Hallo,
die per Musterschreiben geforderte Rückerstattung der Kontoführungsgebühren wird von der BHW abgelehnt mit der Begründung, dass dieser Bausparvertrag ein Wohn-Riester-Vertrag ist und die BHW in diesem Zusammenhang "eine Vielzahl von Leistungen [erbringt] wie die sog. steuerliche Bestandsführung oder die Koordination von Rentenleistungen, die über die Pflichten der Bausparkasse aus dem Bausparvertrag und dem Bausparkassengesetz hinausgehen."
Daher nun die Frage, ob diese Antwort dem Sinn des BGH- Urteils entspricht oder vielmehr weitere Schritte angeraten sind, wenn ja welche?!
Vielen Dank & Grüße!
Uwe B.[attach=2574]