Straßenausbaubeiträge in NRW abgeschafft?

  • Sehr geehrtes Finanztip Forum,

    ich finde im Internet keine klaren Aussagen zu der Beteiligung der Anwohner an den Kosten für den Straßenausbau.

    In unserem konkreten Fall geht es um eine Straße in einem Neubaugebiet. Die Straße wurde ca. 2005 neu gebaut (Baustraße), nun soll der finale Ausbau stattfinden. Wir haben beim Kauf des Grundstücks bereits eine Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag geleistet. Da die Baukosten in den letzten Jahren stark angestiegen sind stellt sich nun die Frage, ob wir mit weiteren Kosten rechnen müssen oder nicht (da die Straßenausbaubeiträge in NRW offenbar ausgesetzt sind?).

    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Erstausbau und Sanierung sind unterschiedliche Sachverhalte. Ich kenne zwar die Gesetzeslage in NRW nicht, aber ich würde vermuten, dass nur die Umlage der Sanierungskosten ausgesetzt ist.


    Was sagt die Kommune dazu?

  • Nach meinem Kenntnisstand sind die Straßenausbaubeiträge in NRW nicht abgeschafft worden. Es wurde lediglich das Verfahren verkompliziert und bürokratisch aufwendiger gestaltet und ein Recht auf (verzinste) Ratenzahlung über 20 Jahre eingeführt.

  • Ich bin auch betroffen, ggf. nach den Jahreszahlen selbes NBG (Höhenstadtteil?). Stand Mitte 2022 war nach meiner Recherche, dass erst Maßnahmen ab 2018 profitieren. Das war allerdings eine Übergangsregelung, die durch ein neues Kommunalabgabengesetz abgelöst werden sollte. Nach aktueller Recherche wurde vor Weihnachten das Gesetz geändert, allerdings nur der vor OVG verworfene Ansatz zur Kalkulation von Abwasseranlagen, nicht der §8a zum Straßenausbau.


    Übergangsregelung https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…446&sg=0&menu=0&vd_back=N dort der 4.5.1

    Aktuelles Gesetz, dort der 8a https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=606188

    ergänzend die letzte Änderung https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…vd_back=N1063&sg=0&menu=0

  • Wenn ich die 3 Links zusammenfasse: Erst wird der Straßenausbaubeitrag ausgesetzt bzw. zu 100% erstattet und im Gesetz ist dann plötzlich nichts mehr davon enthalten?


    Auf was bezieht sich der Stichtag 2018? Auf den eigentlichen Beginn des finalen Ausbaus oder den Beginn des Baustarts der vorläufigen Straße?


    Somit muss ich mich wohl darauf einstellen eine nicht geringe Summe zahlen zu müssen?

  • Nein. Die Intention war die Straßenbaubeiträge abzuschaffen; die alte Regierung hat das vor der Wahl aber nicht hinbekommen. Daher wurde die Übergangsregelung erlassen, damit die Kommunen sich das Geld von der NRW.Bank holen können und damit auf die Erhebung bei den Anliegern verzichten können (Kann-Bestimmung). Wie ausgeführt fehlt die Umsetzung dieser Übergangsregelung in das Kommunalabgabengesetz.


    Die Übergangsregelung lese ich so, dass sich die Förderung nur auf neue Maßnahmen ab 2018 bezieht. Damit wären wir raus, da die Straßen ja schon 200x als Baustraßen angelegt wurden und es dazu einen Beschluss i.S.v. 4.5.1 gab. Allerdings wird hier auch auf Bauabschnitte abgehoben. Wenn man den Schlussausbau als Bauabschnitt sehen kann wären wir wieder mit dabei, dazu fehlt mir jedoch die juristische Expertise. Solange stelle ich mich auf die Zahlungsmöglichkeit ein.