Gaspreisbremse: Falscher prognostizierter Jahresverbrauch

  • Auch bei einer zweiten Lieferstelle hat Vattenfall Ende Juni eine geringere Dezember-Soforthilfe berechnet und will eine Nachzahlung. Von keinem anderen Energieversorger ist eine solche Berichtigung bisher gekommen. Ist dies eine Besonderheit von Vattenfall? Liebe Vattenfall-Kunden, meldet Euch bitte hier und teilt Eure Erfahrung mit.

  • Nachricht von Vattenfall: ""Die Jahresverbrauchsprognose haben wir korrigieren müssen. Durch ein Problem im IT-System war die Hochrechnung fehlerhaft. Laut Gesetzesvorgabe hätten wir den für Ihre Lieferstelle im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch zugrunde legen müssen. Inzwischen konnten wir den Fehler beheben und bitten Sie, die eventuell für Sie entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen."

  • Laut Gesetzesvorgabe hätten wir den für Ihre Lieferstelle im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch zugrunde legen müssen.

    auch, wenn offensichtlich viele Fachleute der Versorger und andere im Internet so schreiben und auch wohl so handeln, dass es sich so anhört, dass der Versorger, die (Jahres)-Prognose für den Gasverbrauch im September erstellt haben muss, bin ich der festen Meinung, dass hier der Verbrauch der Entnahmestelle gemeint ist, errechnet aus einem vor Ende September 2022 ermittelten Jahresverbrauch geteilt durch zwölf und nicht, dass der Lieferant die Prognose im September erstellt haben muss.

    hier noch mal § 10 des EWPB-Gesetzes v. 20.12.22

    Entlastungskontingent

    (1) Der Entlastungsbetrag wird gewährt für ein Entlastungskontingent in Kilowattstunden pro Kalenderjahr. Dieses Entlastungskontingent beträgt für Entnahmestellen von Letztverbrauchern 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat.

    Wenn es anders wäre, müsste es heißen, "...Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant im September 2022 für die Entnahmestelle prognostiziert hat."

    Anmerkung:
    Bei der Strompreisbremse ist es m.E. übrigens anders.
    Da sind tatsächlich aktuelle Jahresprognosen anzuwenden.
    Das führt zusätzlich zur Verwirrung bei.


    berghaus 01.07.23

  • Auch bei einer zweiten Lieferstelle hat Vattenfall Ende Juni eine geringere Dezember-Soforthilfe berechnet und will eine Nachzahlung. Von keinem anderen Energieversorger ist eine solche Berichtigung bisher gekommen. Ist dies eine Besonderheit von Vattenfall? Liebe Vattenfall-Kunden, meldet Euch bitte hier und teilt Eure Erfahrung mit.

    Ja, bei uns auch. Der ursprüngliche Betrag von gut 400 € wurde um 9 € nach unten korrigiert. Allerdings ist der Ansatz immer noch viel zu hoch, wir hatten noch nie einen auch nur annähernd so hohen Gasverbrauch wie in der September 2022-Prognose von Vattenfall. Worauf diese Prognnose beruhte, war und ist nicht nachvollziehbar. In der Konstellation beschwert man sich aber natürlich nicht.

  • So ist es auch.

    Bei mir ist ebenfalls der prognostizierte Verbrauch zu gering.

    2021-2022 hatte ich einen Verbrauch von ca. 21.000 kWh, die Vorjahre waren deutlich weniger.

    Der Netzbetreiber hat mir nun folgendes mitgeteilt:


    "...im Rahmen der Strom und Gaspreisbremse hat die *Netzbetreiber AG* als Ihr Netzbetreiber nur die Aufgabe den Energielieferanten die Jahresverbrauchsprognose des Septembers 2022 als Information zur Verfügung zu stellen.

    Das Vorgehen des Netzbetreibers für die Übermittlung der Jahresverbrauchsprognose ist durch prozessuale Vorgabe der Bundesnetzagentur geregelt. Die Jahresverbrauchsprognose dient ursprünglich dem Lieferanten als Hilfestellung den zukünftigen Energiebezug einer Lieferstelle zu prognostizieren.

    Die Jahresverbrauchsprognose des Septembers 2022 wird dem zum 01.09.2022 zugeordneten Energielieferanten im Monat Juli übermittelt und ist mit Beginn des August 2022 nicht mehr änderbar. Änderungen der Jahresverbrauchsprognosen können immer nur mit Wirkung 1. Tag des übernächsten Monats geändert werden.


    Wie als Netzbetreiber geben als Prognosewert für die Energiebeschaffung Ihres Energielieferanten nur den sogenannten Kundenwert vor. Der Kundenwert ist definiert als durchschnittlicher Tagesverbrauch der Marktlokation (ihrer Lieferstelle) bei einer Umgebungstemperatur von 8 Grad Celsius.


    Aus dem Kundenwert (Tagesverbrauch bei einer Umgebungstemperatur von 8 Grad Celsius) kann eine Jahresverbrauchsprognose abgeleitet werden, wenn eine Prognose für den zukünftigen Temperaturverlauf erstellt wird.

    Der Gasverbrauch ist sehr stark von der Umgebungstemperatur abhängig.


    Laut ihren Ablesungen stellt sich der Verbrauch wie folgt dar:

    (...)


    Bei den Angaben unserer Werte handelt es sich lediglich um Prognosen. Ihrem Lieferanten ist es jederzeit möglich, den realen Verbrauch, den sie anhand der letzten Abrechnung nachweisen können, zur Berechnung der Preisbremse heranzuziehen.

    Bitte setzen sie sich diesbezüglich mit ihrem Lieferanten in Verbindung."


    Daraufhin habe ich geantwortet, dass er das eben nicht kann bzw. darf:

    "Leider wird dieser hier wahrscheinlich auf stur schalten, da EWPBG §10 davon spricht, dass die Jahresprognose herangezogen werden soll:


    "(1) Der Entlastungsbetrag wird gewährt für ein Entlastungskontingent in Kilowattstunden pro Kalenderjahr. Dieses Entlastungskontingent beträgt für Entnahmestellen von Letztverbrauchern,

    1. die einen Anspruch nach § 3 Absatz 1 haben, 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat (...)"


    sowie


    "(2) Verfügt der Erdgaslieferant nicht über die in Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder 2 genannte Verbrauchsprognose, hat er den nach § 24 Absatz 1 und 4 der Gasnetzzugangsverordnung geltenden und dem Erdgaslieferanten mitgeteilten prognostizierten Jahresverbrauch der Entnahmestelle anzusetzen."


    sowie zu der Berücksichtigung meines Mehrverbrauches in der neuen Prognose für September 2022:

    "Bzgl. der von Ihnen erwähnten an die *LIEFERANT* übermittelte neue Prognose / Kundenwert:

    Wurde der erhöhte 2021/2022 Jahresverbrauch in dieser Prognose berücksichtigt oder nicht (weil es eine Abweichung darstellte)?


    In der Gasnetzzugangsverordnung §24 Absatz 4 heißt es:


    "(4) Örtliche Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, für jeden Lastprofilkunden des Transportkunden eine Prognose über den Jahresverbrauch festzulegen,
    die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Die Prognose ist dem Transportkunden mitzuteilen.
    Dieser kann unplausiblen Prognosen widersprechen und dem örtlichen Verteilnetzbetreiber eine eigene Prognose unterbreiten."


    Meines Erachtens muss damit der 2021/2022 Jahresverbrauch erst einmal vom Netzbetreiber grundsätzlich im übermittelten Kundenwert berücksichtigt werden, bevor es in einen möglichen Dialog/Diskussion gehen kann. Wurde dieser seitens *LIEFERANT* in dem für September ermittelten neuen Kundenwert berücksichtigt (mit höherem durchschnittlichem Tagesverbrauch) oder nicht? Und hat der Lieferant dem danach widersprochen und eine eigene Gegenprognose erstellt?"


    Antwort, was denn nun da übermittelt wurde als Jahresprognose:

    "Zum 01.09.2022 wurde dem Lieferanten ein Kundenwert von 36.9549 kWh übermittelt, das entspricht einem Jahresverbrauch von ca. 10.700 kWh."

    Ein Wiederspruch oder eine eigene Prognose haben wir von der *LIEFERANT* nicht mitgeteilt bekommen"


    Nach weiterem Nerven des Netzbetreibers meinerseits dann bzgl. weiterer Prognosemeldungen:

    "Ihr alter Lieferant hat uns zum 01.10.2022 einen Kundenwert in Höhe von 60.000 kWh übermittelt, dies entspricht einem Jahresverbrauch von ca.17.500 kWh"

    "Zum 01.03.2023 wurde dem (aktuellen) Lieferanten ein Kundenwert in Höhe von 73.0813 kWh mitgeteilt. Dies entspricht einem Jahresverbrauch von ca. 21.500 kWh."


    Meine Abrechnungsperiode des alten Lieferanten mit dem erhöhten Verbrauch 2021-2022 war am 30.08.2022 vertraglich beendet. Gemeldet wurden die Zählerstände für diese Periode am 21.05.2022 (Zwischenablesung) und final am 31.08.2022. Warum dann erst am 01.10.2022 diese an den Netzbetreiber zurückmeldet werden, weiß ich nicht. Absoluter Mist.

    Und scheinbar trifft diese Berücksichtigung der Vorjahresverbräuche nur sehr zeitverzögert in der Prognose auf, da mein Verbrauch 2021-2022 erst mit der Prognose 01.03.2023 voll berücksichtigt wurde.

    Entsprechend hätte m.M.n. diese Prognose um September 2022 höher ausfallen müssen.

    Und ganz komisch: Die nun übermittelte Jahresprognose für September 2022 (10.700 kWh) fällt sogar geringer als alle Verbräuche aller Vorjahre. Wie kann denn da nun ein geringerer Verbrauch prognostiziert werden?!


    Und: der vom neuen Lieferanten (Vertragsbeginn 01.09.2022) berechnete September-Abschlag basiertrückberechnet sogar auf einem Jahresverbrauch von 18700 kWh.


    Also macht hier jetzt jeder, was er will oder wie?:

    -Die Jahresprognose ist zeitlich verzögert und in meinen Augen generell falsch

    -Die Jahresprognose wird für die Preisbremse genutzt

    -Die Jahresprognose wird nicht für die Abschläge genutzt


    Der Netzbetreiber stellt sich aber stur, was weitere Anfragen angeht, verweist immer auf den Lieferanten. Der aber ja wiederum das Gesetz beachten muss (Jahresprognose gestellt durch den Netzbetreiber).


    Wie würdet ihr verfahren? RE: Gaspreisbremse: Falscher prognostizierter Jahresverbrauch hatte ja schon ganz gute Argumente, bei mir trifft aber nur letzteres aktuell zu. Ich müsste mich im Vorfeld noch mit dem Netzbetreiber rumschlagen, aber der wird rückwirkend die Prognose nicht mehr ändern.


  • Danke Bob99!

    Wirklich schöne neue Erkenntnisse, was da im Hintergrund so läuft!

    In meinem Beitrag von heute Nacht:
    #22
    Rechtssichere Sept22Prognose für Dezemberhilfe und Energiebremsen - Seite 2 - Strom & Heizung - Finanztip Forum
    gibt es dazu auch ein paar neue Erkenntnisse.

    Wichtig erscheint mir, dass anders als beim Strom beim Gas der Lieferant allein für die Prognose zuständig ist. Nur im Notfall darf er m.E. auf die Prognose des Netzbetreibers zurückgreifen und muss unplausiblen Prognosen widersprechen,
    Ich habe den Eindruck, dass die Versorger erst im Dezember 2022 oder Januar 2023 versucht haben, Jahres-Prognosen für die Zeit September22 und vorher zu erarbeiten. => Chaos!

    Zitat aus #22 (von mir)
    "Beim Gas ist der Lieferant selbst für die Prognose zuständig, was aus dem Wortlaut des EWSG (siehe #1) eindeutig hervorgeht und durch die Worte "Verfügt der Lieferant nicht..." noch bestärkt wird.

    Im Streitfall wird der Lieferant dem Gericht also erklären müssen, worüber er z.B. bei der Festlegung der Abschläge irgendwann vor Ende September verfügt hat oder nicht verfügt hat, wenn er schon bei der Begrüßung des Neukunden im Dezember 2022 mitteilt, dass er die Abschläge ab Januar 2022 mit der Jahresprognose des Netzbetreibers von über 30.000 kWh ermittelt hat, und auch den Abschlägen ab Juli von 389,00 € und selbst noch ab Januar 2023 mindestens 30.000 kWh zugrunde liegen.

    Wenn E.ON und andere Versorger von einer 'gewichteten' Jahresverbrauchsprognose sprechen, sollten sie diese Berechnung dem Kunden wie ev. dem Gericht auch vorlegen, so wie fast alle nicht müde werden zu sagen. "Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben uns genau vor, wie die Prognose zu ermitteln ist..."

    Ja, wie denn?

    Und auch der Netzbetreiber wird für den Fall, dass seine Prognose maßgebend ist, vor Gericht diese (bei Gas aus der Zeit vor Ende September) erläutern müssen.

    Nach § 24 Abs. 4 der Gasnetzzugangsverordnung ist sie ja, falls nicht plausibel, sogar abänderbar."

    berghaus 04.07.23

  • Habe nun gemäß https://www.bundesnetzagentur.…rdeSchlichtung/start.html

    erst einmal eine Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG an den Energieleiferanten geschickt.

    Der soll nun mit Frist von 4 Wochen aufklären, warum die (veraltete und nur schleppend aktualisierte) Jahresprognose vom Netzbetreiber genommen wurde für die Berechnung des Entlastungskontingentes in der Jahresrechnung, er als Lieferant selbst aber für den Abschlag im ersten Vertragsmonat September eine eigene Verbrauchsprognose erstellt und vorliegen hatte (wenn man den Abschlag zurückrechnet mit dem gewählten Tarif, kommt man auf den vom Lieferanten prognostizierten Verbrauch), welche viel höher (und nahe am realen Vorjahresverbrauch lag).

    Denn nach §2 Absatz 2 Satz 2 EWSG muss eine vom Energielieferanten erstellte und vorliegende Prognose vorrangig verwendet werden, nur wenn diese nicht existiert, darf die vom Netzbetreiber genommen werden (s. Hinweise vom User berghaus).


    Danach folgt ggf. noch die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens.

  • Ich bin seit dem 11.05.2023 bei der Schlichtungsstelle Energie im Clinch mit Vattenfall wegen der Jahresverbrauchsprognose Gas. Unglaublich wie lange das jetzt schon dauert.

    2021 Jahresverbrauch Gas 18.770 KWh

    2022 Jahresverbrauch Gas 15.088 KWh


    Von Vattenfall eine Jahresverbrauchsprognose 2023 von 11.400 KWh bekommen. Davon sollen 9.120 KWh gedeckelt werden.


    Interessant dabei, dass Vattenfall für die Bezahlung der Abschläge 2023 eine Verbrauchsmenge von 16.500 KWh als Basis nimmt.


    Vattenfall verweigert die Korrektur und auch den Wunsch von mir, einmal zu erklären, wie man auf die niedrige Verbrauchsprognose rechnerisch kommt.


    Netzbetreiber sind übrigens die Stadtwerke und die haben lt. Stellungnahme im Schlichtungsverfahren Vattenfall 19.000 kWh gemeldet.


    Bin einmal gespannt, wann jetzt endlich ein Schlichterspruch kommt. Hoffe, dass endlich möglichst viele Gaskunden auf die Barrikaden gehen.

  • Seit vielen Jahren melde ich dem Netzbetreiber zum 01. Juli die Zählerstände (Jahresablesung). Mir scheint der Termin gut gewählt (Jahresmitte), ich weiß aber nicht, wann die Jahresablesung anderswo erfolgt.


    Weißt Du denn schon, was Du im Verbrauchszeitraum 2022/2023 verbraucht hast?


    Die Zahl 11400 kWh ist schlichtweg linear extrapoliert. Du hattest im Vorvorjahr 18770 kWh verbraucht, im Vorjahr 15088 kWh (also 3682 kWh oder 19,6% weniger), da hat Vattenfall dann angenommen, diese Einsparung gelinge Dir nun Jahr für Jahr. 11400 kWh ist jedenfalls praktisch 15088 - 3682.


    Meine Verbrauchszahlen sind quasi identisch: 100% im Vorvorjahr und 80% im Vorjahr

    Diesen Winter dann 88% (bezogen auf die 100%).

  • Wenn Vattenfall annimmt, dass ich jedes Jahr dann 3.600 KWh einsparen kann, ist das ziemlich idiotisch!

    Warum nimmt Vattenfall dann für die Abschlagszahlungen 2023 für die Höhe einen Verbrauch von 16.500 KWh an?


    Die Jahresverbrauchsprognose 2023 und die Höhe der Abschlagszahlungen 2023 müssten doch eigentlich identisch sein?


    Mein Ansatz und auch der vom Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale ist aber, dass für die Jahresverbrauchsprognose 80% der Menge zu nehmen ist, die der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.


    Vom 14.09.2021 bis 14.09.2022 habe ich zum Beispiel 16.443 kWh verbraucht.


    Vattenfall kann mir doch einfach einmal vorrechnen, wie die Verbrauchsprognose zustande kommt. Aber das verweigert Vattenfall ja schlichtweg. Zudem behauptet Vattenfall, auch im Schlichtungsverfahren, dass man eine Verbrauchsprognose nicht korrigieren kann. Auch dies ist gelogen:

  • Yancy Halt uns bitte auf dem Laufenden. Genau diese Argumentation ist auch meine. Ich hänge jedoch zeitlich mit meiner Aufklärung deiner hinterher.

    Und du hattest mit der Verbraucherzentrale gesprochen und dort einen Rechtsanwalt, wo genau ist der Kontakt zustande gekommen - einfach die VZ angeschrieben?

  • Warum wehrt sich Vattenfall eigentlich gegen eine realistische Festlegung der Verbrauchsprognose? Der Erstattungsbetrag der Gaspreisbremse ist für die Firma doch ein Durchlaufposten.


    Mittlerweile sollte ja auch der Verbrauch des fraglichen Zeitraums feststehen (und somit erwiesen oder nicht erwiesen sein, ob die vattenfallsche Vermutung zutraf, daß der Kunde nun jedes Jahr pro Jahr 15% Heizenergie einspart). Für die Prognose vom September 2022 hilft das zwar nicht mehr, aber einem eventuellen Richter hilft es bei der Entscheidungsfindung sehr, wenn er weiß, was bei der Sache herausgekommen ist.

  • Mittlerweile sollte ja auch der Verbrauch des fraglichen Zeitraums feststehen (und somit erwiesen oder nicht erwiesen sein, ob die vattenfallsche Vermutung zutraf, dass der Kunde nun jedes Jahr pro Jahr 15% Heizenergie einspart)

    Es war ja die Intension des Gesetzgebers. die Verbraucher beim Gas zum Sparen anzuregen und Manipulationen der Jahresprognose nach oben auszuschließen.

    Deshalb muss diese aus der Zeit vor Ende September 2022 stammen.

    Auch wenn die Sept22Prognose von den Lieferanten erst nach dem Erlass des Gesetzes am 20.12.2023 etwa im Januar 2023 'ermittelt' wurde, muss man auf Daten aus der Zeit vor dem September 2022 zurückgreifen, z.B. auf die Festlegung der Abschläge.

    Keinesfalls darf der Lieferant dann (im Januar) den vom Staat erwünschten ungeheuren Gas-Sparwillen des Kunden mit einberechnen.

    Und schon gar nicht dürfte ein Richter den tatsächlich niedrigeren Verbrauch im Jahr 2022 oder sogar 2023 als Beweis für die Richtigkeit einer so zustande gekommenen zu niedrigen Prognose akzeptieren.

    berghaus 17.08.23

  • Mittlerweile sollte ja auch der Verbrauch des fraglichen Zeitraums feststehen (und somit erwiesen oder nicht erwiesen sein, ob die vattenfallsche Vermutung zutraf, daß der Kunde nun jedes Jahr pro Jahr 15% Heizenergie einspart).

    Es war ja die Intention (t!) des Gesetzgebers. die Verbraucher beim Gas zum Sparen anzuregen und Manipulationen der Jahresprognose nach oben auszuschließen.

    Deshalb muss diese aus der Zeit vor Ende September 2022 stammen.

    Im vorliegenden Fall hatte Yancy im Jahr 2021 18,77 MWh Gas verbraucht und im Jahr 2022 15,1 MWh (also etwa 20% weniger). Also hat Vattenfall prognostiziert, daß er im Folgejahr wiederum 20% weniger verbraucht (also 11,4 MWh).


    Den Abschlag allerdings (dem ja auch eine Prognose zugrundeliegt) hat man auf Basis von 16,5 MWh berechnet. Das finde ich unredlich.


    Hätten sie das mit mir gemacht, hätte ich es nicht auf sich beruhen lassen; ich hätte vermutlich auch nicht bis zum Mai gewartet, bis ich mich gerührt hätte.


    Vielleicht erfahren wir ja, wie die Geschichte ausgeht.

  • .


    Hätten sie das mit mir gemacht, hätte ich es nicht auf sich beruhen lassen; ich hätte vermutlich auch nicht bis zum Mai gewartet, bis ich mich gerührt hätte.


    Vielleicht erfahren wir ja, wie die Geschichte ausgeht.

    Ich habe ja nicht erst seit Mai den Streit mit Vattenfall. Mitte Februar habe ich das Entlastungsschreiben erhalten und sofort reklamiert. Dann ein Standard Schreiben von Vattenfall erhalten, dass der Gesetzgeber genau vorschreibt wie die Entlastung zu ermitteln wäre und sie genau richtig gehandelt hätten.

    Danach sofort zur Verbraucherzentrale und seit April liegt das Anliegen jetzt bei der Schlichtungsstelle und die verweist immer auf die unheimliche Anzahl von Fällen und daraus resultierende lange Bearbeitungszeiten.

    Mein Netztbetreiber (Vattenfall ist der Versorger) hat mir ja auch in einer Email mitgeteilt, dass man nicht weiß, warum die Werte seitens Vattenfall nach unten korrigiert worden. Aber dazu könnte man nichts sagen.

  • [Ich hätte mit der Reklamation nicht bis Mai gewartet.]

    Ich habe ja nicht erst seit Mai den Streit mit Vattenfall. Mitte Februar habe ich das Entlastungsschreiben erhalten und sofort reklamiert.

    Dann ein Standardschreiben von Vattenfall erhalten, dass der Gesetzgeber genau vorschreibt wie die Entlastung zu ermitteln wäre und sie genau richtig gehandelt hätten.

    Standardtextblase, wie zu erwarten war.

    Danach sofort zur Verbraucherzentrale und seit April liegt das Anliegen jetzt bei der Schlichtungsstelle. Die verweist immer auf die unheimliche Anzahl von Fällen und daraus resultierende lange Bearbeitungszeiten.


    Mein Netzbetreiber (Vattenfall ist der Versorger) hat mir ja auch in einer E-Mail mitgeteilt, dass man nicht weiß, warum die [Septemberprognose] seitens Vattenfall nach unten korrigiert worden [seien]. Aber dazu könnte man nichts sagen.

    Es ist jetzt so, wie es ist. Im Moment wirst Du abwarten müssen.

    Nebenbei: Um wieviel Geld geht es eigentlich? Lohnt der Streit darum?


    Ich bin seit vielen Jahren Versorgerwechsler, bin somit meistens nach 1 Jahr wieder weg. Man muß es sich überlegen, ob man es sich mit einem finanzstabilen Versorger wie Vattenfall verdirbt, andererseits ist gerade dieser Versorger dafür bekannt, daß er Kunden, die schon einmal ein Jahr versorgt wurden und unter Mitnahme des Neukundenbonus gewechselt haben, in Zukunft als Kunden ablehnt.


    Ich verfolge meine Verbräuche und habe dazu mittlerweile langjährige Aufzeichnungen. Ich hätte aus meinen Daten die Verbräuche der Vorjahre gewußt und kann auch jederzeit eine vernünftige Prognose für den laufenden Abrechnungszeitraum angeben (und eine Parallelrechnung aufstellen). Ich bin unter der Gaspreisbremse weggekommen, kenne somit die Korrespondenz nicht, mit der die Versorger die Gaspreisbremse abrechnet. Wann bekommt der Kunde denn diese ominöse September-22-Prognose mitgeteilt? Bereits im September 2022 oder erst zum März 2023?


    Ich hatte in der Vergangenheit schon einmal den Fall, daß ein Versorger die Abschläge viel zu hoch bemessen hat. Ich habe damals unterjährig einen Zwischenstand gemeldet, meine eigene Kalkulation dazugelegt und den Versorger aufgefordert, den Abschlag zu reduzieren. Ein seriöser Anbieter macht das natürlich. Gerade im Billigsegment kann man allerdings die Seriosität einzelner Anbieter durchaus anzweifeln. Erwartungsgemäß kam in meinem Fall eine Textblase mit einer Ablehnung zurück. Also habe ich die Einzugsermächtigung widerrufen und den Abschlag meinerseits gekürzt. Viel machen dagegen kann der Versorger nicht. Würde das wirklich vor Gericht gehen, hätte der Versorger Anspruch auf die Bezahlung seiner Rechnung (die war in diesem Fall ja gegeben). Überzogene Abschläge kann er gerichtlich aber nicht durchsetzen. Wenn ein Versorger pleite geht (wie es mir schon passiert ist), bin ich besser dran, wenn ich mit ihm glatt stehe und nicht noch prinzipiell einige hundert Euro zu bekommen hätte, sie aus der Insolvenzmasse aber nicht bekomme.


    Warum machen die Versorger einen solchen Zirkus? Sind die Vorschriften derart schwammig, daß man sie nicht reproduzierbar umsetzen kann? Prognosen sind doch Tagesgeschäft: Regelmäßig bemessen Versorger ihre Abschläge nach dem Vorjahresverbrauch. Warum sollte die "September-22-Prognose" also anders sein als die Prognose des Versorgers selbst? Oder umgekehrt: Warum bemißt der Versorger seine Abschläge nicht nach dieser ominösen Prognose, wenn diese doch richtig sein soll?

  • Bei 18.700 kWh als Vergleichswert würde ich ca. 400 Euro mehr an Entlastung bekommen.

    Bei 15.088 kWh als Vergleichswert wären es ca. 216 Euro mehr an Entlastung.


    Ich habe übrigens auch meinen Bundestagsabgeordneten angefragt, ob er denn mir erklären könnte, was sie da so beschlossen hätten.


    Habe ihm meine Werte genannt und er gab mir dann den Rat mit Vattenfall noch einmal zu sprechen. Die würden dann ihren Fehler korrigieren ?

  • Bei 18.700 kWh als Vergleichswert würde ich ca. 400 Euro mehr an Entlastung bekommen.

    Bei 15.088 kWh als Vergleichswert wären es ca. 216 Euro mehr an Entlastung.

    Ich halte in Deinem Fall den Vorjahreswert für eine faire Basis - übrigens auch für eine faire Basis für den Abschlag. Wenn Vattenfall meint, 16.500 kWh/a sei eine realistische Prognose für den Jahresverbrauch, ist auch diese Zahl akzeptabel.


    216 € Entlastung. Hätte ich vermutlich nach entsprechender Vorwarnung einbehalten.

  • ich habe das selbe Problem mit Vattenfall. Die Prognose des Netzbetreibers lautet 9833 kWh und Vattenfall hat 5618 kWh zugrunde gelegt. Weiterhin liegt ein Sonderfall vor, denn wir sind erst im Juli eingezogen und dass Haus stand 6 Monate leer. Der tatsächliche Verbrauch lag bei 16000 kWh.

    Vattenfall behauptet, mit Ihrem Standardschreiben, wie bei allen, dass die Prognose nicht angepasst werden kann, welches rechtlich falsch ist.


    Gemäß § 24 Abs. 1 S. 5 GasNZV können Jahresverbrauchsprognosen in begründeten

    Ausnahmefällen angepasst werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat solche Ausnahmefälle in der öffentlich zugänglichen „FAQ-Liste zur Gas- und

    Wärmepreisbremse“ festgehalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt insofern klar:

    (FAQ EWPBG Nr.24) „Wenn dieser Verbrauch durch Sondereffekte, beispielsweise

    Lieferengpässe, Einsparmaßnahmen, Hausrenovierung, Infektionsschutzmaßnahmen etc.,

    vergleichsweise niedrig war, kann der prognostizierte Verbrauch dadurch geringer ausfallen.

    Allerdings nehmen Energielieferanten in ihrer Verbrauchsprognose in der Regel eine –

    zumindest teilweise – Korrektur von Sondereffekten vor, um zu gewährleisten, dass die

    Abschlagszahlungen ihrer Kunden bedarfsgerecht sind und dass ihre Beschaffung die

    tatsächliche Nachfrage auch in Zukunft deckt.“ Hierzu gehört wegen der aufgezählten Beispiele zweifellos auch der Leerstand, der Einzug in einen Neubau oder die Vergrößerung der Nutzerzahl hinter der entsprechenden Anschlussstelle.

    Weitere „Sondereffekte“ wie „neue Entnahmestelle“ (Nr. 18) oder der Einzug/Umzug in eine

    neue Wohnung (Nr. 17) finden ebenso ihre ausdrückliche Einbeziehung in den Regelungsgehalte des EWPBG.


    Ich habe soeben einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie gestellt.