Mieterstrom Wie Du als Mieter von günstigem Solarstrom profitierst
Finanztip-Experte für Energie
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Inhalt
Als Mieter in einem Wohnhaus bist Du gegenüber Besitzern von Eigenheimen im Nachteil: Du kannst nicht einfach auf dem Dach des Hauses eine Photovoltaikanlage errichten und Dich selbst mit günstigem Solarstrom versorgen – das Dach gehört Dir schließlich nicht. Wird eine Solarstromanlage auf dem Mietshaus installiert, kannst Du den Strom aber beziehen: als Mieterstrom.
Bei Mieterstrom handelt es sich nicht ausschließlich um Solarstrom. Mieterstrom kann auch aus Windrädern oder Blockheizkraftwerken stammen, wenn die Energie dabei nicht durchs öffentliche Stromnetz, sondern direkt zum Verbraucher fließt. In diesem Ratgeber geht es vorwiegend um solaren Mieterstrom.
Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage auf einem Hausdach kann seinen Solarstrom an die Mieter im Haus verkaufen. Dann ist er Energieversorger und kann auch Dein Vertragspartner werden. Der Anlagenbetreiber kann dabei Dein Vermieter sein. Es ist auch möglich, dass dieser sein Dach verpachtet. Klassische Energielieferanten kooperieren dazu überall in Deutschland mit Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Mehr als 100.000 Haushalte beziehen solaren Mieterstrom. Die Wohnhäuser befinden sich über alle Bundesländer verteilt, in größeren wie kleineren Städten, sehr viele in Frankfurt/Main, Berlin und München.
Soll auf Deinem Wohnhaus eine PV-Anlage errichtet werden oder ziehst Du in ein Haus, auf dem schon ein System installiert ist, wirst Du ein Angebot für Mieterstrom erhalten. Sieh es Dir an – der Tarif sollte günstig sein. Ein Angebot für Mieterstrom kann dabei Deinen gesamten Bedarf umfassen. Oder der Anbieter bietet Dir an, so viel Solarstrom zu liefern, wie er kann – eine Vollversorgung ist dann aber nicht möglich.
Die uns bekannten einheitlichen Mieterstrom-Tarife zur Vollversorgung gehören zu den günstigsten Tarifen für nachhaltigen Ökostrom und sind deutlich günstiger als die Grundversorgung in der jeweiligen Stadt. Die Anbieter sind Stadtwerke und Immobiliengesellschaften. Aber auch langjährig aktive Ökostromlieferanten wie Naturstrom, die Elektrizitätswerke Schönau, Green Planet Energy und Polarstern betreiben Mieterstromanlagen, allerdings nicht konzentriert in einer Stadt und damit auch nicht mit einheitlichen Tarifen.
Tarif und Ort | Stromversorger | Grundpreis in Euro/Monat | Arbeitspreis in Cent/kWh |
---|---|---|---|
bambergStrom daheim, Bamberg | Stadtwerke Bamberg | 7,98 | 32,88 |
Berlinstrom Sonne+, | Berliner Stadtwerke | 8,90 | 29,80 |
Howoge Grünstrom, Berlin | Howoge Wohnungsbaugesellschaft | 7,00 | 27,70 |
Strom lokal PV, Frankfurt/Main | Mainova | 6,58 | 24,72 |
Fürthstrom direkt, Fürth | Infra Fürth | 9,00 | 20,63 / 23,03 |
Mieterstrom, | Stadtwerke Meerbusch | 8,08 | 24,7 / 26,7 |
Veedel Energie, Köln | GAG Immobilien | 13,50 | 28,00 |
Strom Regio Solar, Nürnberg und Umgebung | N-Ergie | 6,59 / 9,08 | 28,27 / 26,16 |
Die Einträge in der Tabelle sind alphabetisch nach dem Ort geordnet, an dem Mieterstrom angeboten wird. Die Daten stammen von den Versorgern und gelten einheitlich für alle Kunden von Mieterstrom des jeweiligen Anbieters. Bei N-Ergie in Nürnberg gelten 6,59 Euro Grundpreis und 28,27 Cent Arbeitspreis bei einem Stromverbrauch von bis zu etwa 1.400 Kilowattstunden und 9,08 Euro Grundpreis und 26,16 Cent Arbeitspreis bei höherem Stromverbrauch. Abgerechnet wird zu den Preisen, die je nach Verbrauch für den Kunden günstiger sind. Bei Infra Fürth und den Stadtwerken Meerbusch gilt der erste Arbeitspreis für den Solarstrom vom Dach und der Preis hinter dem Schrägstrich für den über das Stromnetz gelieferten Reststrom. Bei Mainova gibt es einen Bonus für den Wechsel in Höhe von 50 Euro – sowohl für neue Mainova-Kunden als auch Bestandskunden. Die GAG erzeugt den Mieterstrom mit Photovoltaik und Blockheizkraftwerken. Sollten wir einen einheitlichen Mieterstrom-Tarif eines Anbieters übersehen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 30. September 2022)
Dass Mieterstrom günstig ist, hat mehrere Gründe: Die Stromerzeugung auf dem Dach ist deutlich günstiger, als der Einkauf elektrischer Energie am Markt. Zudem fallen auf direkt gelieferten Strom, der nicht durch das öffentliche Stromnetz fließt, keine Entgelte für die Nutzung der Leitung und des Weges an. Vier Umlagen auf den Strompreis sowie die Stromsteuer gibt es ebenfalls nicht.
Liegt Dir ein Angebot für Mieterstrom vor, kannst Du prüfen, ob es günstig ist. Vergleiche einfach die Preise aus Deinem Angebot mit denen aus alternativen Verträgen. Nutze dazu gern unseren Stromrechner.
Mit Mieterstrom kannst Du aber nicht nur Geld sparen. Du tust auch etwas für den Klima- und Umweltschutz. Schließlich wird der Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen und am Ort seiner Erzeugung verbraucht. Im Gegensatz zu anderen Tarifen für Ökostrom weißt Du zudem genau, woher ein großer Teil der Energie kommt – direkt vom Dach.
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Bei Abschluss eines Vertrags für solaren Mieterstrom gehst Du kein Risiko ein: Du stehst nicht ohne Strom da, wenn beispielsweise die Sonne nicht scheint. Dein Anschluss an das öffentliche Stromnetz bleibt bestehen. Fließt kein Sonnenstrom, beispielsweise nachts, kannst Du Strom über das Netz beziehen.
Unterschiede gibt es bei der vertraglich vereinbarten Liefermenge: Der Lieferant bietet Dir entweder eine Vollversorgung oder er deckt nur einen Teil Deines Strombedarfs. Beansprucht der Lieferant den gesetzlichen Zuschlag für solaren Mieterstrom, muss er Dich sogar vollständig versorgen. Willst Du wissen, ob das der Fall ist, frag einfach nach. Ein untrügliches Indiz für den Bezug des Mieterstromzuschlags ist, wenn die erste Vertragslaufzeit für Mieterstrom nur ein Jahr beträgt – ohne Zuschlag dürfen es bis zu zwei Jahre sein.
Klassische Energielieferanten und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bieten in der Regel eine Vollversorgung an, auch ohne Mieterstromzuschlag. Fließt Solarstrom vom Dach, können die Mieter im Haus diesen direkt verbrauchen. Überschüsse wandern ins Stromnetz. Reicht der Solarstrom vom Dach nicht aus oder steht die Photovoltaikanlage nach Sonnenuntergang still, liefert der Versorger den benötigten Strom über das Stromnetz. Seine Preise ergeben sich aus einer Mischkalkulation: geringere Kosten für den direkt verbrauchten Solarstrom, höhere Kosten für den über das Stromnetz gelieferten.
Wohnst Du in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zur Miete und Dein Vermieter betreibt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, kann er Dir auch Solarstrom liefern. Hat er keine Lust, sich mit Abgaben, Netzentgelten oder der Stromsteuer zu beschäftigen, beschränkt er sich auf eine Teilversorgung seiner Mieter. Das bedeutet, Du kannst den Solarstrom vom Dach direkt nutzen, wenn er anfällt. Deinen darüber hinaus gehenden Bedarf liefert Dir ein anderer Versorger über das öffentliche Stromnetz. Damit hast Du dann zwei Lieferanten und auch zwei Stromverträge: Einen für Mieterstrom und einen für Netzstrom.
Die Strompreise bei einer Teilversorgung sollten noch einmal deutlich günstiger sein als bei Vollversorgung. Denn die für Mieterstrom anfallenden Kosten sind überschaubar: die Erzeugungskosten für den Strom, ein Entgelt für den Stromzähler, der Deinen Mieterstrombezug misst, der Arbeitsaufwand Deines Lieferanten und eventuell die Mehrwertsteuer. Ende 2022 sollte die Kilowattstunde Solarstrom 12 bis 18 Cent kosten. Ist die Anlage bereits abgeschrieben, geht es sogar noch günstiger.
Zu welchen Kosten sich Solarstrom mit einer neuen PV-Anlage genau gewinnen lässt, hängt von der Sonneneinstrahlung in der Region und von der Neigung und Ausrichtung des Dachs ab. Die Höhe des Stromtarifs beeinflussen aber auch die Mieter selbst: Je mehr Parteien im Haus den Strom vom Dach nutzen, desto mehr der erzeugten Energie lässt sich im Haus verbrauchen und desto günstiger wird es für alle. Machen alle Mieter mit, kann die Anlage größer ausfallen, mehr Strom erzeugen und dann den Bedarf der Mieter zu 30 bis 70 Prozent decken. Befürwortet nur die Hälfte der Mieter den Bau einer Anlage und nutzen den Solarstrom nach Installation, können sie ihren Verbrauch nur zu 20 bis 50 Prozent mit Solarstrom decken.
Für Mieterstrom-Verträge gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie für andere Stromverträge auch, wenn der PV-Anlagenbetreiber keinen Mieterstromzuschlag in Anspruch nimmt. So darf ein Vertrag
Bietet der Lieferant eine Vollversorgung, kann er für Dich den Stromanbieterwechsel erledigen und die Kündigung bei Deinem bisherigen Anbieter übernehmen. Einzige Ausnahme: Du nutzt Dein Sonderkündigungsrecht und kündigst Deinen aktuellen Vertrag außerordentlich – dann musst Du die Kündigung selbst schreiben. Überlegst Du es Dir nach Abschluss des neuen Vertrags wieder anders, hast du 14 Tage Zeit, den neuen Vertrag zu widerrufen (§ 355 BGB).
Einmal im Jahr muss Dir der Lieferant eine Abrechnung schicken (§ 40c Abs. 2 EnWG). Auf dieser sollte ausgewiesen sein, woher der Strom stammt. Bei einer Teilversorgung ist dies klar – es handelt sich ausschließlich um Solarstrom. Wirst Du vollständig versorgt, kannst Du in der Abrechnung sehen, woher der restliche Strom stammt, den nicht die PV-Anlage auf dem Dach erzeugt hat.
Erhöht der Lieferant seine Preise, hast Du ein Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 5 EnWG). Das bedeutet: Du kannst kündigen, ehe die neuen Preise gelten und ohne, dass Du die Kündigungsfrist einhalten musst. Die monatlichen Abschlagszahlungen sollen sich an Deinem Verbrauch orientieren (§ 41b Abs. 3 EnWG). Sind sie höher, kannst Du eine Anpassung verlangen. Nutze dafür gern unseren Musterbrief.
Verwende unsere Vorlage, um eine Anpassung Deiner Abschlagszahlungen zu erstellen.
Wichtig bei Mieterstrom-Angeboten ist weiterhin, dass der Vertrag nicht an den Mietvertrag gebunden ist und keine Reparatur- oder Wartungskosten über die Nebenkosten berechnet werden. Enthält ein Vertrag derlei Klauseln, dann schlage ihn lieber aus. Ziehst Du aus der Wohnung aus, steht Dir ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs zu (§ 41b Abs. 4 EnWG).
Für bestimmte Mieterstrom-Verträge sind solche Klauseln ohnehin verboten – nämlich, wenn der Anlagenbetreiber eine staatliche Förderung über das EEG erhält. Für solche Mieterstrom-Angebote gelten besondere Regeln.
Erste Solaranlagen zur Versorgung von Mietern im Haus gingen 2013 in Betrieb. Seit Sommer 2017 gibt es auch eine gesetzliche Förderung für solche Projekte: den Mieterstromzuschlag. Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Betreiber von Photovoltaikanlagen auf Dächern eine Förderung vom Staat erhalten, wenn sie den Solarstrom an Kunden im selben oder im benachbarten Haus liefern. Den Zuschlag gibt es einzig für solaren Mieterstrom aus PV-Anlagen, die seit 25. Juli 2017 in Betrieb gingen.
Bei der Verabschiedung des Zuschlags versprach sich der Staat den Bau von rund 12.500 Mieterstromanlagen. Fünf Jahre später zeigt sich, dass dieses Ziel weiterhin fern ist: Schätzungsweise 4.000 bis 5.000 solare Mieterstromanlagen sind 2022 installiert. Dass die Wirkung des Zuschlags weit unter den Erwartungen liegt, stellten bereits 2019 die Autoren des Evaluierungsberichts fest. Der Gesetzgeber hat den Mieterstromzuschlag daraufhin zu Jahresbeginn 2021 etwas erhöht. Im Oktober 2022 gibt es zwischen 1,76 und 2,82 Cent pro Kilowattstunde.
Der Zuschlag sinkt 2022 noch Monat um Monat. Ab 2023 soll die Degression des Mieterstromzuschlags bis Ende Januar 2024 aussetzen und sich dann alle halbe Jahre verringern. Seit 2021 darf ein Vermieter eine Firma mit der Lieferung und Abrechnung des Mieterstroms beauftragen, ohne den Anspruch auf den Zuschlag zu verlieren (§ 21 Abs. 3 EEG). Entsprechende Dienstleister haben sich längst etabliert. Betreiben muss der Vermieter die PV-Anlage aber weiterhin selbst.
Dass ein Anlagenbetreiber keine Förderung beansprucht, kann einen anderen Grund als die Höhe des Zuschlags haben. Hat eine Anlage auf dem Dach eine Leistung von mehr als 100 Kilowatt, gibt es bis Ende 2022 ohnehin keine Förderung, sondern nur für mehrere Monate den Anspruch auf "Ausfallvergütung". Ab 2023 entfällt die Leistungsgrenze für den Anspruch auf Mieterstromzuschlag.
Schließlich schrecken vor allem kleinere Vermieter vor der Bürokratie zurück, die beim Betrieb einer Mieterstromanlage auf sie zukommt: Sie müssen sich als Stromversorger bei der Bundesnetzagentur registrieren und einen Bilanzkreis beim Netzbetreiber pflegen und bilanzieren, welche Strommengen sie über das Netz schicken werden. Es ist ein Gewerbe anzumelden, mit Kunden ein Vertrag zu schließen und einmal im Jahr abzurechnen. Und schließlich sind Einnahmen, Ausgaben und Gewinn aus dem Stromgeschäft gegenüber dem Finanzamt zu melden.
Nimmt der Lieferant die gesetzliche Förderung in Anspruch, ist er verpflichtet, Dich vollständig mit elektrischer Energie zu versorgen (§ 42a Abs. 2 EnWG). Reicht die Solarstromproduktion nicht aus, um Deinen Verbrauch zu decken, muss der Versorger zusätzlichen Strom besorgen.
Das Extrageld vom Staat soll es den Anlagenbetreibern ermöglichen, den Strom günstig anzubieten. Die Bedingung ist dabei, dass der Tarif mindestens 10 Prozent günstiger ist als jener des Grundversorgers (§ 42a Abs. 4 EnWG). Das ist der Lieferant mit den meisten Kunden in einem Ort, er beliefert Dich automatisch, wenn Du keinen Vertrag mit einem Stromlieferanten abgeschlossen hast. 2022 ist es für Anbieter kein Problem, dieses Kriterium zu erfüllen – Mieterstrom ist teilweise 20 Prozent günstiger als der Grundtarif am Ort.
Der Liefervertrag für geförderten Mieterstrom darf nicht Bestandteil des Mietvertrags sein (§ 42a Abs. 2 EnWG). Wenn Du in eine Wohnung einziehst, deren Vormieter Solarstrom vom Dach genutzt hat, musst Du das nicht auch tun. Du kannst den Liefervertrag für Mieterstrom ausschlagen und Dir einen alternativen Anbieter suchen. Oder Du entscheidest Dich für das Angebot. Wenn Du den Stromvertrag wieder kündigst, wirkt sich das genauso wenig auf Deinen Mietvertrag aus. Sobald Du aber Deinen Mietvertrag kündigst oder er ausläuft, endet auch Dein Mieterstromvertrag automatisch zum selben Zeitpunkt.
Entscheidest Du Dich für Mieterstrom, darf der Stromliefervertrag höchstens ein Jahr laufen und sich dann um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (§ 42a Abs. 3 EnWG). Die Kündigungsfrist beträgt längstens drei Monate. Ein Anbieter kann auch kürzere Laufzeiten und Fristen wählen. Auch hier gilt: Verträge, dieseit März 2022 geschlossen werden, dürfen sich nach dem ersten Jahr nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und Du darfst nach Ablauf der ersten Laufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Alle Regelungen zum Wechsel des Stromanbieters gelten auch bei Mieterstrom-Tarifen mit gesetzlicher Förderung. Der Anbieter kümmert sich um den Wechsel und meldet Dich beim bisherigen Versorger ab. Sollten sich die Preise erhöhen, muss Dir das der Versorger vorher mitteilen. Dann steht es Dir frei, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen und einen anderen, günstigeren Versorger zu wählen. Wenn Du umziehst, kannst Du den Mieterstromvertrag ebenfalls außerordentlich kündigen.
Wer Mieterstrom anbietet, muss Deine Stromversorgung sicherstellen – durch den Sonnenstrom vom eigenen Dach und zusätzlichen Strom aus dem Netz, wenn die eigenen PV-Anlage nicht genug Strom erzeugt. Dafür darf der Anbieter höchstens 90 Prozent des Preises verlangen, den Du in der örtlichen Grundversorgung für den Strom bezahlen müsstest (§42a Abs. 4 EnWG). Der Mieterstromzuschlag, den ihm der Staat bezahlt, soll dem Versorger helfen, günstige Tarife anzubieten und damit auch wettbewerbsfähig zu sein.
Da ein Stromtarif aus dem Arbeitspreis (Preis pro kWh Strom) und einem jährlichen, fixen Grundpreis (monatlich abgerechnet) besteht, muss der Mieterstrom nicht zwingend bei beiden Preisbestandteilen 10 Prozent günstiger als die Grundversorgung sein. Entscheidend ist, dass Du in der Jahresabrechnung wenigstens 10 Prozent weniger zahlst, als der Grundversorger an Deinem Wohnort in derselben Zeit verlangt hätte. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Finanztip-Nachfrage klargestellt: Das darfst Du anhand Deines tatsächlichen Stromverbrauchs nachrechnen. Egal, ob Du nur 800 kWh oder 5.000 kWh verbraucht hast, der Gesamtpreis darf 90 Prozent des Grundversorgungstarifs nicht überschreiten.
Laut dem Monitoringbericht 2022 der Bundesnetzagentur kostete die Grundversorgung am 1. April 2022 in Deutschland durchschnittlich 35,7 Cent pro Kilowattstunde (Verbrauchsannahme: 2.500 bis 5.000 kWh). Mieterstrom dürfte dann im Bundesschnitt weniger als 32,13 Cent/kWh gekostet haben.
Die Kosten für die Wartung oder Reparatur der Photovoltaikanlage muss der Versorger über den Preis für den Mieterstrom abdecken. Für den Betrieb der Anlage dürfen Dir keine Kosten über die Miete oder die Nebenkosten berechnet werden.
Wenn Du heute Mieterstrom beziehst, sollten sich die Kosten dafür langsamer erhöhen als für Netzstrom oder sogar stabil bleiben – schließlich verändern sich die Erzeugungskosten des solaren Teils Deines Bezugs nicht oder kaum. Der Teil, der über das Netz geliefert wird, unterliegt dagegen verschiedenen Einflüssen, die seinen Preis nach oben treiben können: Wenn Netzentgelte stärker ansteigen oder die Preise an der Strombörse.
Für neue Anlagen verringern sich mittelfristig vermutlich die Produktionskosten für Solarstrom stetig. Forscher in Wissenschaft und Industrie arbeiten an immer effizienteren Modulen und Kosteneinsparungen in der Produktion. Andererseits senken sie die Kosten in der Herstellung. Forscher des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme gehen davon aus, dass sich bis 2027 Solarstrom aus Dachanlagen bis 30 Kilowatt Leistung für weniger als 8 Cent pro Kilowattstunde erzeugen lässt. Mitsamt der Mehrwertsteuer ließe sich der Strom dann für 12 bis 13 Cent pro Kilowattstunde kostendeckend anbieten.
Schließlich kommen vermutlich mehr und mehr Angebote für Mieterstrom aus älteren Photovoltaikanlagen auf den Markt. Ende 2020 sind die ersten aus der EEG-Förderung gefallen. Die Betreiber können die Anlagen weiterbetreiben und den Strom an Mieter im eigenen Haus liefern. Fällt der Anbieter unter die Kleinunternehmerregel und muss keine Mehrwertsteuer berechnen, kann er den Strom noch günstiger anbieten.
Die direkte Versorgung mit eigenem Solarstrom und auch die Lieferung an Mieter im Haus sind günstig. Anders sieht es aus, sobald Sonnenstrom durch das öffentliche Stromnetz fließt, beispielsweise zu einem Nachbarn auf der anderen Straßenseite oder dem Gewerbebetrieb zwei Häuser weiter. Auch wenn die Energie nur wenige Meter über das Stromnetz zurücklegt – es fallen dann Netzentgelte, Konzessionsabgabe und alle Steuern und Umlagen an, die es in Deutschland gibt. Willst Du von Deinem Nachbarn Solarstrom beziehen, müsstest Du einen deutlich höheren Preis zahlen als für Mieterstrom.
Dem Bündnis Bürgerenergie leuchtet nicht ein, warum es unterschiedliche Preise für dezentral erzeugten Ökostrom gibt. Es forderte daher schon 2017 eine Möglichkeit für Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, den Strom an Abnehmer im Umkreis zu verkaufen, ohne dass dabei die EEG-Umlage anfällt. „Bürgerstromhandel“ heißt der Vorschlag für eine neue direkte Vertriebsform. Er läuft auf eine Gleichstellung von Nutzern dezentraler Ökoenergie hinaus – unabhängig davon, ob der Erzeuger oder ein Verbraucher in der Nähe den Strom nutzt. Aufgegriffen hat die Politik den Vorschlag noch nicht.
Willst Du Deinem Nachbarn Solarstrom liefern und das öffentliche Stromnetz meiden, kannst Du auch selbst ein Stromkabel legen lassen. Die Firma Pionierkraft bietet das an. Du musst aber mit einer Investition in vierstelliger Höhe rechnen. Die Kosten kannst Du dann wieder auf den Strompreis umlegen, was diesen aber verteuert.