Gaspreisbremse Grundversorgung

  • Hallo,ich war vom 1.2. bis 15.2.2023 in der Grundversorgung bei EON.

    Heute kam die Rechnung dafür ohne Gaspreisbremse.Nach Rückfrage wurde mir gesagt die Bremse wirke nur für Bestandskunden.

    Was kann man dagegen unternehmen?

    DI

  • Hallo Didi2,

    Heute kam die Rechnung dafür ohne Gaspreisbremse.Nach Rückfrage wurde mir gesagt die Bremse wirke nur für Bestandskunden.

    Was kann man dagegen unternehmen?

    Wenden Sie sich bitte an Ihren Versorger, der Sie zum 01.03.2023 beliefert hat:

    „Für Letztverbraucher nach § 3 Absatz 1 Satz 3, die in den Monaten Januar oder Februar 2023 mit leitungsgebundenem Erdgas beliefert wurden, ist von dem Erdgaslieferanten, der sie am 1. März 2023 mit leitungsgebundenem Erdgas beliefert, zusätzlich zu den Entlastungen nach § 3 für den Monat Januar oder Februar 2023 jeweils der für den Monat März 2023 nach § 8 ermittelte Entlastungsbetrag zu berücksichtigen.“ (EWPBG §5/1 1.Satz)


    Allerdings wird Ihr jetziger Lieferant die Entlastung nur mit seinem aktuellen Differenzbetrag berechnen. D.h., wenn Sie derzeit einen Arbeitspreis kleiner oder gleich 12ct/kWh bezahlen, ist die Entlastung auch für Februar gleich Null.


    Beschwerden bitte an den Gesetzgeber.


    Gruß Pumphut