Steuererklärung / Gesonderte und einheitliche Feststellung

  • Hallo zusammen,

    kurz zum Sachverhalt:

    Meine Schwester und ich haben ein 3er-MFH von unseren Großeltern geschenkt bekommen, von dem wir die Mieterträge erhalten.

    Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich die Mieteinnahmen einfach in der Anlage V angeben muss oder ob hier eine Gesonderte und einheitliche Feststellung nötigt ist - da wir vielleicht als Schnkungsgemeinschaft zählen.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich aus der Sache nicht ganz schlau geworden bin.

    Viele Grüße

    Vincent

  • Da ich vermute das Schenkung und Erben hier sehr ähnlich ist: Ja.


    Eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung wird abgegeben bei der die Gewinne auf die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft ausgewiesen werden und Deinen Wert trägst Du dann in Deiner ESt-Erklärung ein.


    PS: Anders mag es aussehen, wenn ihr jeweils zur Hälfte die Immobilie habt (also das auch so im Grundbuch steht). Ich gehe davon aus, dass Euch als Gemeinschaft zusammen alles gehört (1 Eintrag im Grundbuch)

  • Hi Shytoo,

    danke für deine schnelle Rückmeldung. Ja, uns gehört die Immobilie jeweils zur Hälfte.

    Folglich müsste ich also die Feststellungserklärung machen und dieses Ergebnis (wenn man das jetzt einfach so sagen kann) in die Steuererklärung eintragen?


  • Ja und zwar ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück mit MFH steht. Dieses FA erstellt dann den Feststellungsbescheid.


    Der Feststellungsbescheid ist dann Grundlage für die persönliche Einkommensteuererklärung von dir und deiner Schwester. Bei Fehlern/Korrekturen bezüglich der Mieteinkünfte ist zwingend Einspruch gegen den Feststellungsbescheid einzulegen. Diesen Feststellungsbescheid erhält in der Regel jedoch nur einer von euch.

  • ... ob ich die Mieteinnahmen einfach in der Anlage V angeben muss oder ob hier eine Gesonderte und einheitliche Feststellung nötigt ist - da wir vielleicht als Schnkungsgemeinschaft zählen.

    ...

    Ja, es muss zuerst die Feststellungserklärung abgegeben werden. Mit dem darauf ergehenden Bescheid wird festgestellt, wer welchen Betrag zu versteuern hat. In der persönlichen Einkommensteuererklärung ist dann nur noch dieser Betrag in der Anlage V unter "Anteile an Einkünften aus Grundstückgemeinschaften und sonstigen Beteiligungen" anzugeben, wobei das Wohnsitzfinanzamt bereits weiß, was dort stehen muss, da es die Daten aus dem Feststellungsbescheid mitgeteilt bekommt. Grund für dieses Verfahren ist, dass ihr eine Grundstücksgemeinschaft seid und ihr das auch bleiben werdet, solange das Grundstück mehrere Eigentümer hat. Mit dem Erwerb durch Schenkung hat es nichts zu tun.


    Die Feststellungserklärung muss elektronisch eingereicht werden, die Grundstücksgemeinschaft bekommt dafür eine eigene Steuernummer und zuständig ist das Finanzamt, von dessen Bezirk aus das Grundstück verwaltet wird, nicht das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie steht.

  • zuständig ist das Finanzamt, von dessen Bezirk aus das Grundstück verwaltet wird, nicht das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie steht.

    Gerade bei "Erbengemeinschaften" wird es ja von mehreren verwaltet, da wird in der Praxis eher das Lagefinanzamt bei VuV genommen, da dort der größte Vermögenswert liegt.