Welche Steuerklasse für 3 parallele Jobs.

  • Hallo liebe Community von Finanztip :),

    ich hatte vorübergehend in einem Monat drei parallele Jobs:


    Erster Job: Angestellt: 250€

    Zweiter Job: Angestellt: 1200€

    Dritter Job: Freiberuflich: 1230€


    Wie versteuere ich das und welche Steuerklassen gebe ich wo an?

  • Hallo.


    Disclaimer: Keine Steuerberatung!


    1. Job: SK 1

    2. Job: SK 6

    3. Job : Ist ja kein Job, sondern eine Selbstständigkeit.


    Wenn es um die Vergangenheit geht, was soll dann die Frage nach den Steuerklassen? Die sollten bereits festgelegt sein, sonst hätten die beiden AG den Lohn doch gar nicht abrechnen können.

  • Deine Frage lässt vermuten, dass Dir nicht klar ist, dass die Steuerklassen nichts mit der eigentlichen Versteuerung zutun haben, sondern nur bestimmen, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber unterjährig einbehält. Die korrekte Besteuerung folgt dann mit der Einkommensteuererklärung im Folgejahr. Dort werden dann auch immer Unterschiede zwischen den gezahlten und den fälligen Steuern "glattgezogen". Da Du nur in einem Job eine Steuerklasse 1 haben kannst, sind alle weiteren Jobs auf Lohnsteuerkarte automatische Klasse 6. Bei Einkommen aus Klasse 6 (wie auch bei den freiberuflichen Einnahmen) bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Gehe davon aus, dass Du hier deutlich Steuern nachzahlen musst, also leg entsprechende Rücklagen an, wäre mein Rat. Wie viel kann man nur durch Gesamtschau aufs Jahr rechnen. Und noch etwas: Ein angestellter Job mit 250 Euro pro Monat auf Lohnsteuerkarte wäre sehr selten, typtischerweise wählt man da die Minijob-Regel, so dass pauschal versteuert wird und das Einkommen gar nicht in der Steuererklärung anzugeben ist. Dann hätte dieser Job auch keine Steuerklasse, und Job 2 wäre Klasse 1.

  • Vielen lieben Dank! Wäre es möglich meine Steuerklasse für JOB 1 nachträglich zu ändern für den Monat Januar und Februar? Dann ist mir leider ein Fehler unterlaufen...

  • Vielen lieben Dank! Wäre es möglich meine Steuerklasse für JOB 1 nachträglich zu ändern für den Monat Januar und Februar? Dann ist mir leider ein Fehler unterlaufen...

    Nachträglich geht das meines Wissens nicht. Es sollte allerdings ausgeschlossen sein, dass zwei Jobs gleichzeitig auf Steuerklasse 1 laufen (da ja dann 2x der Grundfreibetrag gewährt würde), da der Arbeitgeber eine ELSTAM-Abfrage (eine Art online-Abfrage beim Finanzamt, welche Steuerklasse für Dich möglich ist) durchführt.


    Wenn das eine neue Situation ist: Genau, sprich mal mit den Arbeitgebern, damit beide voneinander wissen und das ggfs anpassen können. Da gibt es ja auch Mitteilungspflichten bzgl der Kranken- und Rentenversicherung, wenn die Jobs wirklich beide auf Lohnsteuerkarte laufen kann das sehr kompliziert sein (dann muss z.B. jeweils dem anderen Arbeithegeber das Gehalt des anderen gemeldet werden).


    Ich würde den kleinen Job, wie DirkHSK schon schreibt, als Minijob laufen lassen (wenn der denn so klein bleibt) und den 2. Job als Steuerklasse 1. Dann hast Du in der Steuererklärung nur Job 2 und die freiberuflichen Einnahmen zu verarbeiten.