ich habe in diesem Jahr meine alte Ölheizung durch eine Luft-Wärmepumpe ersetzt.
Hierzu habe ich einen Zuschuss von 45% der Gesamtkosten vom BEG/BaFA erhalten.
Meine Frage:
Kann ich den verbleibenden 55% Eigenanteil / Personalkosten zu dieser Maßnahme als Handwerkerleistungen mit 20% bei der Steuererklärung angeben und werden diese steuerlich anerkannt?