Moin,
wir haben nun den korrigierten Grundsteuermessbetragsbescheid (was für ein Wort...).
Dort wird ja "unser" Bodenrichtwert (BRW) zum durchschnittlichen BRW ins Verhältnis gesetzt und hoch 0,3 genommen.
Dabei ist mir folgendes aufgefallen: Als durchschnittlicher BRW steht dort 148€, im Staatsanzeiger für Hessen (für den 01.01.2022) wurde für unsere Gemeinde jedoch 107 veröffentlicht. Daher frage ich mich, wie das Finanzamt auf diesen Wert kommt.
Quervergleich mit der Schwägering: Im Bescheid 89€, im Staatsanzeiger 44€. Also ebenso eine Abweichung.
Klar sind in beiden Fällen die Abweichungen in Richtung des Steuerzahlers. Aber woher nimmt das FA diese Werte? Beim FA will ich aus verständlichen Gründe nicht anrufen...