Wohngebäudevesicherung

  • Guten Morgen,

    ich hätte eine Frage zu meiner Wohngebäudeversicherung, die ich seit 2015 bei der R+V Allgemeine Versicherung AG habe.

    Am 21.12.2022 ist die Rechnung für das Jahr 2023 bei mir eingegangen.

    Nachdem der Beitrag erneut um ca. 15% erhöht wurde, seit 2015 gar um über 70%, habe ich die Versicherung am 27.12.2022 per E-Mail gekündigt.

    Die Kündigung wurde auch mit bedauern bestätigt, jedoch mit dem Vermerk, dass die Antwort per Post kommen würde.

    Inzwischen habe ich über Check24 eine weitaus günstigere WG-Versicherung abgeschlossen.

    Am 3.1.2023 kam dann von der R+V die Kündigungsbestätigung, jedoch mit Ablauftermin zum 1.1.2024.

    Begründung:

    Der Versicherungsschutz wurde der Baukostenentwicklung angepasst,dadurch hätte ich kein Sonderkündigungsrecht.

    Mehrfach habe ich gegen diese Maßnahme der R+V wiedersprochen, doch sie weicht von ihrer Aussage nicht ab und besteht auf die Einhaltung des Vertrages, bis zum Ablauftermin 1.1.2024

    Habe ich trotzdem die Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen, da ich ja überhaupt keinen Einfluss auf die Baukostenentwicklung habe.

    Stand jetzt habe ich 2 WG-Versicherungen.

    Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort und verbleibe freundlichst,

    Gerd Hack

  • Die zweite Versicherung kannst du nach § 79 VVG aufheben lassen. Eigentlich musst du die Erstversicherung auch über die derzeit noch bestehende Doppelversicherung unterrrichten (§ 77 VVG).


    Ob bei der "normalen" Anpassung der Prämien nach Baukostenindex ein Sonderkündigungsrecht besteht, weiß ich jetzt nicht.

  • Alle Ergebnisse (m)einer schnellen kursorischen Internetrecherche bestätigen einhellig, dass eine Beitragserhöhung, die auf so einer Index-basierten Berechnung beruht, kein Sonderkündigungsrecht begründet.

  • Hallo Herr Hack,


    Sie schreiben, die Versicherungsprämie wurde wegen der Baukostenentwicklung angepasst. Ich nehme dies als einzige Begründung einmal als Basis meiner Antwort.


    Dann ist nicht nur die Versicherungsprämie sondern auch die Versicherungssumme in der Gleitenden Neuwertversicherung um diese 15% erhöht worden. Sie bezahlen also nicht nur mehr, Sie bekommen im Schadenfall auch eine höhere Leistung. Übrigens kann auch die Versicherungsgesellschaft nichts für eine Erhöhung der Baupreise. Die konkreten Zahlen werden vom Statistischen Bundesamt festgestellt. Es handelt sich bei dieser Beitragserhöhung also um keine vom Versicherer einseitig festgesetzte Preiserhöhung sondern „nur“ um eine Auswirkung der Inflation. Damit gibt es auch keinen Anlass für ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt die reguläre Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nach Ihrem Sachvortrag handelt der Versicherer korrekt.


    Nun schreiben Sie nicht, welche konkreten Vertragsbedingungen Sie haben. In den aktuellen Bedingungen der R+V aus 2023 steht die genaue Erläuterung unter Ziff. 13.2. Lesen Sie einmal in Ihren Bedingungen nach. Üblicherweise haben Sie aber einen Ausweg. Sie können erklären, dass Sie die Erhöhung der Versicherungssumme nicht möchten. Dann entfällt auch die Prämienerhöhung. Allerdings leben Sie dann mit dem Risiko, dass im Schadenfall der Versicherer Unterversicherung geltend macht und Ihnen nur einen Teil des Schadens ausbezahlt.


    Wie R.F. schon schrieb, müssen Sie beide Versicherer über die Doppelversicherung informieren. Ihr neuer Versicherer wird den Vertrag dann rückwirkend aufheben. Wenn der Sachbearbeiter missgestimmt ist, verlangt er eine Geschäftsgebühr. Das Recht hätte er.

    Inzwischen habe ich über Check24 eine weitaus günstigere WG-Versicherung abgeschlossen.

    Ist diese neue Versicherung nur billiger oder auch günstiger? Gerade bei der Bestimmung des zu versichernden Wertes lauern in der Wohngebäudeversicherung eine Menge Fallstricke. Bei Ihrer nun entstandenen Situation würde ich empfehlen, einen Makler zu beauftragen. Als Laie wird es schwierig, aus der Situation herauszukommen.


    Gruß Pumphut

  • Bei Ihrer nun entstandenen Situation würde ich empfehlen, einen Makler zu beauftragen.

    Wenn mit 'Makler' ein Assekuranz- oder Versicherungsmakler gemeint ist, würde ich gerne zustimmen.

    Unter jenen finden sich leider auch sehr viele, die mit unsichtbaren Gummistiefeln herumlaufen, ein bisschen lesen und schreiben können... und nach eigenen Aussagen 37 bis 112 Gesellschften (Versicherungsgersellschaften) vertreten. Solche 'Vertreter' im Sinne von 'Zeitgenossen' und 'verkappten, abhängigen Mehrfachagenten' verursachen kaum mehr als visuellen Tinitus. (Wenn man genauer hinschaut, sieht man lauter Pfeifen.)


    Ich würde mir also einen der wenigen seriösen Versicherungsmakler suchen, der sich tatsächlich als Sachwalter und Vertreter der Interessen seiner Klientel versteht...