Hallo zusammen,
kurz zum Sachverhalt:
Meine Schwester und ich haben ein 3er-MFH von unseren Großeltern geschenkt bekommen, von dem wir die Mieterträge erhalten.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich die Mieteinnahmen einfach in der Anlage V angeben muss oder ob hier eine Gesonderte und einheitliche Feststellung nötigt ist - da wir vielleicht als Schnkungsgemeinschaft zählen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich aus der Sache nicht ganz schlau geworden bin.
Viele Grüße
Vincent