BHW verweigert Erstattung Kontoführg.gebühr trotz BGH- Urteil

  • Hallo,

    die per Musterschreiben geforderte Rückerstattung der Kontoführungsgebühren wird von der BHW abgelehnt mit der Begründung, dass dieser Bausparvertrag ein Wohn-Riester-Vertrag ist und die BHW in diesem Zusammenhang "eine Vielzahl von Leistungen [erbringt] wie die sog. steuerliche Bestandsführung oder die Koordination von Rentenleistungen, die über die Pflichten der Bausparkasse aus dem Bausparvertrag und dem Bausparkassengesetz hinausgehen."

    Daher nun die Frage, ob diese Antwort dem Sinn des BGH- Urteils entspricht oder vielmehr weitere Schritte angeraten sind, wenn ja welche?!

    Vielen Dank & Grüße!

    Uwe B.[attach=2574]

  • Okay Danke erstmal!

    Zunächst: auf den Kontauszügen steht nicht Jahresentgelt oder Servicegebühr, sondern immer "Kontoführungsgebühr";

    und was bedeutet "für Wohnriester noch nicht geklärt" ? Sollte ich intervenieren ? Schiedsstelle ?

    Warten denke ich bringt mich nicht weiter.

    Danke & Gruß

    Uwe

  • Naja, man kann sicherlich selbst eine Klage anstreben mit ungewissem Ausgang und Kosten, die dann evtl vor dem BGH landet. Nach meiner Erfahrung kann die Schiedsstelle bei unklarer Rechtslage auch nicht helfen.


    Eventuell Mal bei der Verbraucherzentrale anfragen ob die etwas machen/planen.


    Ich persönlich würde nichts weiter unternehmen, außer du hast evtl eine Rechtsschutzversicherung, die gewillt ist das abzudecken, weil:


    1. Gar nicht klar ist ob die Gebühren rechtens sind und

    2. Recht haben und Recht bekommen auch 2 unterschiedliche Dinge sind



    Bin kein Jurist, aber so wie ich das verstehe kommt man an den Gebühren für Wohnriester momentan schwer vorbei. Ist aber nur meine Meinung.