Preisbremsen – prognostizierter Bedarf

  • Hallo,


    Nachdem bei den Strom-, Gas- und Fernwärmekunden die Mitteilungen zum Entlastungsbetrag nach StromPBG bzw. EWPG eintreffen, konzentrieren sich die Fragen sowohl im Forum als auch in anderen Medien auf den prognostizierten Jahresverbrauch.


    Dieser wird für den Privatkunden (standardisierte Lastprofile) definiert:


    bei Strom „der aktuellen dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen vorliegenden Jahresverbrauchsprognose“ (§6/1a StromPBG)


    bei Gas „Jahresverbrauch, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat“ (§10/1Abs.1 EWPG)


    bei Fernwärme „Jahresverbrauch, den das Wärmeversorgungsunternehmen für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat“ (§17/1Abs.1 EWPG).


    Von allen Medien wurde die Erwartung geweckt, dass die Basis für die Berechnung des 80%-igen Entlastungskontingents der Jahresverbrauch 2021 (oder 2022) wäre.


    In der Praxis sieht es nun so aus, dass die Versorgungsunternehmen eine Zahl für den prognostizierten Jahresbedarf benennen, die mit den bei den Kunden vorliegenden Verbrauchsdaten kaum korrespondieren. Bei Nachfragen verweisen die Versorgungsunternehmen auf den Netzbetreiber. Diese werden von Anfragen überschwemmt und verweisen zurück auf die Versorger.


    Im Endeffekt wird die zentrale Stellgröße, von der die finanzielle Entlastung der Verbraucher abhängt, vollkommen intransparent festgelegt. Ich erwarte von Gesetzen, dass ich selber die Entscheidungen nachvollziehen kann und nicht nur glauben muss, was ein Privatunternehmen mir mitteilt.


    Meine Frage an die Community und auch an das Finanztip- Team ( Xenia). Hat jemand weitergehende Informationen, im Idealfall den Rechenweg, wie man aus der letzten Abrechnung zum prognostizierten Jahresverbrauch kommt?


    Könnte Finanztip das Thema einmal aufgreifen und Licht ins Dunkel bringen?


    Gruß Pumphut

  • Das Problem ist, dass die Jahresverbrauchsprognosen nach den Netzzugangsverordnungen eigentlich einen völlig anderen Zweck haben und es bisher von den Beteiligten, also Verteilnetzbetreiber und Versorger, nicht besonders genau genommen wurde, weil das zur Zweckerreichung auch gar nicht nötig war. Welcher Netzbetreiber ermittelt denn überhaupt noch die exakten Verbrauchswerte, indem er flächendeckend jedes Jahr die Zähler ablesen lässt? Da wird im besten Fall dem Verbraucher ein Kärtchen mit der Bitte um Selbstablesung geschickt oder gleich geschätzt bzw. Vergangenheitswerte fortgeschrieben oder Erfahrungswerte angesetzt. Im Prinzip reicht das ja auch, denn es geht ja eigentlich bei den Verbrauchsprognosen nur darum, erstens dem Versorger mitzuteilen, wieviel er ungefähr im nächsten Jahr für die jeweilige Verbrauchsstelle einspeisen muss und zweitens um die Höhe der Abschläge für die Abrechnung zwischen Verteilnetzbetreiber und Versorger. Bei erstens kommt es auf ein paar Tausend kWh Abweichung zwischen der Prognose und der späteren tatsächlichen Einspeisung nicht an, das Netz bricht deshalb trotzdem nicht zusammen und die Versorger verfügen über Reservekapazitäten. Und bei zweitens wird sowieso nachträglich noch nach den tatsächlich eingespeisten Mengen exakt abgerechnet. Der Endverbraucher von Energie hatte mit dem ganzen Vorgang sowieso nicht direkt etwas zu tun.


    Und dann haben die Politstrategen das als Anküpfungspunkt für die Berechnung von Geldflüssen zwischen Staat, Versorger und Endverbraucher entdeckt. Da darf man sich nicht wundern, dass das etwas unausgegoren wirkt, die Ergebnisse manchmal willkürlich, manchmal offensichtlich falsch sind und manchmal reichlich ungerecht wirken.

  • Das Problem ist, dass die Jahresverbrauchsprognosen nach den Netzzugangsverordnungen eigentlich einen völlig anderen Zweck haben und es bisher von den Beteiligten, also Verteilnetzbetreiber und Versorger, nicht besonders genau genommen wurde, weil das zur Zweckerreichung auch gar nicht nötig war. Welcher Netzbetreiber ermittelt denn überhaupt noch die exakten Verbrauchswerte, indem er flächendeckend jedes Jahr die Zähler ablesen lässt? Da wird im besten Fall dem Verbraucher ein Kärtchen mit der Bitte um Selbstablesung geschickt oder gleich geschätzt bzw. Vergangenheitswerte fortgeschrieben oder Erfahrungswerte angesetzt. Im Prinzip reicht das ja auch, denn es geht ja eigentlich bei den Verbrauchsprognosen nur darum, erstens dem Versorger mitzuteilen, wieviel er ungefähr im nächsten Jahr für die jeweilige Verbrauchsstelle einspeisen muss und zweitens um die Höhe der Abschläge für die Abrechnung zwischen Verteilnetzbetreiber und Versorger. Bei erstens kommt es auf ein paar Tausend kWh Abweichung zwischen der Prognose und der späteren tatsächlichen Einspeisung nicht an, das Netz bricht deshalb trotzdem nicht zusammen und die Versorger verfügen über Reservekapazitäten. Und bei zweitens wird sowieso nachträglich noch nach den tatsächlich eingespeisten Mengen exakt abgerechnet. Der Endverbraucher von Energie hatte mit dem ganzen Vorgang sowieso nicht direkt etwas zu tun.


    Und dann haben die Politstrategen das als Anküpfungspunkt für die Berechnung von Geldflüssen zwischen Staat, Versorger und Endverbraucher entdeckt. Da darf man sich nicht wundern, dass das etwas unausgegoren wirkt, die Ergebnisse manchmal willkürlich, manchmal offensichtlich falsch sind und manchmal reichlich ungerecht wirken.

    Hallo R.F.,:)
    da gebe ich Ihnen schon in gewissen Punkten recht.
    Wir müssen jedes Jahr die schöne Karte abgeben. Jedoch habe ich seit November 2022, jeden Monat ein Foto gemacht und es eingereicht. Man hat ja fast gefühlt jede Woche eine Erhöhung bekommen und diese ging immer steiler nach oben. Der digitale Zähler, zeigt ja schön den Verbrauch an und damit wollte ich mich nicht auf eine Berechnung verlassen.

    Bei uns hat die Firma Engie eine Mail geschrieben, das man den Jahresverbrauchsprognose mit ca 7 MWH angerechnet hat und beruft sich auf den September 2022. Die Füchse bei Engie schrieben mir jedoch im September 2022 per Brief, das mein Jahresprognose bei ca 11 MWh liegt.

    Darauf berufe mich auch, man kann doch hier nicht die Tatsachen verdrehen.

    Ich werde bestimmt nicht der einzige Kunde sein den es so geht.

    Im Gesetz ist steht ja auch das die Prognose für September 2022 genommen werden sollte.


    Gruß

    Rocado101

  • Zu Fernwärme kann ich mangels Kenntnis nichts beitragen. Aber eigentlich müsste es da einfacher sein, weil nur Verbraucher und Wärmelieferant beteiligt sind, während es bei Gas und Strom drei Beteiligte sind, von denen einer (Verbraucher) an sich nichts mit der Verbrauchsprognose und einer (Verteilnetzbetreiber) nichts mit der Bezahlung der Energielieferung durch den Endverbraucher zu tun hat.

  • Zu Fernwärme kann ich mangels Kenntnis nichts beitragen. Aber eigentlich müsste es da einfacher sein, weil nur Verbraucher und Wärmelieferant beteiligt sind, während es bei Gas und Strom drei Beteiligte sind, von denen einer (Verbraucher) an sich nichts mit der Verbrauchsprognose und einer (Verteilnetzbetreiber) nichts mit der Bezahlung der Energielieferung durch den Endverbraucher zu tun hat.

    Sie sprechen es genau an, mit " mangels Kenntnis". Das bekommt man leider bei allen zu hören, damit kennen wir uns nicht wirklich aus. Sei es bei der Verbraucherzentrale oder gestern beim Kartellamt. Als ich die Schlichtungsstelle im Internet aufgerufen habe und meinen Fall eintragen wollte, kam die Meldung für Fernwärme sind wir nicht zuständig. Da bekommt man schon seine Fragezeichen.

    Ja es sollte einfacher sein und das ist es für Fernwärmekunden nicht.

    Wir wollen das alles fördern in den nächsten Jahren und bekommen die einfachsten Dinge zu den Thema nicht hin. Habe versucht so viele Infos zu sammeln, jedoch findet man einfach nichts.

    Deswegen habe ich mich auch bei Finanztip registriert, um anderen auch zu helfen.

    Persönlich bin ich von den Thema Fernwärme weg, kann es niemanden wirklich empfehlen.

    Man darf die Preise so machen wie man will und kann auch wirklich nichts dagegen tun.

    Jemand schrieb mal so schön das sich die Kosten rechnen müssen. Wir haben über 6000€ für den Anschluss bezahlt und dann waren wir 10 Jahre dabei. Wir sind hier in Halle ein kleines Einfamilienviertel und da sind genug Häuser angeschlossen. Man hat extra ein Heizhaus gebaut, jedoch 10 Meter entfernt geht die Fernwärme vom Stadtversorger lang. Die sind auch um einiges günstiger und nutzen alternative Energieträger.


    Gruß Rocado101

  • Hallo,


    kleine Ergänzung: Finanztip schreibt auf seiner Seite https://www.finanztip.de/gaspr…leich/gaspreis-gaskosten/

    immer noch:

    "Die Gaspreisbremse deckelt 2023 den Gaspreis pro Kilowattstunde auf 12 Cent – für 80 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs."

    Wie inzwischen herausgearbeitet, ist die Aussage „Deines bisherigen Jahresverbrauchs“ nicht richtig.

    Es wäre sicherlich hilfreich, wenn hier eine Korrektur erfolgen würde. ( Xenia)


    Gruß Pumphut