Gesetzliche Krankenversicherung

  • Guten Tag, zusammen.

    Ich schaute gestern Abend nicht mehr in den Briefkasten.

    Die Krankenkasse (HKK) schickte eine Mitteilung, dass eine Mitgliedschaft zum 28.06. endete. Ohne Begründung, weswegen.


    Zum Jahreswechsel ist während eines Umzuges ein Wechsel von Barmer zur HKK schiefgegangen gewesen, weswegen Telefonate geführt werden mussten, bei wem ich versichert war.


    wenn HKK ein Schreiben rausschickt, dass Mitgliedschaft beendet sei, nimmt die HKK dann jemanden nicht mehr?

    Sebastian

  • Ich verweise hier der Einfachheit halber mal auf den Regelungsgehalt des § 175 SGB V "Ausübung des Wahlrechts". Dass die Mitgliedschaft in der Krankenkasse "ohne Begründung" geendet hat bezweifele ich stark, mindestens ein Hinweis muss existierend sein.


    Du kannst aller Voraussicht weiterhin (erneut) zur HHK wechseln, wie es in den Voraussetzungen des § 175 SGB V formuliert ist. Vorausgesetzt eine etwaige bestehende "Mindestversicherungszeit" in deiner bisherigen Krankenkasse ist erfüllt.