Vorauszahlung Einkommensteuer

  • Hallo Wogatzke

    noch einmal zum klaren Verständnis. Ein Bescheid über die Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag und das andere, der Vorauszahlungsbescheid, sind zwei verschiedenpaar Schuhe. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wer Steuern quartalsweise und die Jahre im voraus entrichten muß, hat einen Vorauszahlungsbescheid bekommen. Eine Vorauszahlung erlischt, wenn im neuen Vorauszahlungsbescheid die Eurobeträge mit Null ausgewiesen sind.

    Wenn immer noch offene Fragen im Raum stehen, dann hat das Finanzamt die Pflicht, über einen telefonischen Anruf Auskunft zu geben, notfalls würde ich das Finanzamt persönlich aufsuchen.

    Wenn sich mein Sachbearbeiter sträubt, dann suche ich mir die Finanzamt-Hotline für mein persönliches Bundesland, im Internet verfügbar.

    Diese Geschichte muß klärend zu Ende gebracht werden, sonst sitzt der Knebel bis in alle Ewigkeit.

  • Ich habe jetzt 4 Wochen später einen neuen Vorauszahlungsbescheid über 0 Euro erhalten. Wenn man da nicht selbst aktiv wird, nimmt sich das Finanzamt jährlich ein zinsloses Darlehen.

    Danke für die Tipps,