Gaspreisbremse - Berechnung für Teiljahresbezug

  • Die Gaspreisbremse basiert auf dem letzten Jahresverbrauch. 80% des letzten Jahresverbrauchs werden mit 12 Cent abgerechnet, darüber oder darunter liegender Verbrauch mit dem Vertragspreis berechnet oder gutgeschrieben.

    Da ich Anfang April eine neue Wärmepumpe installiere gilt für mich die Gaspreisbremse für ca. 3 Monate.

    Der gezwölftelte Jahresverbrauch ist natürlich wesentlich niedriger als der tatsächliche Verbrauch in den Monaten Januar bis März eines Jahres (Anteil am Jahresverbrauch ca. 41,6% laut Statista Research Department). Wenn der anteilige Verbrauch gezwölftelt wird ist die Basis nur bei 25,5 % (3x 8,5%). Erfolgt hier eine Umrechnung auf den Durchschnittsverbrauch der Monate des Bezugs oder werden hier alle Monate gleich hoch veranschlagt?

  • Also bei Eprimo habe ich bei den FAQs folgendes gefunden:

    Zuständig für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags ist der Energieversorger, der Sie am 1. des jeweiligen Monats beliefert.

    Ab März 2023 gilt für Neukunden: Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen wir die Entlastung erst gewähren, wenn uns Informationen dazu vorliegen, wie viel Sie beim Vorversorger bereits von Ihrem Entlastungskontingent verbraucht haben. Das kann z. B. durch Vorlage der Abrechnung des Vorversorgers erfolgen.

    Die Preisbremse greift auch hier nur, sofern der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis über der Preisbremse liegt. Liegt er unterhalb des Deckels, gelten die vertraglichen Konditionen.

  • Das entspricht der quasi amtlichen Kommentierung durch das Ministerium. Den in der Ausgangsfrage genannten Fall erfasst das aber nicht, es gibt hier ja keinen Versorgerwechsel. Eine gewichtete Verteilung des Entlastungskontigents auf die einzelnen Monate, z. B. anhand von Gradzahltagen, wie das bei anderen Gelegenheiten auch gemacht wird, sieht das Gesetz nicht vor. Daran hat wohl schlicht niemand gedacht. Die Versorger werden da auch kaum eigene Initiativen entfalten, die haben das Gesetz umzusetzen und sonst gar nichts. Wenn sie einem Kunden etwas "schenken", das das Gesetz nicht vorsieht, bleiben sie am Ende selbst auf dem Schaden sitzen.

  • Vielleicht bringt es etwas, beim heimischen Abgeordneten oder dem Ministerium direkt vorstellig zu werden. Die bereiten sowieso gerade eine Gesetzesänderung vor, die inzwischen aufgefallene Ungereimtheiten ausbügeln soll.

  • 2022 habe ich bei E.ON den monatlichen. Betrag von 135 € auf 125 € geändert.

    Heute teilt mir E.ON mit, die Bundesregierung gebe mir einen Zuschuss von 959,79 €.

    Der monatliche Teilbetrag betrage nun 47,75 € nach vorher 125 €.

    Habe ich das richtig verstanden oder kommt da das dicke Ende noch nach.

    Wenn das so korrekt ist komme ich mir ein wenig als Kriegsgewinnler vor.

    Da stimmt doch etwas nicht. Oder?