Strompreisbremse: Korrektur einer falschen Jahresprognose durch Netzbetreiber / EVU

  • Hallo Zusammen,

    in meinem Fall stellt sich das EVU bzgl. der Korrektur einer falsch übermittelten Jahresverbrauchsprognose durch den Netzbetreiber quer. Zum Hintergrund: der Netzbetreiber hat eine Jahresverbrauchsprognose von 299 kWh an das EVU gemeldet - und das obwohl eine Rechnung aus dem Vorjahr über ca. 4600 kWh vorliegt. Der Netzbetreiber kann bis dato die falschen bzw. fehlenden Werte (trotz Rechnung) nicht erklären - und das EVU stellt sich bis jetzt mit der Aussage "der Gesetzgeber hat keine Korrektur der Vorjahresprognose vorgesehen" quer. Seit März liegt mein Fall bei der Schlichtungsstelle - leider bis jetzt ohne konkretes Ergebnis oder nennenswerten Erfolg. Der Netzbetreiber hat mittlerweile die JVP korrigiert - doch das EVU will diese nicht akzeptieren. Etwas ernüchternd ist, dass trotz belastbarer Fakten (Jahresabrechnung Vorjahr) keine Einsicht beim EVU zu erkennen ist. Die Schlichtungsstelle wird jetzt eine Schlichtungsempfehlung mit einer Vorlaufzeit von ca. 6 Monaten abgeben - und dabei handelt es sich tatsächlich nur um eine Empfehlung. Sollte das EVU in diesem Fall nicht einlenken wollen, kann die Schlichtungsstelle wohl auch nicht mehr weiterhelfen.


    Haben andere aus diesem Forum eine ähnliche Erfahrung gemacht? Oder sind auch Fälle bekannt, in denen eine nachträgliche Korrektur durchgeführt worden ist? Wie sind die Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle?


    Danke & VG VivaLaVida

  • Na? Ungeduldig?

    Oder warum sonst postest Duden sinngemäß gleichen Text nochmal?

    Haben andere aus diesem Forum eine ähnliche Erfahrung gemacht?

    Oder sind auch Fälle bekannt, in denen eine nachträgliche Korrektur durchgeführt worden ist? Wie sind die Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle?

    1. Etliche.

    2. Bisher hat noch keiner entsprechendes berichtet.

    3. Bisher keine Erfahrung, bisher offensichtlich noch keine Antwort.

  • Danke für das Feedback und ja, bin etwas ungeduldig ;-).

    Und sorry: ich hatte gestern nach einem langen Tag meinen ersten Beitrag unter "Gaspreisbremse" gepostet (mein Fehler) - das passt nicht ganz.

  • Hallo Zusammen,

    seit März liegt mein Anliegen bei der Schlichtungsstelle - heute kam die finale Stellungnahme vom Energieversorger mit der deutlichen Antwort, dass eine nachträgliche Korrektur der Jahresverbrauchsprognose rechtlich nicht möglich sei und somit vollkommen ausgeschlossen werden muss. Netzbetreiber und EVU geben sich gegenseitig die Schuld für die nicht realistische Jahresverbrauchsprognose - und auch die Schlichtungsstelle scheint in dieser Hinsicht keinerlei Aussicht auf Erfolg zu haben. Diese wird nun eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts abgeben - und hat mich darauf hingewiesen, dass ich im Falle einer Nichteinigung den Weg einer gerichtlichen Klärung in Anspruch nehmen könnte.

    Auch mein Hinweis auf den Finanztip Artikel bzgl. "falsche Jahresverbrauchsprognose Strom" (nach § 13 Abs. 1 S. 5 StromNZV besteht ausdrücklich die Möglichkeit, einer unplausiblen Jahresverbrauchsprognose zu widersprechen und diese unterjährig anzupassen.) wurde seitens EVU nicht berücksichtigt.

    Somit muss ich nun die abschließende Beurteilung durch die Schlichtungsstelle abwarten - es würde aber ein Wunder grenzen, wenn das EVU nach Ihrer 8-seitigen Begründung zur Ablehnung einer nachträglichen Korrektur doch noch einlenken würde.


    VG VivaLaVida

  • Hallo VivaLaVida,


    momentan müssen Sie wohl wirklich auf die Schlichtungsempfehlung warten. Ein Punkt ist mir aufgefallen: Hat der Netzbetreiber zugegeben, aus welchem Grund auch immer eine falsche Prognose abgegeben zu haben? Falls ja sollten Sie ggf. einmal über den zivilrechtlichen Schadenersatz gegen den Netzbetreiber nachdenken.


    Gruß Pumphut