Hallo,
Nachdem bei den Strom-, Gas- und Fernwärmekunden die Mitteilungen zum Entlastungsbetrag nach StromPBG bzw. EWPG eintreffen, konzentrieren sich die Fragen sowohl im Forum als auch in anderen Medien auf den prognostizierten Jahresverbrauch.
Dieser wird für den Privatkunden (standardisierte Lastprofile) definiert:
bei Strom „der aktuellen dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen vorliegenden Jahresverbrauchsprognose“ (§6/1a StromPBG)
bei Gas „Jahresverbrauch, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat“ (§10/1Abs.1 EWPG)
bei Fernwärme „Jahresverbrauch, den das Wärmeversorgungsunternehmen für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat“ (§17/1Abs.1 EWPG).
Von allen Medien wurde die Erwartung geweckt, dass die Basis für die Berechnung des 80%-igen Entlastungskontingents der Jahresverbrauch 2021 (oder 2022) wäre.
In der Praxis sieht es nun so aus, dass die Versorgungsunternehmen eine Zahl für den prognostizierten Jahresbedarf benennen, die mit den bei den Kunden vorliegenden Verbrauchsdaten kaum korrespondieren. Bei Nachfragen verweisen die Versorgungsunternehmen auf den Netzbetreiber. Diese werden von Anfragen überschwemmt und verweisen zurück auf die Versorger.
Im Endeffekt wird die zentrale Stellgröße, von der die finanzielle Entlastung der Verbraucher abhängt, vollkommen intransparent festgelegt. Ich erwarte von Gesetzen, dass ich selber die Entscheidungen nachvollziehen kann und nicht nur glauben muss, was ein Privatunternehmen mir mitteilt.
Meine Frage an die Community und auch an das Finanztip- Team ( Xenia). Hat jemand weitergehende Informationen, im Idealfall den Rechenweg, wie man aus der letzten Abrechnung zum prognostizierten Jahresverbrauch kommt?
Könnte Finanztip das Thema einmal aufgreifen und Licht ins Dunkel bringen?
Gruß Pumphut