Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:
- Am 01.10.2016 wurde im Rahmen einer BAV eine BU-Direktversicherung über meinen damaligen Arbeitgeber abgeschlossen.
Beitrag 123,06 EUR/mtl., wobei 20,51 EUR der AG und 102,55 EUR ich bezahlt habe.
- Das Arbeitsverhältnis mit dem damaligen AG wurde zum 31.12.2017 beendet.
- Der Vertrag wurde zum 01.01.2018 umgestellt und wird seitdem von mir "privat" (ohne Entgelt-Umwandlung oder AG-Zuschüsse) mit 100,- EUR/mtl. bespart.
- Rückkaufswert der Versicherung lt. letzter Standmitteilung ~5.200,- EUR
Nun möchte ich die Versicherung kündigen und mir den Rückkaufswert auszahlen lassen.
In dem Schreiben der Versicherung, welches ich auf die Kündigung hin erhalten habe steht, dass die Versorgungsbezüge der Beitragspflicht zur ges. KV unterliegen und dieser entsprechend gemeldet werden.
Des weiteren muss der Rückkaufswert lt. dem Schreiben als sonstige Einkünfte versteuert werden.
Jetzt frage ich mich:
- Muss der komplette Rückkaufswert als sonstige Einkünfte versteuert werden? Schließlich wurden die Zahlungen seit 01.01.2018 ja bereits besteuert.
- Gleiches gilt für die Beitragspflicht zur ges. KV, sind davon alle Beiträge betroffen, oder nur die bis zum 31.12.2017?
Vielen Dank,
Michael