Gaspreisbremse bei unterjähriger Kündigung

  • Hallo,hat schon jemand von Euch eine Gasrechnung nach unterjähriger Kündigung bekommen und wenn ja wie wurde die Gaspreisbremse angewendet?

    Habe einen monatlich kündbaren Vertrag mit hohem Preis und kann jetzt in einen günstigeren Tarif wechseln.Werden da auch 80% des bisherigen Verbrauchs berechnet?

    DIDI

  • In meiner Abrechnung von E.ON vom 03.05.23 wurde sie so angewendet, wie ich es an verschiedenen Stellen hier im Forum 'prognostiziert' habe und bisher unwidersprochen für richtig halte.
    Nämlich 1/12 x 80%Sept22Prognose x AP- 12 Ct/kWh am 01.03.22 Monat für Monat von Januar bis Dezember 2023, wenn sich der AP am 01. eines Monats nicht ändert.
    Leider nicht so, dass man auf das Jahres-Kontingent (80%Sept22Prognose) in den ersten Monaten den Gesamtverbrauch (für 12 Cent) angerechnet bekommt.

    Allerdings hat E.ON für die Abrechnung der Gaspreisbremsbeträge einen (bei mir höheren)
    "prognostizierten Jahresverbrauch (Basis Dezember 2022)" als für die Dezemberhilfe und die Reduzierung der Abschläge angewandt, aber für mich nicht plausibel und immer noch nicht hoch genug.

    Wenn E.ON das nicht (doch) darf, und davon gehe ich aus, ist das ein Skandal!

    siehe vor allem hier: Rechtssichere Sept22Prognose für Dezemberhilfe und Energiebremsen - Strom & Heizung - Finanztip Forum

    hier ein Auszug aus meiner Schlussrechnung vom 03.05.23

    pasted-from-clipboard.pdf

    berghaus 27.05.23

  • berghaus:

    Ich kann Deine Rechnung hier und im Parallelthread nicht nachvollziehen.

    Die Rechnung von e.on hingegen erscheint mir plausibel, sie ist für Dich eher günstiger, als ich sie gerechnet hätte. Ich schätze Deinen Jahresverbrauch von 16.650 kWh Verbrauch in 306 Tagen auf etwa 18.650 kWh im Jahr; e.on nimmt als Basis 25.000 kWh, das ist zu Deinen Gunsten.

    Der Abschlag war allerdings massiv überhöht, und das ja schon im Sommer 2022. Entsprechend viel bekommst Du nun zurück. Einen so hoch überhöhten Abschlag hätte ich nicht hingenommen.

  • Achim Weiss

    Es geht mir, wie ich schon erwähnt habe, nicht darum, ob E.ON mir „entgegenkommt“ oder ob die (unerklärte) Erhöhung der Sept22Prognose von 23.401 auf 25.001 kWh „zu meinen Gunsten ist“.

    Es geht mir überhaupt nicht darum, wegen 20 oder100 € mehr oder weniger den „Hermann zu machen“.

    Wir sind hier im Forum von ‚Finanztipp,‘ wie der Name sagt, unterwegs, uns gegenseitig Tipps zu geben, wie wir die finanziellen Dinge unseres Lebens günstiger gestalten können.

    Sehr häufig werden dabei die Verhaltensweisen von Firmen hinterfragt.

    Sicher sind auch Hilferufe dabei, von mir gerade nicht.

    Auch Didi hat in #1 keinen Hilferuf verfasst, sondern überlegt, ob es finanziell sinnvoll ist, unterjährig zu wechseln, wahrscheinlich, um ein paar Euro zu sparen, den Staat zu entlasten und die Gewinne der Versorger nicht ins Unermessliche steigen zu lassen.

    Der Wechsel kann voll in die Hose gehen, wenn man meint,

    - dass die verbrauchten kWh der ersten paar Monate des Jahres bei der Schlussrechnung (z.B. im Mai) voll auf das 80%Sept22Jahres-Prognosekontingent angerechnet werden und das dann nicht so ist, und

    wenn man nicht weiß,

    - dass für die Abrechnung der tatsächlichen Entlastung eine andere kWh-Menge genommen wird als für die Abschläge, und auch nicht abschätzen kann, wonach sich diese Menge richtet.

    Für eine andere mir bekannte Lieferstelle (Kunde bei E.ON ab 01.08.22), wurde die Dezemberhilfe und die Abschläge ab 01/23 von E.ON mit einer Prognose von (akzeptablen)18.505 kWh(100%) (Vorjahresverbrauch 2021 – 19.491 kWh) im Januar abgerechnet und nun in der Schlussrechnung bis 04.04.23 die Entlastung mit einer (neuen) Prognose (100%) von nur 10.771 kWh bei einem tatsächlichen Verbrauch in 2022 von 13.100 kWh und 4.869 kWh an den ersten 94 Tagen des Jahres 2023.

    4.869/94 x 365 = 18.906 kWh!

    Ich möchte nun wissen, wie die verschiedenen Prognosen ermittelt wurden und wo das steht, dass die endgültige Abrechnung der Entlastung mit einer ‚angepassten‘ Prognose erfolgen darf.

    Man kann im Internet nachlesen, dass das zuständige Bundesministerium, die Netzagentur, Finanztipp und andere Institutionen fröhlich verkündet haben, dass man, wenn man viel Energie spart, den Preis/kWh unter den Vorkriegspreis drücken könne, eben weil man den angesetzten September22verbrauch nicht mehr manipulieren könne und damit der Entlastungsbetrag (pro Jahr und pro Monat) feststeht.

    berghaus 28.05.23

  • @bergmann:

    Wenn Du möchtest, daß man Dich versteht, mußt Du in erster Linie mal verständlich schreiben. Mich interessiert Dein Thema prinzipiell, aber ich kann Deine Kalkulationen nicht nachvollziehen. Ich weiß auch nicht, wie diese Gasbremse berechnet werden soll, "rechtssicher" schon garnicht, die umlaufenden Parolen kann ich nicht nachvollziehen. Ich selbst bin nicht betroffen, mein Grundversorger hat den Schwellenpreis nicht überschritten.

    Jetzt legst Du Deine Versorger-Rechnung vor, die kann ich nachrechnen, die habe ich auch nachgerechnet, wenngleich auch (noch?) nicht bis ins letzte Würzelchen.

    Dort ist ein Verbrauch von 16.650 kWh für den Zeitraum vom 08.06.2022 bis zum 09.04.2022 angegeben. Wenn ich das auf einen Jahresverbrauch umrechne, und zwar nach der Methode, die ich auf meinen eigenen Gasverbrauch schon seit mehr als 15 Jahre anwende, kommen bei mir etwa 18650 kWh Jahresverbrauch heraus. E.on hat die Gaspreisbremse bei Dir aber auf Basie von 25.000 kWh berechnet, hat also einen deutlich höheren Verbrauch angenommen, so daß 80% von 25.000 kWh (also 20.000 kWh) Deinen gesamten Jahresverbrauch sogar überschreiten. Das ist für Dich günstig, weil Du somit mehr Gaspreisbremse bekommst, als ich es aus den umlaufenden Parolen herauslesen kann.

    Daß das Sparkontingent auf einzelne Monate umgerechnet wird, halte ich für eine angemessene Kalkulationsart. (Kontingent pro Monat: 1667 kWh, das mal 12 ist 20.000 kWh)

    Du beklagst Dich hier, daß man Dir etwa 100 € Gaspreisbremse zu wenig berücksichtigt habe. Das sehe ich nicht, lasse mich allerdings von einer entsprechenden - nachvollziehbaren! - Kalkulation überzeugen. Nach meiner Überschlagsrechnung sind die berechneten Beträge plausibel (je 3000 kWh angenommen für Januar, Februar, März).

    In meinen Augen nicht in Ordnung ist die Berechnung der Abschläge. Im Juni 2022 war die Preisentwicklung noch nicht absehbar, der Abschlag hätte somit aus den damaligen Preisen errechnet werden müssen. Der Arbeitspreis im Juni 2022 ist mit etwas über 7 ct/kWh netto zwar bereits höher als vor dem Krieg, rechne ich diesen Preis aber aufs Jahr hoch, komme ich auf einen Gesamtpreis von etwa 1850 €, somit auf einen Abschlag von etwa 155 €. E.on aber hat Dir 389 € abverlangt, also mehr als das Doppelte.

    Der Arbeitspreis ist in der Folge zwar weiter gestiegen, aber erst am 01.02.2023 deutlich in den gaspreisbremsenrelevanten Bereich. Obwohl zum vollen Jahr noch zwei verbrauchsschwache Monate fehlten, hattest Du mit der Schlußrechnung bereits fast 3 Monatsabschläge zurückzubekommen. Da war also ganz offensichtlich der Abschlag deutlich zu hoch. Ich hätte das nicht akzeptiert.

    Nicht nachvollziehen in der Rechnung kann ich die Mehrwertsteuer, die mit Wirkung vom 01.12.2022 auf 7% gesenkt worden ist. Nach meinem Dafürhalten unterliegen die Abschläge vom August und September (zusammen 1167 €) einer MwSt von 19%, alle anderen Zahlungen (zusammen 2022 €) aber 7%. Das finde ich in der Rechnung so nicht wieder.

    Ich finde es auch seltsam, daß E.on zwei Wochen nach Ende des Vertrags noch einen nennenswerten Betrag von Deinem Konto holt, wo Du nach Abrechnung noch ein Mehrfaches dessen als Erstattung zu erwarten hattest.

    Wie hoch war eigentlich Dein Verbrauch im Vorjahr?

  • Achim Weiss
    Zu der Frage des im Juni 2022 von E.ON (aus heutiger Sicht scheinbar überhöht) festgesetzten Abschlags von 389 € werde ich heute Nacht noch mal Stellung nehmen.
    Jetzt ist zu schönes Pfingstwetter. Da muss ich erst mal raus! :)

    Vorab: Jahresverbrauch 2021: 30.731 (2020 : 39.379, 2019 : 31.757)

    Frage: Welche Hochrechnungsmethode wendest Du an?
    Die folgende nach Gradtagszahlen? (Googeln!)



    Ich meine, dass ich sehr verständlich schreibe. :)

    Aber es ist wohl so wie bei vielen Gebrauchsanleitungen:
    Man versteht sie erst, wenn man weiß, wie es geht.

    Zu dem Thema 'Prognose' empfehle ich, dass Wort oben in die Suchfunktion einzugeben.
    Da lerne ich auch ständig dazu:
    z.B. hier:

    Berechnung Entlastungskontingent in "Prüfe selbst: Wurde Deine Preisbremse richtig berechnet?" - Finanztip-Artikel besprechen - Finanztip Forum

    berghaus 28.05.23

    Monat

    Kalendertage

    Promille-Anteil

    Je Monat Je Tag
    September 30 30 30/30=1,00
    Oktober 31 80 80/31=2,58
    November 30 120 120/30=2
    Dezember 31 160 160/31=5,16
    Januar 31 170 170/31=5,48
    Februar 28 150 150/28=5,35
    29 150/29=5,17
    März 31 130 130/31=4,19
    April 30 80 80/30=2,66
    Mai 31 40 40/31=1,29
    Juni/Juli/August 92 40 40/92=0,43
    Gesamtjahr 365 (366) 1.000
  • Ich muß nochmal präzisieren:

    Ich habe einen Jahresverbrauch von 14000 kWh .

    Ab 15.2.23 bin ich bei meinem Gasversorger mit 1-Monatsvertrag und 14-tätiger Kündigungsfrist.

    Habe bis jetzt seit 15.2. ca.400 kWh verbraucht.

    Wie berechnet bei jetziger Kündigung der Anbieter die Gaspreisbremse?Arbeitspreis 13,5 Cent pro kWh.

    DIDI

  • Achim Weiss
    Zu der Frage des im Juni 2022 von E.ON (aus heutiger Sicht scheinbar überhöht) festgesetzten Abschlags von 389 € werde ich heute Nacht noch mal Stellung nehmen.

    Vorab: Jahresverbrauch 2021: 30.731 (2020 : 39.379, 2019 : 31.757)

    ... und im laufenden Jahr etwa 18.600 kWh. Wow! 60% des Vorjahresverbrauchs!

    Der Abschlag ist meines Erachtens trotzdem zu hoch.

    Frage: Welche Hochrechnungsmethode wendest Du an?

    Mir ist vor Jahren mal eine Skala von einer Verbraucherschutzseite über den Weg gelaufen.

    Ich vergleiche das mit meinen Daten hier, bei mir kommt das hin (mit gewissen Abweichungen Jahr für Jahr). Mit Gradzahltagen zu rechnen ist mir zu detailliert.

    Ah! Ich sehe, das sind präzise die Zahlen aus Deiner Tabelle.

    Dein Vertrag lief vom 08.06. bis zum 09.04. da habe ich zum vollen Jahr noch April (8%) und Mai (4%) addiert. Das sollte einigermaßen hinkommen, obwohl hier April und Mai kühler waren als sonst.

    Ich meine, dass ich sehr verständlich schreibe. :)

    Tja, das beurteilt aber regelmäßig nicht der Autor, sondern der Leser.

  • Didi2

    Zunächst:

    Wer war der alte Versorger?

    Wie und mit welchem Prognose-Wert hat er die Dezemberhilfe und die Entlastungsbeträge
    Gaspreisbremse berechnet?

    Woher stammt der Jahresverbrauch 14.000?

    Kannst Du einen Ausschnitt aus der Rechnung ohne persönliche Daten hier einfügen?

    berghaus 28.05.23

  • Ab 15.2.23 bin ich bei meinem Gasversorger

    Ergänzung:

    Da muss es doch eine Schlussrechnung mit Dezemberhilfe und 1,5 Monate Berechnung der Entlastung Gaspreisbremse geben und somit auch angewendete Prognosen.

    Sodann gibt es ja auch Begrüßungsschreiben (vor September22?) mit der Forderung der Abschläge ab...?

    berghaus 28.05.23

  • Der neue Anbieter ab 15.2.23 hat die 14000 kWh als Jahresrechnung mitgeteilt was ja auch stimmt.

    Wenn ich jetzt aber nur 3 Monate bei diesem Anbieter bin und 400 kWh verbraucht habe wie rechnet er die Preisbremse ein? 80 % von den 400 kWh mit 12 Cent und den Rest mit 13,5 Cent?

    Das ist meine Frage.

    Danke

    DIDI

  • Ich versuch’s mal mit den wenigen Angaben und mit Annahmen:

    z.B. wie es von E.ON bei mir gehandhabt wurde:

    Wenn 14.000 kWh der von dem Vorlieferanten irgendwann vor Ende September 2022 „prognostizierte Jahresverbrauch (Basis September 2022)“ wäre,

    dann ist das Entlastungskontingent 80% davon = 11.200 kWh.

    1/12 davon (933,33 kWh) können Sie Monat für Monat verbrauchen.

    Der monatliche Entlastungsbetrag wird dann mit dem Preis vom 01.03.23 ermittelt:

    933,33 x (13,5 -12) = 14,00 €

    Den Betrag muss Ihnen der neue Anbieter auch für Januar und Februar 2023 zahlen, auch wenn Sie bei einem anderen Anbieter waren, und egal, wie hoch da Ihr Arbeitspreis (AP) und Ihr Verbrauch waren.

    Dieser Entlastungsbetrag wird auch in den Folgemonaten ab April bis Dezember gezahlt, wenn sich der AP am 1. eines Monats nicht geändert hat, und auch, wenn Sie jetzt nach 3 Monaten zu einem 3. Anbieter wechseln, dann von diesem.

    Die Abrechnung jetzt nach drei Monaten mit der Annahme eines Grundpreises (GP) von 10.00 €/Monat und dem Lieferende am 14.05.2023 sieht so aus:

    400 kWh x 0,135 €/kWh ..................= 54,00 €

    3 Monate GP x 10,00 €/M................= 30,00 €

    Entlastung 01 – 04/23 4 x 14,00 € = - 56,00 €

    Entlastung Mai ½ x 14,00 € =............ - 7,00

    zu zahlen.............................................21,00 €

    Dass E.ON (nicht nur bei mir) für die Gaspreisbremse, wie auch immer einen niedrigeren oder auch höheren (Jahres)-Prognosewert als die von Ihm für die Reduzierung der Abschläge im Januar mitgeteilten Sept22Prognosewert, lassen wir mal außen vor.

    Wenn die Versorger so abrechnen dürfen und dann müssen und man den Wert kennt, kann man die vorstehende Berechnung schnell berichtigen.

    Dies alles ohne Gewähr nach dem Stand meines Wissens.

    Ich kann und mache ja keine Rechtsberatung.

    berghaus 28.05.23

  • Didi2
    Ergänzende Frage, nachdem ich diesen Beitrag von Dir zufällig gefunden habe:

    "9. März 2023 #1

    Hallo, ich war vom 1.2. bis 15.2.2023 in der Grundversorgung bei E.ON.Heute kam die Rechnung dafür ohne Gaspreisbremse.
    Nach Rückfrage wurde mir gesagt, die Bremse wirke nur für Bestandskunden.
    Was kann man dagegen unternehmen?

    Didi2"

    Wer war wie lange vor E.ON Dein Gasversorger?
    Der könnte Dir ev. im Januar Abschlagsänderungen mitgeteilt haben und in dem Schreiben auch den "prognostizierten Jahresverbrauch (Basis September 2022)". War da was mit 14.000 kWh?

    Wann wurden im Jahr 2022 vor Ende September ev. mit einer Rechnung die Abschläge neu festgesetzt?
    Wie hoch waren zu dem Zeitpunkt AP und GP (brutto) und der Abschlag, der auch im September 2022 galt?

    Mit welchem Verbrauch wurde in der Schlussrechnung die 'Dezemberhilfe' berechnet?


    berghaus 29.05.23

  • Davor war EON auch mein regulärer Versorger.

    Abschläge wurden im September nicht neu festgelegt.

    Die 14000 kWh wurden von EON an meinen neuen Versorger mitgeteilt und stimmen auch.

    Danke berghaus .Deinen vorherigen Post habe ich verstanden.Wenn es soweit ist melde ich mich wieder.

    DIDI