Klar, "Kosten"
Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern
- Franziska
- Erledigt
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aber für WAS?
@ all (targos) wisst ihr für was?
Det können allgemein gehaltene Kosten sein steht det nich in den AGB's drinn ? -
Übrigens,Kredit ist ausbezahlt am 01.07. 2014,die restlichen 13.731 hab ich mit 14.108 aufgekauft,Vorfälligkeitsentschädigung,Gebühren und Zinsen bis zum Rückzahlungstag sind eben dazu gekommen.Ach ja,berechnet wurde das am 25.06.2014 und für jeden Tag bis zu Auszahlung mußte ich noch 3,04 € Zinsen zahlen.
Gerade lächerlich sowas,statt weniger zu zahlen dadurch das man 18 Monate weniger Zinsen zahlt wird man noch mehr abgespeist -
Det können allgemein gehaltene Kosten sein steht det nich in den AGB's drinn ?da habe ich als erstes geguckt.. vllt sehe ich den wald vor bäumen nicht.. konnte bisher nix dazu finden
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Übrigens,Kredit ist ausbezahlt am 01.07. 2014,die restlichen 13.731 hab ich mit 14.108 aufgekauft,Vorfälligkeitsentschädigung,Gebühren und Zinsen bis zum Rückzahlungstag sind eben dazu gekommen.Ach ja,berechnet wurde das am 25.06.2014 und für jeden Tag bis zu Auszahlung mußte ich noch 3,04 € Zinsen zahlen.
Gerade lächerlich sowas,statt weniger zu zahlen dadurch das man 18 Monate weniger Zinsen zahlt wird man noch mehr abgespeist -
aber für WAS?
@ all (targos) wisst ihr für was?
Na eben Kosten,nichts anderes als die BG auch, würd ich sagen. -
Übrigens,Kredit ist ausbezahlt am 01.07. 2014,die restlichen 13.731 hab ich mit 14.108 aufgekauft,Vorfälligkeitsentschädigung,Gebühren und Zinsen bis zum Rückzahlungstag sind eben dazu gekommen.Ach ja,berechnet wurde das am 25.06.2014 und für jeden Tag bis zu Auszahlung mußte ich noch 3,04 € Zinsen zahlen.
Gerade lächerlich sowas,statt weniger zu zahlen dadurch das man 18 Monate weniger Zinsen zahlt wird man noch mehr abgespeistJooooo, det können die. Aber wenn's um's rechtmäßige erstatten geht hangeln sie sich von einem Ast zum anderen
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jupp.. also evtl AUCH erstattungswürdig..
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Moin,
da ich gestern ein langen Bar / Weihnachtsmarkt / Kneipen-Bummel hinter mir habe, fällt das denken resp. verstehen heute ein bisschen schwer.
Es dreht sich nochmal um die Verjährung von Verträgen vor 2004. Wenn ein Kredit so strukturiert wurde
- Nettokredit
- Versicherung
= Nennbetrag
+ Bearbeitungsgebühren
+ Zinsen
= Gesamtbetrag
Laufzeit 72 MonateDieser Vertrag beginnt mit dem 01.04.2003. Unklar bleibt mir, ob die Gebühr mitkreditiert und -verzinst wurde oder nur die Rückzahlung erhöht.
Gibt es hier die Chance auf anteilige Erstattung ? Danke für eine kurze Info.
Jetzt erstmal ne BAYER-Pille
Gute Besserung!
Ich bin so vorgegangen:
http://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php
- Kreditbetrag=Nennbetrag
- Das Häkchen bei Bearbeitungsgebühr machen, den Betrag eingeben und die zwei Optionen durchspielen:
1) in die Rückzahlungsrate einrechnen
2) separat zu zahlen
- Zinssatz (%p.a nominal)
- Laufzeit: 72Das Ergebnis der Berechnung im Fall 1) ergibt bei mir ca. die zu zahlende Rate die im Vertrag steht (die kleine Abweichung kommt wohl daher, dass die letzte Rate im Vetrag keine volle ist, was man so im Zinsrechner nicht eingeben kann), im Fall 2) ist die Ratendifferenz zu groß. Daher gehe ich davon aus, dass die BG mitkreditiert wurde.
Und überhaupt: Im Zweifelfür den Angeklagten...äh...gegen Targo.
Auf sie mit Gebrüll... -
Die Targobank , ich habe keine Worte für diese Bank mehr und kann sie nicht weiter Emppfehlen .
Jetzt habe ich dennen Email geschickt über meine Online Konto und habe sie aufgefödert Kreditgebühr bis 03.12.20014 zu Überweisen ansonst "sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten"
Mal gucken ob das was bringt -
Servus,
um noch mal auf die Zinsberechnung zurück zu kommen;
laut Verbraucherzentrale BrandenburgExterner Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.werden die Zinsen auf basis des
Vertragszinses berechnet.Das würde im meinem fall 9,25% bedeuten,oder? Dazu kommen noch die Nutzungsgebühren in höhe von 5%.
Das würde heissen Kreditgebühren + Zinsen auf Vertragsbasis + Nutzunsgebühr = Erstattungsanspruch.Und wenn die Bank das nicht bis Fristende zahlt gibts noch Verzugszinsen.Wenn man sich noch etwas rächen will kommen noch Anwaltskosten dazu.
Meiner Bank hab ich Frist gesetzt bis zum 1.12.2014. Volle 4 Wochen.Die haben sich gestern mit standard Antwort gemeldet,von wegen Kulanz und so weiter.
Falls die TARGOBANK nicht bis zum Fristende zahlt,oder nur die Kreditgebühren zurückzahlt sende ich eine letzte Mahnung mit einwöchiger Frist.danach sofort RSV in anspruch nehmen und noch Verzugszinsen Verlangen.Genauso werden die auch handeln,wenn nicht noch schlimmer.Bitte um Antwort ob das mit zinsberechnung überhaupt stimmt.Es ist ein riesen unterschied zwischen nur 4% verlangen und berechnungen von Verbraucherzentrale.
Viele Grüße,
Da die BG sozusagen "mitfinanziert" wird, stehen dir auch die Zinsen darauf zu.
Ich werde meinen RA beauftragt diese Zinsen auch einzutreiben, weil BG + Nutzungsentschädigung (5% über Nominalzins) zu wenig ist. War leider in dem Musterbrief, den ich benutzt habe nicht so aufgeführt. -
Die Targobank , ich habe keine Worte für diese Bank mehr und kann sie nicht weiter Emppfehlen .
Jetzt habe ich dennen Email geschickt über meine Online Konto und habe sie aufgefödert Kreditgebühr bis 03.12.20014 zu Überweisen ansonst "sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten"
Mal gucken ob das was bringtgenau das habe ich auch heute gemacht, mit der gleichen Frist
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Hmmm habe gerade festgestellt, das mein erstes Forderungsschreiben falsch war. Ich hatte vergessen und auch keine Unterlagen mehr dazu, dass ich mir bei Antragsstellung eine Kreditversicherung mit aufschwatzen lassen hatte. Die Kreditbearbeitungsgebühr berechnete sich also von Kreditnennbetrag und der Versicherungssumme. Das führte dazu, das aus den realen 750 für den Kredit gleich mal 900 wurden. Ich habe aber damals den Versicherungsteil widerrufen. Daraufhin bekam ich einen Zweizeiler das meine Rate statt 470 nur noch 400 beträgt. Das hatte ich vergessen. Ich habe also eine überhöhte Forderung an die Targo geschickt ich Trottel. Ich bekam natürlich keine Antwort, meine Blödheit können die nun getrost aussitzen. Für ein neues Schreiben ist es zu spät. Und gehe ich zum Anwalt, werden sicher keine Kosten von der Targo übernommen, da ich ja nicht im Verzug bin, aufgrund der falschen Forderung.
Um die Karre aus dem Dreck zu ziehen habe ich nun den Mahnantrag ausgeführt mit den richtigen 750 Euronen und im Programm nur die 5% über Basisverzinsung seit Kreditunterschrift(gleiches Datum wie Auszahlung) angegeben ohne es auf den Cent zu berechnen. Also kann ich wenigstens da keine Fehler machen. Tricky waren die gesetzlichen Vertreter, hoffe ich habe da alles richtig gemacht.
Wie ist das genau? wenn man sofort Mahnbescheid schickt ohne Forderung vorher? Kommt das durch oder ist das kontraproduktiv? Aber wegen dem Zeitdruck geht's nicht mehr anders. Das ich auf den 32 Euro sitzen bleibe wäre nicht so schlimm. Das dumme ist nur das die automatisch im Mahnantrag der Targo aufgebrummt werden, Was passiert wenn sie deshalb widersprechen?
Wie ist das dann mit Gerichtskosten wenn ich anschließend Klagen muss? Ich habe ja keine Forderung vorher gestellt, sondern gleich gemahnt.
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genau das habe ich auch heute gemacht, mit der gleichen Frist
Na hoffen wir das es etwas bringt , diese Bank ....
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Mal eine interessante Info von der Sandander.
Bei mir geht es ja um die Erstattung von 2 BG. Eine, die niedrige von beiden, wurde vor gut einer Woche erstattet. Bei der höheren behaupten sie jetzt einfach, das diese bereits vor 1,5 Monaten auf das von mir angegebene Konto erstattet wurde. Lustig ist nur, das ich für beide BG dieselbe Kontonummer angegeben habe.
Bin ich froh, das sich jetzt der Ombudsmann darum kümmert, Eingangsschreiben meiner Beschwerde habe ich gestern erhalten.
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Hi,
am 20.11 habe ich 5x Musterbriefe an Targobank wegen Kredite von 2005 bis 2011, Frist: 5.12.
Heute habe ich den "Kulanz" Brief bekommen, ohne Kreditnummer und ohne alles.
Auf meinen Konto ist Null Komma Nix eingegangen.
Als Targobank meint ich muss keine RA oder Ombudsmann beantragen, gehe ich nächste Woche und suche mir einen.Vielleicht sollen wir alle "Targoopfern" etwas zusammen machen...
Schönes Wochenende noch
Javier
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Oh Mist,
habe mir das Video eben mal angesehen. Ich dachte bisher, dass die Banken die BG + 5 % Verzugszinsen rückvergüten müssen. Aber das ist ja wohl noch deutlich mehr, wegen den eigentlichen Sollzinsen...Blöd, habe bei den Erinnerungen die Summe mit angegeben.
Jetzt geht wohl eine Menge Kohle flöten...
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Oh Mist,
habe mir das Video eben mal angesehen. Ich dachte bisher, dass die Banken die BG + 5 % Verzugszinsen rückvergüten müssen. Aber das ist ja wohl noch deutlich mehr, wegen den eigentlichen Sollzinsen...Blöd, habe bei den Erinnerungen die Summe mit angegeben.
Jetzt geht wohl eine Menge Kohle flöten...
Habe das selber gemacht , habe aber am anfang bei der seite 22 schone gefragt was passiert mit diesen Zinsen die uns auf die BG berechnet worden sind bekommen wir die auch zurückerstattet ??
kein hat mir Antwort gegeben -
Habe das selber gemacht , habe aber am anfang bei der seite 22 schone gefragt was passiert mit diesen Zinsen die uns auf die BG berechnet worden sind bekommen wir die auch zurückerstattet ??
kein hat mir Antwort gegebenAber wie ist es denn nun genau ? Stimmt das in dem Video ?
Demnach
= BG
+ Sollzinsen aus dem Vertrag
+ Verzugszinsen 5 %
= Rückerstattung??? Wenn dem so ist, ärgere ich mich tierisch. Hat jemand hier auch nur 5% gefordert mit dem Verugszinsen-Rechner ?