betitelten 2% (300€) auch dann noch zurückfordern, wenn ich den Kredit inzwischen abgelöst habe?

  • Wie bekomme ich heraus, das bei Kfz-Leasing Verträge Bearbeitungsgebühren anfallen, wenn ich bei meinen Vertrag nur monatliche Rate ausgewiesen habe(nicht entschlüsselt).
    Ausserdem hatte ich bei der VW-Bank eine Autofinanzierung wo bei der Aufgliederung nur Kreditkosten aufgeführt sind, da sind doch sicherlich auch Bearbeitungsgebühren enthalten, ich weiß allerdings nicht in welcher Höhe. Bekomme ich hier von der Bank Auskunft???