Beitragshöhe freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

  • Hallo zusammen,


    lieben Dank für die seitens Frau Riedel am 23.01. 2023 erfolgten informativen und gut verständlichen Hinweise zu der freiwilligen Versicherung (GKV) – dazu hätte ich eine Frage.


    Im Zuge eines für das Jahr 2023 geplanten Sabatticals meiner Frau hatte ich zuvor bei ihrer gesetzliche Krankenkasse bzgl. des Beitrags zur freiwilligen Versicherung nachgefragt. Als Grund dafür hatte ich angegeben, dass ich privat versichert sei und wir die Beitragshöhe mit als Entscheidungskriterium pro oder kontra Sabattical heranziehen würden. Die genannte Beitragshöhe von 209,46 Euro empfanden wir als verhältnismäßig, so dass meine Frau mit Ihrem Arbeitgeber das Sabattical vereinbart hat.


    Nun jedoch wurde uns ein Betrag von 480 Euro berechnet, mein Einkommen wurde als Familieneinkommen angerechnet.


    Ich wendete ein, dass der Beitrag mit 209,46 Euro zuvor schon bemessen sei. Die Mitarbeiterin war sehr verständnisvoll und hilfsbereit, sagte, dass sie dies auch entrüsten würde und fragte, wann und von wem ich diese Beitragshöhe genannt bekommen habe. Name und Datum hatte ich dokumentiert, inzwischen wurde intern mit der entsprechenden Kollegin gesprochen, diese kann sich – nach über 3 Monaten verständlich – nicht mehr erinnern. Nun möchte die Krankenkasse die weitere Vorgehensweise klären.



    Wie beurteilen Sie das Ganze?


    Unabhängig davon hatte meine Frau zuvor bei einem Brutto von 2.899 einen Beitrag von 290,63 (236,27 + 54,36) Euro bezahlt, wenn nun maximal 2.494 Euro als Familieneinkommen angerechnet werden, müsste der Beitrag nicht in jedem Fall geringer sein?



    Viele Grüße


    Borneo

  • Die ursprüngliche Aussage der Kasse finde ich recht befremdlich.


    Widerspruch gegen den Beitragsbescheid ist eingelegt? Nicht dass ich da viel Hoffnung machen will, aber zumindest sollte man so eine vernünftige Erklärung für alles bekommen.

  • Die 2.494 € entsprechen der halben Beitragsbemessungsgrenze von (2023) 4.987,50 €.
    Das ist in Eurem Fall die maximale Beitragsbasis für Deine Frau.


    Wenn Du, Borneo bei 4.988 € oder darüber liegst, kommen die auch zum Zuge

    Beim GKV-Durchschnittssatz von 15,6% (ohne Krankengeld) und Pflegebeitragsatz 3,4% (ohne Kind), zusammen also 19,0 %, ergeben sich ca. 474 € als monatlichen Beitrag an die Kasse.


    Wer da vorher mit 209 € hantiert hat, war absolut auf dem Holzweg. Das käme auf den Mindestbeitrag z.B. für freiwillig versicherte Kinder hinaus.


    Ihr werdet m. E. nicht umhin kommen, den höheren Beitrag zu bezahlen, auch wenn da jemand bei der Kasse Mist gebaut hat.


    Aber klar, Versuch ist nicht verboten.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo Alexis,


    lieben Dank. Ja, ich liege darüber, dadurch ist ja auch die Mitgliedschaft in der PKV möglich. Na gut, dies ist für ein Jahr gedacht, und wenn meine Frau (1975 geboren) danach nicht wieder arbeiten gehen würde, welche Alternativen gäb's denn da?


    Gruß

    Borneo

  • Dann geht es damit weiter - also mit dem früher so genannten "Hausfrauentarif".


    Der Beitrag ändert sich dann mit dem jeweiligen Anstieg der (halben) Bemessungsgrenze und der Änderung der beiden (ganzen) Beitragssätze..


    Gruß

    Alexis

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  • Hallo Ihr 2, vielen lieben Dank nochmals für Eure Unterstützung - wir wissen nun Bescheid und werden zunächst einmal die 12 Monate so weitermachen, im Herbst überlegen wir uns dann, wie's weitergeht ...

  • Bei Anmeldung eines Gewerbes mit anfänglich unterhalb von 1.131,67 € beitragspflichtigem Arbeitseinkommen würde der Beitrag nach dieser Mindestbemessungsgrenze berechnet.


    Und wenn der KV-Kasssensatz nicht bei 15,6%, sondern bei 15,1% liegen sollte - kann es ja geben - kämen wir bei einem Beitrag von 209,36 € raus. Kommt mir irgendwie bekannt vor:S

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  • tja, wer weiß, was die Mitarbeiterin da gerechnet hat, ist nur schade, wenn man dies als Entscheidungsgrundlage nimmt ... lessons learned wäre, sich zukünftig so etwas schriftlich bestätigen zu lassen

  • Welche Logik steckt dahinter, unser Familieneinkommen ist um das Gehalt meiner Frau gesunken, gleichzeitig verdoppelt sich der Beitrag???


    … Eine Frage hätte ich noch: wie wirkt sich der Beitrag von 474 Euro - bei einem Einkommen von 104.000 - auf unseren Steuerausgleich aus?

  • Ihr könnt diese im jahr 2023 entstehenden Sonderausgaben z. B. im Jahr 2024 anlässlich der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 problemlos absetzen. Eine Euro-Obergrenze gibt es dafür übrigens nicht.

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