Grundsteuermessbetrag - durchschnittlicher BRW

  • Moin,


    wir haben nun den korrigierten Grundsteuermessbetragsbescheid (was für ein Wort...).


    Dort wird ja "unser" Bodenrichtwert (BRW) zum durchschnittlichen BRW ins Verhältnis gesetzt und hoch 0,3 genommen.


    Dabei ist mir folgendes aufgefallen: Als durchschnittlicher BRW steht dort 148€, im Staatsanzeiger für Hessen (für den 01.01.2022) wurde für unsere Gemeinde jedoch 107 veröffentlicht. Daher frage ich mich, wie das Finanzamt auf diesen Wert kommt.


    Quervergleich mit der Schwägering: Im Bescheid 89€, im Staatsanzeiger 44€. Also ebenso eine Abweichung.


    Klar sind in beiden Fällen die Abweichungen in Richtung des Steuerzahlers. Aber woher nimmt das FA diese Werte? Beim FA will ich aus verständlichen Gründe nicht anrufen...

  • Für den Faktor ist in Hessen das Verhältnis des Bodenrichtwertes für das Grundstück zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde maßgeblich. Insofern kommt es darauf schon an und einen Umrechnungsfaktor wegen der Grundstücksgröße gibt es nicht, die Formel ist in Beitrag #1 richtig wiedergegeben. Nach dem Gesetz müssen die im Staatsanzeiger veröffentlichten Durchschnittswerte per 01.01.2022 dafür angesetzt werden. Jedenfalls gilt das für Grundstücke mit Wohnnutzung. Was mich stutzig macht, ist die Angabe 44 €/qm. So billig dürften Grundstücke für Wohnbebauung eigentlich nirgendwo in Hessen sein. Kann es sein, dass es dabei um land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitz geht? Das wäre aber auch das einzige, was mir einfallen würde.

  • Ich nehme alles zurück <X , 44 €/qm gibt es, es gibt sogar noch billigere Gegenden. Damit fällt mir allerdings gar nichts mehr zu der Frage ein. Ein Übertragungs- oder sonstiger menschlicher Fehler ist eigentlich auch nicht möglich, denn das wird ja maschinell berechnet.

  • Ok, ich dachte schon ich bin zu blöde den Bescheid zu verstehen...


    Das FA werde ich nicht kontaktieren, schlafende Hunde sollte man nicht wecken. In beiden Fällen ist es ja für den Steuerzahler günstiger.