Mir hat das Finanzamt im Steuerbescheid geschrieben:"Ohne den gesonderten Ausweis der Lohnanteile in der Rechnung können Handwerkerleistungen steuerlich nicht berücksichtigt werden."
Ich denke mir das Finanzamt bringt hier zwei Dinge durcheinander. Und zwar die Begriffe Lohn und Arbeitsleistung.
Richtig ist zwischen Arbeitsleistung und Materialeinsatz zu differenzieren. Materialeinsatz kann steuerlich nicht berücksichtigt werden. Das ist mir klar. Die von mir eingereichte Rechnung meines Schornsteinfegers, ist eine reine Arbeitsleistung ohne Materialeinsatz. Oder habt Ihr schon mal eine Rechnung erhalten, wo Lohn ausgewiesen ist ? Bei Einmannbetrieben erkenne ich auch keine Lohnzahlung.
Gruß
Altsachse