Ab wann braucht man ein Geschäftskonto?

  • Liebe Leute,


    mein Mann hat zusätzlich zu seiner Haupttätigkeit im öffentl. Dienst ein Gewerbe angemeldet, weil er selbst Bücher schreibt, im Eigenverlag herausbringt und verkauft.
    Pro Monat schwankt die Zahl der Kontobewegungen durch Verkäufe grob zwischen 3 bis 10. Das sind dann Käufe einzelner Kunden, manchmal nimmt eine Buchhandlung einen ganzen Schwung ab.
    Viele Umsätze/Kontobewegungen gibt es sowohl quantitativ (siehe oben) als auch in Euro nicht.

    Gibt es eine Vorgabe für einen Gewerbetreibenden, welche Art von Konto zu führen ist?
    Falls ja, macht die Bank diese Vorgabe, das Finanzamt oder sonst eine Institution?
    Oder gibt es bei einem Gewerbe ohnehin keine Diskussion und man muss automatisch ein Geschäftskonto führen?


    Schön wäre es nämlich, wenn die wenigen Transaktionen übers Girokonto laufen könnten, das deutlich günstiger ist als das Geschäftskonto!


    Habt ihr dazu Erfahrungen oder Wissen?
    Herzliche Grüße

  • Hallo,


    wenn der Mann keine Kapitalgesellschaft gegründet hat, dann gibt es m.W.n keine Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos.


    Probleme könnte es u.a. mit der Bank geben, wenn diese feststellt, dass das Konto für gewerbliche Zwecke genutzt wird.


    Auch ist es für die Übersicht und die saubere Trennung von privat und dienstlich einfacher zwei Konten zu führen.

  • Hallo zusammen,

    für die Steuer ist es eher hilfreich.

    Wenn es einen gewissen Umfang erreicht, eine klare Trennung zu haben um es vom privaten Teil getrennt halten zu können.

    Wenn die Ein- und Ausgaben gering und übersichtlich sind, desto weniger wichtig ist es.


    Wenn Sie eine EÜR machen müssen macht ein Geschäftskonto eher spätestens Sinn.

    Es hilft diese einfacher zu erstellen.


    Ggf. ist das Elster Form hilfreich.


    LG