Hallo
In dem Artikel von Benjamin Weigl zu Mieterstrom (https://www.finanztip.de/stromtarife/mieterstrom/) ist auch eine
Tabelle, in der die Höchstpreise für Mieterstrom in Abhängigkeit vom Verbrauchaufgelistet sind. Danach ist der Durchschnittspreis in der Grundversorgung und damit auch der höchstzulässige Mieterstrompreis umso höher, je niedriger der Stromverbrauch ist. Das liegt wohl daran, dass mit sinkendem Verbrauch der Anteil des Grundpreises an den gesamten Stromkosten ansteigt. So interpretiere ich jedenfalls die Tabelle und auch den leider sehr unklar formulierten § 42a EnWG, wonach der "Preis ...
90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs, auf Basis des Grund- und Arbeitspreises, nicht
übersteigen" darf.
Meine Interpretation der Vorschrift ist, dass die 90%-Grenze für die konkrete Verbrauchssituation des jeweiligen Mieterstromkunden eingehalten werden muss. Dies wäre automatisch der Fall, wenn sowohl der Grund- als auch der Arbeitspreis mindestens 10% unter dem Grundversorgertarif liegen würde (auch so könnte man den §42a interpretieren). Wenn nun aber der Grundpreis beim Mieterstrom deutlich über dem Grundversorgertarif liegt (wie bei unserem Anbieter), müsste der Arbeitspreis zum Ausgleich so viel mehr als 10% unter der Preisgrenze liegen, dass die jährlichen Stromkosten mit Mieterstrom insgesamt mindestens 10% niedriger sind als beim Grundversorger.
Unser Mieterstromanbieter stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass dies nur für einen bestimmten Durchschnittskunden der Fall sein müsste. Bei Vertragsabschluss 2021 wurde die 90%-Grenze erst ab einem Jahresverbrauch von 1650 kWh eingehalten. Mit der Preiserhöhung für 2023 ist die Grenze (wegen des überproportional stark gestiegenen Grundpreises) auf 2450 kWh
angestiegen. Mit unserem Verbrauch von 1100 kWh/a entspricht der Mieterstrompreis dann ziemlich exakt dem Tarif beim Grundversorger.
Weiß jemand eine Quelle, die meine Interpretation des § 42a EnWG stützt und die offenbar auch dem Artikel zugrunde liegt?
Vielen Dank im Voraus, Dedo