STROMVERTRAG BEI EPRIMO AB 01.01.2023 ABGESCHLOSSEN UND ABGEZOCKT

  • Habe zum 01. Januar den Stromlieferanten gewechselt. Mir wurde durch Finanztip Eprimo vorgeschlagen. Habe dann Mitte Dezember 2022 gewechselt und bei Eprimo einen neuen Vertrag abgeschlossen. Soweit so prima. Dann am 07.02.2023 sollte ich online den ist Zählerstand übermittelten, das funktionierte leider nicht. Im Onlinerbriefkasten erhielt ich am gleichen Tag eine Rechnung über 156€. Die haben einfach den Zählerstand geschätzt und dann eine Rechnung geschrieben. Desweiteren bekommt eprimo jeden Monat eine Abschlagszahlung von mir. Das finde ich unseriös und darauf hin gekündigt. Der Kundenservice ist auch sehr schlecht. Die Antworten auf Mails fast garnicht.:thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::cursing::cursing::cursing::cursing:

  • Hört sich alles ziemlich wirr an.


    Wann hast du denn nun gewechselt? Zum "1. Januar" oder "Mitte Dezember 2022"?


    Und warum sollte zum 07.02.2023 der Zählerstand übermittelt werden?


    An wen sollte der Zählerstand übermittelt werden? An eprimo oder den alten Versorger oder den Netzbetreiber? Und an wen wurde der Zählerstand dann übermittelt?


    Von wem gab es jetzt eine Rechnung? Doch wohl eher vom alten Versorger oder nicht? Und wer hat dafür den Zählerstand geschätzt? Auch da doch wohl eher der alte Versorger oder nicht? Und ist der Schätzwert überhaupt so falsch, dass es sich darüber nachzudenken lohnt?

  • Ja, das ist in der Tat etwas merkwürdig.


    Warum wurde der Zählerstand erst zum 07.02. übermittelt? Gab es keine Ablese-Erinnerung sowie unser Grundversorger sie verschickt ?

    Und selbst wenn es keine Erinnerung gibt hätte man zum 01.01. den Zählerstand auch selbst melden können.

    Und selbst wenn dies nicht passiert ist und man für 1-2 Monate einen "geschätzten Abschlag" zahlen soll, so kann man die Abschläge nachträglich immer noch anpassen, zumindest in gewissen und plausiblen Grenzen.


    Da dem Versorger also Anscheinend keine aktuellen Werte vorlagen musste er schätzen bzw. das ist sein gutes Recht das zu tun.


    Ich sehe da jetzt überhaupt keine Abzocke, sondern vielmehr ein Versäumnis des Kunden sich rechtzeitig zu kümmern. Denn auch bei einem Vertrag gibt es nicht nur Rechte sondern man hat auch Plichten.

    Kommt man denen nicht nach nutzt der Vertragspartner eben seine vertraglichen Rechte.


    Und davon mal ab, das Geld ist nicht weg. Selbst wenn die Abschläge zu hoch sind dann wird das mit der Schlussrechnung ja wieder beglichen. Das hilft einem zwar aktuell nicht, aber abgezockt wird da keiner.

  • Über Abzocke mag man diskutieren, mir ist aber ähnliches passiert.


    Ich bin seit dem 1.1.23 Neukunde bei Eprimo. Den Zählerstand zum 1.1.23 habe ich pünktlich und korrekt mitgeteilt. Die monatlichen Abbuchungen erfolgen vertragsgemäß zum 15. eines jeden Monats.


    Nun bat mich Eprimo zum 14.1. um die Mitteilung des Zählerstandes, anderenfalls werde dieser geschätzt. Eine Übermittlung des Zählerstands am 14.1. war technisch nicht möglich, für mich aber nicht schlimm, da die Schätzung realistisch war.


    Zum 15.1. bekam dann für den Zeitraum 1.1.-14.1. die erste Rechnung. Diese beinhaltete natürlich eine Nachzahlung, da vertragsgemäß zu diesem Zeitpunkt noch kein Abschlag fällig war. Der Betrag wurde mir auch Ende Januar belastet.


    Auch mir wurde auf Emailnachfragen zu diesem Thema nicht geantwortet.


    Nach meinem Eindruck holt sich Eprimo auf diese Weise zu Beginn des Vertragsverhältnisses eine Art "Kaution". Vielleicht zur Steigerung des vorläufigen Eigenkapitals oder zur Zwischenfinanzierung anderer günstiger Verträge. Normal ist es jedenfalls nicht, außerhalb eines üblichen Rechnungszeitraums die erste Rechnung zu schreiben.

  • Ich hatte auch einen neuen Vertrag bei EPrimo abgeschlossen und den Zählerstand mitgeteilt.

    Nach drei Monaten kommt eine Nachzahlung ob wohl ich bereits 3 Mal den Abschlag bezahlt habe. So etwas hatte ich bisher nie und es ergibt auch keinen Sinn denn dafür sind ja die Abschlagszahlungen . Kann man verlangen , dass die Rechung erstattet wird ?

  • Hallo,


    ich möchte einmal offen lassen, ob das Stellen der ersten Rechnung nach 14 Tagen Strombezug missbräuchlich ist. Aber zumindest sollte kein Kunde überrascht sein, denn Eprimo hält behält sich in den AGB ausdrücklich die einseitige Bestimmung des Abrechnungszeitpunktes vor. Geiz ist eben nicht immer geil.


    Gruß Pumphut