Vorauszahlung Einkommensteuer

  • Das habe ich nicht ganz verstanden. Laut Mahnung meint das Finanzamt ja, dass sie zu leisten sind.

    Bei einer Änderung des Bescheids werden die Vorauszahlungen oftmals ebenfalls angepasst. So ist es im Normalfall. Warum zu dem neuen Bescheid kein angepasster Vorauszahlungsbescheid erstellte wurde, wissen wir nicht. Könnte ein "Fehler" des Sachbearbeiters sein.


    Wir wissen generell nicht was geändert wurde und nicht wie der Bescheid aussieht.


    Wenn es keine Gründe dafür gibt, warum keine Vorauszahlungen mehr anfallen sollen, dann gilt eben noch der alte Vorauszahlungsbescheid.

  • Was heißt anonymisiert?

    Löschen bzw. Unkennntlichmachen aller persönlichen Angaben wie Name, Geburtsdatum, Vertragsdaten, Steuer- und Rentenversicherungsnummer und und und ...

    Das geht niemanden im Forum und auch außerhalb etwas an 8)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich glaube das generelle Verständnisproblem bei Steuerbescheiden ist folgendes:


    Man kriegt ein paar Blätter Papier, die man äußerlich als einen Einkommensteuerbescheid ansieht. So dürfte es die Mehrheit der Bevölkerung sehen.


    In Wirklichkeit bekommt man mit den Stücken Papier aber jede Menge Bescheide. Diese sind für 90% der Bevölkerung nicht als eigenständige Bescheide erkennbar. Eventuell könnte man hier auch mal das Design überdenken.


    Man bekommt einen Bescheid über die Anrechnungsverfügung (Abzüge Lohnsteuer/Kapitalertragsteuer), Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Zinsen, Kirchensteuer, Vorauszahlungsbescheid und was es noch so gibt.


    Man hat in diesem Beispiel also 6 Bescheide in der Hand.

    Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag sind zwangsläufig verknüpft. Rechtlich sind diese allerdings alle eigenständige Bescheide. Diese sind zu kontrollieren, gelten für sich und wenn man nicht damit zufrieden ist, muss man gegen den korrekten Bescheid korrekt Einspruch oder einen Änderungsantrag einlegen.

  • Wenn nun gar kein Weiterkommen in Sicht ist, würde ich ein Telefongespräch mit der Verbraucherzentrale führen und meine Sachlage schildern, daß eine von mir gewünschte Kontaktaufnahme zu meinem Finanzamt von deren Seite nicht zu stande kommt. Hier geht es nicht um eine Rechtsberatung von der Verbraucherzentrale, sondern um den Rat, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, für eine erfolgreiche Kontaktaufnahme.

    Einfach einmal anrufen, mehr als Scheitern kann dieses nicht.

    Ein Musterschreiben zu dieser Anlegenheit habe ich leider nirgendswo gefunden.

  • Hallo Wogatzke

    Auch ich hatte einmal einen Vorauszahlungsbescheid bekommen. Da ich vorzeitig bis zum Renteneintritt aus meinem Arbeitsverhältnis ausgeschieden bin und somit keine Einkünfte erhielt, habe ich darauf hin zu diesem Bescheid fristgemäß einen Einspruch eingelegt. Innerhalb von 3 Wochen erhielt ich einen neuen Vorauszahlungsbescheid. Dieser erhielt in den Sparten für die betreffenden Vorauszahlungsmonate und Folgejahre den Eurobetrag 0 .

    Weiter stand noch, das meinem Einspruch stattgegeben wurde.


    So und nicht anders ist der korrekte Ablauf.


    Bitte einmal folgende Seite durchlesen, da geht es unter anderem mit dem Einspruch und Fristen.

    https://www.optimal-absichern.…n-sie-ihr-recht-durch.php

  • Meine Frist für den Einspruch dürfte ja schon seit 2 Jahren abgelaufen sein.

    Was kann ich jetzt machen ?

    Einen neuen Bescheid für die Vorauszahlung bekomme ich nicht mehr. Jedenfalls konnte ich beim letzten Lohnsteuerbescheid nichts mehr finden. Bin ich jetzt dem Finanzamt ausgeliefert ?

    Gilt der Bescheid für die Vorauszahlung Lebenslänglich ?

    Wie erreiche ich eine Neuberechnung ?

  • "Lohnsteuerbescheide" gibt es nicht. Warum sind denn überhaupt Vorauszahlungen festgesetzt worden? Da muss es ja wohl irgendwelche zu versteuernden Einnahmen ohne Steuerabzug an der Quelle gegeben haben bzw. immer noch geben. Wenn es die immer noch gibt, bleibt auch die Vorauszahlungspflicht bestehen. Wenn die aber inzwischen weggefallen sind, kannst du die Aufhebung der Vorauszahlungspflicht beantragen.

  • Das Finanzamt schickt jedes Jahr einen Bescheid über die Einkommensteuer u. Solidaritätszuschlag an die Steuerzahler, unabhängig ob für diese Personen ein laufender Vorauszahlungsbescheid besteht. Der Fiskus (Finanzamt) schreitet zur Vorauszahlung ein, wenn permanent die Steuerzahler zur Nachzahlung aufgefordert werden, sei es bei Versteuerung von Renten oder anderen Einkünften, die nicht dem Steuerabzug unterlegen waren. Bei minimalen Nachzahlungsaufforderungen wird sich das Finanzamt wohl kaum rühren.

    Und zu PeSc

    Der aktuelle Vorauszahlungsbescheid gilt so lange, bis das Finanzamt einen neuen ausstellt.

    Ehe ich jetzt hier einige Erklärungen abgebe, bitte einmal in aller Ruhe die folgende Internetseite durchlesen, die eigentlich alle offenen Fragen erläutert:

    https://www.steuerberater-muen…nsteuervorauszahlung.html

  • @R.F. Ich war 2020 im Ausland steuerpflichtig. DBA Dadurch entstand eine hohe Nachzahlung.

    Jetzt bin ich wieder voll in BRD steuerpflichtig.

    2022 und 2023 muss ich jetzt trotzdem vorauszahlen.

    Eine Änderung der Vorauszahlung seitens des Finanzamtes wurde jedoch nicht vorgenommen.


    @Widder Der Link ist gut. Ich beantrage eine Neuberechnung.

  • Da das mit meiner ursprünglichen Frage nichts zu tun hat, also nicht zielführend ist, gehe ich nicht mehr weiter darauf ein.

    Im Internet fragen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man gern lesen möchte.


    Du hast ein Problem mit Deinem Finanzamt, das ich (und andere hier) erstmal telefonisch zu lösen versuchen würden. Du willst diesen Weg nicht gehen, weil Du das für aussichtslos hältst. Ok, ist Deine Sache, aber sicherlich kein Grund, weswegen hier einer mit Dir streiten wollte.

  • Im Internet fragen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man gern lesen möchte.


    Du hast ein Problem mit Deinem Finanzamt, das ich (und andere hier) erstmal telefonisch zu lösen versuchen würden. Du willst diesen Weg nicht gehen, weil Du das für aussichtslos hältst. Ok, ist Deine Sache, aber sicherlich kein Grund, weswegen hier einer mit Dir streiten wollte.

    Erst mal richtig lesen. Hier ging es nicht um eine Antwort auf mein ursprüngliches Anliegen, sondern um Fragen zu einer davon unabhängigen Angelegenheit, auf die ich lediglich beispielhaft hingewiesen hatte ("Ja, und warum wurde die Rechtsgrundlage dann nicht genutzt?

    Wenn es doch um eine nicht unerhebliche Summe geht, warum dann eine leere Drohung?").

    Und dass ich beim Finanzamt telefonisch nicht durchkomme, hatte ich bereits geschrieben.