Steuererklärung Rentner

  • Hallo, sicher wurde darüber schon geschrieben; ich frage aber trotzdem:

    Ist es richtig, dass bei den "Beschränkt abziehbaren Sonderausgaben" für Ehepaare nur max. 3.800 € (nicht etwa 5.600 €) geltend gemacht werden können? Neben den tatsächlichen Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung, die in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden (auch wenn sie über den max. Betrag liegen) wirken sich weitere Vorsorgeaufwendungen, wie z. B. eine Zahnzusatzversicherung und andere private Versicherungen, wie Haftpflichtvers. und Unfallvers. gar nicht mehr aus?

    Dann braucht man diese auch gar nicht anzugeben. Ich hatte irgendwo gelesen, dass der Höchstbetrag für Ehepaare (in dem Falle Rentner) bei 5.600 € liegt, aber das scheint nicht zu stimmen.

    Danke im Voraus für eine kompetente Antwort.

    Gruß Zahlenprofi

  • Die 2.800 Euro (pro Person) sind für diejenigen, die ihre Krankenversicherung allein bestreiten, wer einen (Arbeitgeber-)Zuschuss bekommt, der kann die 1.900 Euro (pro Person) ansetzen.


    Bei hälftiger Beitragstragung bzw. Beitragszuschuss aus der Rente gelten somit die 1.900 Euro.