Wenn das so wäre, wäre es eine weitere Lücke im Gesetz.
1. Lücke
Wenn man vor dem 1. März zu einem Anbieter gewechselt hat, bei dem der AP bei 12 Ct/kWh oder darunter liegt, ist das Produkt aus (AP - 12) x Prognose-kWh = Null.
Liegt der AP über 12 Ct/kWh und war vorher höher, fällt der Entlastungsbetrag auch für Januar und Februar kleiner aus.
2. Lücke
Wenn man bei dem neuen Versorger ganz wenig verbraucht und deshalb eine niedrige Rechnung hat, z.B. weil man nach 14 Tagen nochmal gewechselt hat, bekommt man die Entlastungsbeträge auch für Januar und Februar als Summe nur bis zur Höhe dieser Rechnung bzw. der an diesen Versorger bezahlten Abschläge.
Ich kann enzo verstehen, dass er wegen der von Südwestgas berechneten m.E. erheblich zu niedrigen Entlastungsbeträge nicht (mehr) den 'Herman' machen will.
Er kann sich aber auch zurücklehnen und die Entwicklung bei den Erkenntnissen zu der Lücke 2 abwarten, da sein Anspruch m.E. erst Ende 2026 verjährt.
Von der Lücke 1 ist er offensichtlich nicht betroffen.
Vielleicht gibt es ja noch eine Gesetzesänderung zu den beiden Lücken.
Für mich bleibt da immer noch die Frage, warum die Sept22Prognose so niedrig sein soll und wie hoch diese bei Montana bei der Festlegung der 'Dezemberhilfe' angesetzt wurde.
berghaus 22.06.23