Private Pflegeversicherung - Begrenzung Ehegattenhöchstbetrag - Einkommen - welches zählt?

  • Moin,

    Ehepartner mit abgeleiteten Beihilfeanspruch ist privat pflegeversichert. Begrenzung Ehegattenhöchstbetrag existiert.
    Aber nur bis sonstige monatliche Einkünfte 2023 nicht 485 Euro überschreiten.
    Kein Minijob.
    Rente Ehepartner zählt bei Einkommensgrenze mit - aber nur der Teil, der nicht auf Kindererziehungszeiten beruht.
    Frage: Zählt auch der Rentner/Ehepartner gezahlte Zuschuss zur privaten KV dazu?


    Erhaltene Zinsen zählen ja wohl auch zu den Einkünften.
    Frage: Aber nur über dem Sparerfreibetrag?


    Zinsen werden hier einmal jährlich gezahlt.
    Frage: Sie werden dann gezwöftelt und der monatlichen Rente zugeschlagen?


    Grüße.
    Uschaurischuum