Moin,
Ehepartner mit abgeleiteten Beihilfeanspruch ist privat pflegeversichert. Begrenzung Ehegattenhöchstbetrag existiert.
Aber nur bis sonstige monatliche Einkünfte 2023 nicht 485 Euro überschreiten.
Kein Minijob.
Rente Ehepartner zählt bei Einkommensgrenze mit - aber nur der Teil, der nicht auf Kindererziehungszeiten beruht.
Frage: Zählt auch der Rentner/Ehepartner gezahlte Zuschuss zur privaten KV dazu?
Erhaltene Zinsen zählen ja wohl auch zu den Einkünften.
Frage: Aber nur über dem Sparerfreibetrag?
Zinsen werden hier einmal jährlich gezahlt.
Frage: Sie werden dann gezwöftelt und der monatlichen Rente zugeschlagen?
Grüße.
Uschaurischuum