Steuerausgleichsrechnung in der Steuererklärung angeben

  • Hallo Community,


    kann mir vielleicht Jemand sagen, ob man einen Steuerausgleich (Rückzahlung) von der Depotbank in der Steuererklärung angeben muss?

    Oder läuft das im Hintergrund?

    Auf der Steuerbescheinigung steht nichts davon.


    Danke im Vorraus.

    Gruß

    Steffi

  • Warnhinweis - keine Steuerberatung


    Die Frage ist ziemlich unkonkret. Ich vermute, dass es um die unterjährige Erstattung von auf Gewinnen gezahlter Abgeltungssteuer aufgrund entstandener Verluste geht. Da gehen die Depotanbieter unterschiedliche Wege. Bei manchen bekommt man die direkt auf der Abrechnung des Verlust-Verkaufs, bei anderem mit einem separaten Beleg. Wenn es sich um letzteres handelt ist es ja kein Kapitalertrag, insofern ist es richtig, dass er nicht in der Bescheinigung steht.

  • Kann alles mögliche sein, dazu müsste man wissen, um was für ein Wertpapier es geht.


    Sind zufällig Fonds beteiligt, die Du vor 2018 hattest? Dort gab es häufiger das Thema, dass steuerrelevante Informationen zu spät kamen und nachträglich korrigiert wurden. Auch bei der Abwicklung von Immobilienfonds hatte ich so was schon mal.