BHW verweigert Erstattung Kontoführg.gebühr trotz BGH- Urteil

  • Scheinbar ist ein Schlichtungsverfahren nicht möglich, da ein entsprechendes Urteil nicht vorliegt. Bin jetzt nicht so im Thema drin, weiß daher nicht, ob die grundsätzlichen Fragen mittlerweile doch geklärt sind.

    - würde bedeuten, der Schlichter kann doch entscheiden

    Das sollte man meinen. Der Verweis auf eine fehlende Grundsatzentscheidung und ein BGH Urteil impliziert, dass die Schlichter so lange nicht aktiv werden, bis es kein BGH Urteil gibt, oder wenigstens ein Urteil zu genau diesem speziellen Fall (dh BHW). Ein Armutszeugnis.

  • Das sollte man meinen. Der Verweis auf eine fehlende Grundsatzentscheidung und ein BGH Urteil impliziert, dass die Schlichter so lange nicht aktiv werden, bis es kein BGH Urteil gibt, oder wenigstens ein Urteil zu genau diesem speziellen Fall (dh BHW). Ein Armutszeugnis.

    Naja, verstehe den Unmut. Aber das Schlichtungsverfahren ist niederschwellig angelegt.

    "Gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass Meinungsverschiedenheiten im Rahmen der Vertragsbeziehung auftreten. Sollten diese nicht unmittelbar zwischen der Bausparkasse und ihren Kunden geklärt werden können, steht den Kunden der privaten Bausparkassen seit mittlerweile 20 Jahren das Schlichtungsverfahren zur Verfügung. Dieses Verfahren ermöglicht es, Meinungsverschiedenheiten außergerichtlich und weitgehend kostenlos beizulegen."


    Das soll keine parallele Rechtsprechung sein, sondern zielt eher auf außergerichtliche Einigung in sonst klaren Fragen ab...

  • Naja, verstehe den Unmut. Aber das Schlichtungsverfahren ist niederschwellig angelegt.

    "Gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass Meinungsverschiedenheiten im Rahmen der Vertragsbeziehung auftreten. Sollten diese nicht unmittelbar zwischen der Bausparkasse und ihren Kunden geklärt werden können, steht den Kunden der privaten Bausparkassen seit mittlerweile 20 Jahren das Schlichtungsverfahren zur Verfügung. Dieses Verfahren ermöglicht es, Meinungsverschiedenheiten außergerichtlich und weitgehend kostenlos beizulegen."

    https://www.bausparkassen.de/service/streitschlichtung/


    Das soll keine parallele Rechtsprechung sein, sondern zielt eher auf außergerichtliche Einigung in sonst klaren Fragen ab...

    Meine persönliche Meinung ist - wäre es ein klarer Fall, dann brauche ich auch keine Schlichtungsstelle. Wenn sich diese also nur um klare Fälle kuemmert, so ist sie nutzlos. Aber du scheinst ja eine positive Erfahrung gesammelt zu haben, daher gilt wohl wie so häufig - ymmv.

  • Meine persönliche Meinung ist - wäre es ein klarer Fall, dann brauche ich auch keine Schlichtungsstelle. Wenn sich diese also nur um klare Fälle kuemmert, so ist sie nutzlos. Aber du scheinst ja eine positive Erfahrung gesammelt zu haben, daher gilt wohl wie so häufig - ymmv.

    Doch eben dafür ist die Schlichtungsstelle da, um die Gerichte von lästigen, eigentlich klaren Fällen zu entlasten, wo sich die Bausparkassen und Banken nur quer stellen und verzögern.

    Tatsächlich habe ich positive Erfahrungen damit gemacht, das stimmt. Ich hatte die Kontogebühren zurückerstattet bekommen.

    Kann leider nicht viel mehr dazu beitragen