Scheinbar ist ein Schlichtungsverfahren nicht möglich, da ein entsprechendes Urteil nicht vorliegt. Bin jetzt nicht so im Thema drin, weiß daher nicht, ob die grundsätzlichen Fragen mittlerweile doch geklärt sind.
- würde bedeuten, der Schlichter kann doch entscheiden
Das sollte man meinen. Der Verweis auf eine fehlende Grundsatzentscheidung und ein BGH Urteil impliziert, dass die Schlichter so lange nicht aktiv werden, bis es kein BGH Urteil gibt, oder wenigstens ein Urteil zu genau diesem speziellen Fall (dh BHW). Ein Armutszeugnis.