Preissteigerung auf 100% bekommen ist das Rechtens
Die Wohnanlage ist aus den 70igern 135 Wohnungen.
Ein Zähler mit HT u. NT für jede Wohnung.
Preissteigerung auf 100% bekommen ist das Rechtens
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Warum nicht? Neuer Vertrag neues Entgelt. Mein Anbieter bietet mir eine 290% Erhöhung an. Muss ich halt wo anders gucken.
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RE: Vetrag verlängern - welche Bedingungen? Kündigungsrecht?
Grundsätzlich ist eine Erhöhung des Arbeitspreises (in Cent), den Du pro Kilowattstunde Strom, Gas oder Wärme bezahlen musst, 2023 verboten. Dein Anbieter darf den Preis allerdings erhöhen, wenn ihm tatsächlich höhere Kosten bei der Beschaffung, also beim Einkauf der Energie, entstanden sind. Im Zweifel muss er das vor dem Bundeskartellamt beweisen können.
In der Praxis werden viele Anbieter 2023 also dennoch höhere Arbeitspreise verlangen dürfen, denn die Preise an den Energiemärkten sind hoch und sehr wechselhaft. Jedoch darf die Preiserhöhung nicht stärker ausfallen als die Kostensteigerung, die der Anbieter tatsächlich zu tragen hat. Übrigens: Lokale Grundversorger dürfen ihre Preise ohnehin nur eingeschränkt erhöhen. Entsprechende Regeln gelten für sie nämlich unabhängig von dem aktuellen Missbrauchsverbot.
Erhöhung des Arbeitspreises pro kWh
Grundsätzlich ist eine Erhöhung des Arbeitspreises (in Cent), den Du pro Kilowattstunde Strom, Gas oder Wärme bezahlen musst, 2023 verboten. Dein Anbieter darf den Preis allerdings erhöhen, wenn ihm tatsächlich höhere Kosten bei der Beschaffung, also beim Einkauf der Energie, entstanden sind. Im Zweifel muss er das vor dem Bundeskartellamt beweisen können.
In der Praxis werden viele Anbieter 2023 also dennoch höhere Arbeitspreise verlangen dürfen, denn die Preise an den Energiemärkten sind hoch und sehr wechselhaft. Jedoch darf die Preiserhöhung nicht stärker ausfallen als die Kostensteigerung, die der Anbieter tatsächlich zu tragen hat. Übrigens: Lokale Grundversorger dürfen ihre Preise ohnehin nur eingeschränkt erhöhen. Entsprechende Regeln gelten für sie nämlich unabhängig von dem aktuellen Missbrauchsverbot.
Hallo,
ich habe eine Frage zu den o.g. "erlaubten" Preissteigerungen für Grundversorger.
Mein lokaler Grundversorger hat zum 01.01.2023 den Arbeitspreis um 98,1% auf 56,62 ct/kWh erhöht und den Grundpreis um 13,5%. Die Preismitteilung kam Mitte November 2022. Meinen Vertrag hätte ich bis 31.12.2022 zum 31.03.2023 kündigen müssen. Da die Gesamtlage undurchsichtig war und man zu dem Zeitpunkt nicht wusste, wie sich die Preise generell entwickeln, habe ich mich jedoch nicht getraut zu kündigen.
Die Jahresabrechnung 2022 und die Mitteilung über den neuen Abschlag habe ich noch nicht erhalten.
Angesichts der derzeitigen Marktpreise für Strom, die deutlich unter dem Preisdeckel von 40 ct liegen, frage ich mich allerdings, ob die Preiserhöhung des Grundversorgers um fast 100% rechtens ist. Wo könnte ich nachfragen?
Ein Wechsel zu einem namenhaften Anbieter würde mir eine Ersparnis von fast 400 € im Jahr bringen (ohne Neukundenrabatt, Boni usw.). Ich würde sofort wechseln, wenn da nicht die Kündigungsfrist wäre. Ich kann jetzt erst wieder zum 31.03.2024 wechseln...
Um es mit Gorbatschow zu sagen: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Du hättest wegen der Preiserhöhung fristlos zum 01.01.2023 kündigen können. Wolltest du nicht. Danach hättest du regulär zum 01.04.2023 kündigen können. Wahrscheinlich ist die Frist entweder am 17.02. oder gestern abgelaufen. Wolltest du auch nicht. Jetzt willst du aus dem Vertrag heraus, aber das wird nun wohl der Versorger nicht wollen.
Preissteigerung auf 100% bekommen ist das Rechtens
Die Wohnanlage ist aus den 70igern 135 Wohnungen.
Ein Zähler mit HT u. NT für jede Wohnung.
Oh, da stehen bald 135 von den Habeckschen Wärmepumpen vor der Tür.
Um es mit Gorbatschow zu sagen: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Du hättest wegen der Preiserhöhung fristlos zum 01.01.2023 kündigen können. Wolltest du nicht. Danach hättest du regulär zum 01.04.2023 kündigen können. Wahrscheinlich ist die Frist entweder am 17.02. oder gestern abgelaufen. Wolltest du auch nicht. Jetzt willst du aus dem Vertrag heraus, aber das wird nun wohl der Versorger nicht wollen.
Ich habe gestern noch mal beim Versorger angerufen. Ich hätte bis 31.12.2022 zum 31.03.2023 kündigen müssen, d.h. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages... Habe mich ja auch schon geärgert, dass ich mich nicht getraut habe...
Dann wäre die Kündigungsfrist ein zusätzlicher Grund, bei nächster Gelegenheit den Anbieter zu wechseln. Bei neu abgeschlossenen Verträgen darf die Kündigungsfrist heute nur noch maximal einen Monat betragen. Aber die Drei-Monats-Frist in einem alten Vertrag bleibt wirksam.
Ist im Falle einer Preiserhöhung nicht die Möglichkeit einer Sonderkündigung gegeben?
Ja das Kind ist in den Brunnen gefallen ist mir schon klar.
Es wundert mich nur was der Anbieter sagt. Denn mein Wissensstand ist halt der das dann sofort zum Datum der Erhöhung gekündigt werden kann.
Datum der Erhöhung war ja laut Angabe der TE der 01.01.2023, das ist also passé.
Ja das habe ich verstanden.
Der Anbieter sagte Ihr das trotz der Erhöhung erst zu März gekündigt werden kann.
Das wundert mich … dachte ich überseh was oder kann was dazu lernen.
Jupp.
So mache ich das jetzt auch, ich warte darauf das mein Stromanbieter mir mitteilt wie viel Geld er von mir will sobald meine jetzige Preisbindung ausläuft. Und wenn mir das nicht gefällt und ich was besseres finde nutz ich das Sonderkündigungsrecht wegen Vertragsänderungen.
Man muss eben schon bei Ankündigung der Erhöhung tätig werden, nicht erst sobald sie wirksam wird:
https://www.verivox.de/strom/r…gungsfrist-strom-1000814/
Mein Anbieter trickst da offenbar inzwischen auch rum, da gibt es inzwischen wohl jedes Jahr einen neuen Vertrag und nicht nur eine Erhöhung zum alten. So hat man jedes Jahr wieder 12 Monate Vertragsbindung weil neue Vertragsnummer und alles, neue Mindestvertragslaufzeit im selben Tarif statt im alten Vertrag dann monatlich kündigbar.
Mein lokaler Grundversorger hat zum 01.01.2023 den Arbeitspreis um 98,1% auf 56,62 ct/kWh erhöht und den Grundpreis um 13,5%. Die Preismitteilung kam Mitte November 2022. Meinen Vertrag hätte ich bis 31.12.2022 zum 31.03.2023 kündigen müssen.
Kann es sein, dass die Information nicht ganz präzise ist? Merkmal der "Grundversorgung" ist doch, dass man da auf diversen Wegen automatisch reinkommt, raus aber eben auch mit -soweit ich weiss- nur 14 Tagen Kündigungsfrist. Aus dem Vertrag käme man also innerhalb kurzer Zeit raus und die Frage wäre obsolet.
Gleichzeitig ist es möglich, dass der lokale "Grundversorger" zugleich diverse andere Tarife anbietet, mit anderen Konditionen und natürlich auch mit anderen bzw. höheren Laufzeiten. Kann es also sein, dass Du in einem Laufzeittarif bist, den die Firma, die bei Euch "Grundversorger" ist, parallel angeboten hat? Falls ja, kann man nur sagen, der hat da geradezu unanständig zugelangt, dabei (sicher nicht zufällig) vergessen zu erwähnen, daß es daneben auch eine "echte" Grundversorgung gibt, aktuell preiswerter und mit eben kurzen Laufzeiten wo man auch schnell wieder raus kann, wenn man sich neu orientiert hat.
Wenn das so zutrifft, wäre eine Beschwerde an die "Schlichtungsstelle Energie" m.E. zumindest einen Versuch wert.
Allgemein ein Pro-Tipp:
Man kann Verträge auch kündigen, wenn man noch nicht entschieden hat wie es danach weiter geht. Also jetzt schonmal kündigen und dann kannst Du nächstes Jahr gucken wo es hingeht. Wenn Du es vergisst, landest Du in der Grundversorgung und bleibst handlungsfähig.
Ist mit den neuen Vertragsverlängerungsregeln vermutlich nicht mehr so wichtig, aber wieviele Leute ich kenne, die vergessen haben genau 3 Monate vor Ablauf zu kündigen (!?) und dann ungewollt verlängert werden...