6 von 7 meiner gebühren sind "bearbeitungsgebühren". davon hat man die niedrigste gewählt (aus 2011)..nur im vertrag von 2013 steht "einmaliger laufzeitunabhängiger individualbetrag", und den werde ich, soweit ich es hier und anderswo gelesen habe, NICHT erfolgreich fordern können, da die targo hierfür bereits andern ortes erfolgreich zu IHREN grunsten geklagt hat..
Britta hatte zur Targobank was geschrieben:
http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/targobank/