Strompreisbremse - Ist der Eigenverbrauch der PV Anlage zu berücksichtigen?

  • Im vergangenen Jahr 2022, wurde auf meinem Hausdach eine PV-Anlage mit 9,9Kw in Betrieb genommen. Aufgrund des ertragreichen Sommers, wurde ein großer Teil meines Stromverbrauches direkt vom Dach gedeckt. Dieser Eigenverbrauch wurde jedoch bei der Aufstellung des Stromverbrauchs, zur Ermittlung der Strompreisbremse, durch den Stromanbieter nicht berücksichtigt.


    Ist das so korrekt? Meiner Meinung nach müsste doch der Gesamtverbrauch incl. des Eigenverbrauchs zugrunde gelegt werden oder liege ich da falsch? Hat da jemand schon Erfahrung gemacht?

  • Nein, es zählt der Bezug.

    Deinen Eigenverbrauch hast du "selbst bezahlt" durch deine Kosten der Anlage, sind somit auch überhaupt nicht von der Marktlage betroffen und die Einspeisung bekommst du auch bezahlt vom Netzbetreiber.


    Und der Netzbetreiber nimmt sogar Wärmepumpen, Wallboxen und PV-Anlagen in seine kalkulierte Rechnung für die Strompreisbremse mit rein sowie sie angemeldet sind.

  • So ganz richtig ist das mit der Marktlage nicht.

    Da ich auf den Eigenverbrauch Umsatzsteuer bezahlen muss, die sich an der Höhe des Entgeltes vom Stromanbieter orientiert, ist die Marktlage doch durchaus interessant.


    Ich könnte es nachvollziehen, wenn ich die Umsatzsteuer nicht bezahlen müsste.


    Wenn ich richtig recherchiert habe, dann geht es ja um den gesammten Stromverbrauch unabhängig vom Anbieter.