Handwerkerleistungen

  • ich habe in diesem Jahr meine alte Ölheizung durch eine Luft-Wärmepumpe ersetzt.

    Hierzu habe ich einen Zuschuss von 45% der Gesamtkosten vom BEG/BaFA erhalten.

    Meine Frage:

    Kann ich den verbleibenden 55% Eigenanteil / Personalkosten zu dieser Maßnahme als Handwerkerleistungen mit 20% bei der Steuererklärung angeben und werden diese steuerlich anerkannt?