Hallo,
aktuell läuft z.B. die Verjährungsfrist für Bauspar-Bearbeitungsgebühren aus 2019 zum 31.12.2022 aus. Reicht die Zeit noch um die Unterlagen bei der Ombudsstelle einzureichen?
Da der 31.12. ein Samstag ist:
1. Wann muss der Antrag spätestens ankommen:
- Während der Bürozeiten am Freitag?
- Per Post noch am Samstag?
- Per E-Mail bis 23:59 Uhr am Samstag?
2. Was, wenn irgendein Dokument fehlt - ist dann die Frist gewahrt und man kann die Unterlagen nachreichen?
3. Kann man das Antragsformular zur Fristwahrung per E-Mail einreichen und alle zugehörigen Dokumente nach Fristende per Post nachreichen?