Lebensversicherung von verstorbenem Schwager - wie wird besteuert?

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen:


    Eine befreundete ältere Dame wurde von ihrem kürzlich kinderlos verstorbenen Schwager als Begünstigte seiner Lebensversicherungen bedacht. Die Policen belaufen sich auf circa 200.000 CHF. Die Versicherungen sind in der Schweiz angesiedelt.


    Ihr stellt sich nun die Frage wie ihr das steuerlich zur Last fallen wird.


    Ich hab bei Finanztip (https://www.finanztip.de/lebensversicherung-erbschaft/) gelesen, dass es ja schonmal kein Erbe ist. Folglich müsste das ja anders besteuert werden. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich steuerlich um so etwas wie eine Schenkung handeln könnte - welchen Freibetrag hätte sie dann als Schwägerin und wieviel müsste sie versteuern?


    :/

  • ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen:

    Definitiv nicht. Rechtsberatung im Einzelfall. Heiße Kiste.

    Mehr als allgemeine Hinweise kannst Du Dir von einem Forum nicht erwarten.

    Eine befreundete ältere Dame wurde von ihrem kürzlich kinderlos verstorbenen Schwager als Begünstigte seiner Lebensversicherungen bedacht. Die Policen belaufen sich auf circa 200.000 CHF. Die Versicherungen sind in der Schweiz angesiedelt.


    Ihr stellt sich nun die Frage, wie ihr das steuerlich zur Last fallen wird.


    Ich hab bei Finanztip (https://www.finanztip.de/lebensversicherung-erbschaft/) gelesen, dass es ja schonmal kein Erbe ist.

    Möglicherweise gilt die Zuwendung rechtlich als Schenkung.


    Von der Höhe der zu zahlenden Steuer wäre es im Grunde egal, ob die Auszahlung der Lebensversicherung als Erbe oder als Schenkung gilt, Steuersätze und Berechnungsmethode sind vergleichbar. Es gibt da aber noch andere mögliche Häkchen: Wenn andere Erben vorhanden sind, könnten die möglicherweise Pflichtanteilsansprüche haben.


    Eine Schwägerin ist keine Blutsverwandte, somit Steuerklasse III, Steuersatz 30%, Freibetrag normalerweise 20 T€. So die Verhältnisse in Deutschland.


    Ob hier deutsches Recht zum Tragen kommt? Keine Ahnung.


    Die Dame dürfte um die Konsultation eines einschlägig qualifizierten Rechtsanwalts (Erbrecht) nicht herumkommen. Oder sie läßt die Sache auf sich zukommen, nimmt den schlimmsten Fall an und freut sich, wenn es schließlich besser ausgeht.



    Ein Erbfall im weitesten Sinn hat etwas von einem Lottogewinn. Er kommt oft unerwartet, und die eigene Situation kann sich eigentlich nur bessern, nicht verschlechtern.


    Verschlechtert sich Dein Leben, wenn Du einen Lottoschein gekauft hast, und Deine Zahlen werden nicht gezogen? Ok, das Geld für den Lottoschein hast Du verspielt. Aber sonst?

  • Hallo Achim, deine allgemeinen Infos haben uns schon einmal sehr geholfen das weitere Vorgehen zu planen:


    Ich habe ihr jetzt geraten eine Fachanwältin (Erbrecht) zu konsultieren.


    Vielen Dank dafür und viele Grüße!