Anspruch auf Zinsstaffel-Abrechnung ?

  • Geehrtes Forum

    habe ich als Bankkunde einen Anspruch auf eine Zinsstaffel-Abrechnung (Kontoanlage), aus der die genauen Werte (Zinssatzhöhe/berechnete Überziehungs- bzw. Dispozinsen) hervorgehen bzw. mittels derer ich den belasteten Betrag (vierteljährliche Abrechnung) nachvollziehen kann?

    Danke für die Hilfestellungen

  • Entschuldigung für die sehr späte Rückantwort. In den AGB's wird nur der Verweis auf die Kontrolle der Abrechnungspositionen angeführt, die ohne ausdrücklichen Widerspruch innerhalb einer vorgegebenen Frist "akzeptiert" (rechtsverbindlich) werden (Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss); eine durch den Kunden nachvollziehbare Prüfung ist nach meiner Ansicht ohne Zinsstaffel NiCHT möglich.

  • habe ich als Bankkunde einen Anspruch auf eine Zinsstaffel-Abrechnung (Kontoanlage), aus der die genauen Werte (Zinssatzhöhe/berechnete Überziehungs- bzw. Dispozinsen) hervorgehen

    Ich kenne es von meinen Konten nicht anders: Gutgeschriebene Zinsen (in meinem Fall) stehen im nächsten Kontoauszug tagegenau aufgeschlüsselt.


    Was hat denn Deine Bank auf Deine Rückfrage geantwortet? Um wieviel Geld geht es? Oder geht es nur ums Prinzip?

  • Sehr geehrter Herr Weiss
    es geht um Überziehungszinsen (Dispo), die vj. als Belastung in einer Summe belastet werden.
    Der Überziehungszinssatz ist bekannt, die sog. Zinsstaffel hierzu wird jedoch nicht bereitgestellt. Diese muss ich dann manuell nacherstellen bzw. macht dies die Sparkasse, wird mir diese den Zeitaufwand hierfür in Rechnung stellen, obgleich das zuständige Sparkassen-Rechenzentrum bzw. die finanz informatik (als Rechenzentrum der Sparkassen in Deutschland) diese Summe (im Hintergrund) ermittelt und dann als Posten Überziehungszinsen für das Abrechnungsquartal in das jew. KK-Konto einstellt. Offensichtlich ist die Bereitstellung dieser Berechnung "Posten Überziehungszinsen" (Dispo) als Zinsstaffel nicht möglich ?!

  • Was soll denn in dem Zusammenhang überhaupt die "Zinsstaffel" sein? Und was spricht dagegen, das selbst zur Kontrolle nachzurechnen? Der Überziehungszins ist bekannt, Höhe und Dauer der jeweils zu verzinsenden Beträge ergeben sich aus den Kontoauszügen. Mit jeder Tabellenkalkulation ist das ruck-zuck überprüft.