Gaspreisbremse bei Senkung der Preise durch Anbieter

  • Hallo zusammen,


    mein Anbieter (Grundversorgung Stadtwerke), senkt die Preise zum 1.11. von 20 auf 16 cent pro kWh. Mir persönlich passt das nicht wirklich, da mein Gasverbrauch nur bei ca. 30% der Sept22Prognose liegt und ich eigentlich vorhatte, bis Jahresende somit genau bei 0 EUR Verbrauchskosten zu landen (ich kann mit Strom per Klimaanlage zuheizen und habe das auch viel genutzt).


    Nun stellt sich mir aber die Frage, wie sich diese unterjährige Preissenkung auf die Jahresabrechnung auswirkt und was der Unterschied dazu wäre, wenn ich zum 1.11. zu einem anderen Anbieter wechsle.


    Wenn ich es richtig sehe, muss mir der aktuelle Anbieter am Jahresende eine Abrechnung erstellen, auf der der gesamte Jahresverbrauch gegen seine Sept22Prognose gerechnet wird. Er darf eben NICHT in zwei Zeiträume teilen, bei denen ich im Zeitraum bis Oktober auf unter 0 Euro kommen würde und im Zeitraum November/Dezember, also nach der Preissenkung, oberhalb der 80% von 2/12 der Jahresprognose liegen würde, da es sich um recht kalte Monate handelt. Soweit richtig?


    Dahingegen hätte ein Lieferantenwechsel zum 1.11. zur Folge, dass die Stadtwerke nur den Zeitraum Januar bis Oktober betrachten (ich sogar Geld verschenke, da Verbrauch so gering, dass ich mehr hätte heizen können und trotzdem auf 0 Euro käme). Der neue Lieferant wiederum würde nur November und Dezember betrachten, so dass ich (bei gleichem Preis wie die Stadtwerke nach Senkung) nicht von der Gaspreisbremse profitieren würde, da man in den beiden Monaten ja eher viel heizt und es schwer wird, signifikant unter 80% zu kommen.


    Gleichzeitig ist es aber so, dass die Marktpreise für Neuverträge noch einiges niedriger sind, hier etwa 9 cent/kWh. Mein Gedankengang ist jetzt, dass ich zum 1.12. den Anbieter wechsle, damit ich im November noch genug verbrauche, um bei den Stadtwerken nicht unter 0 zu landen und sozusagen Gas zu verschenken, und ab Dezember dann einen Lieferanten ohne Gaspreisbremse habe. Macht das Sinn oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

  • ...oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

    Ich würde sagen: Ja, ziemlich!

    Der monatliche Entlastungsbetrag ist das ganze Jahr 2023 und vielleicht noch länger gleich, solange sich nicht am ersten eines Monats der AP ändert.

    Maßgebend war der AP am 01.03.2023 - hier 20 Ct.

    Nehmen wir mal eine Sept22Prognose von 20.000 kWh an. 80 % =16.000 kWh

    Monatliches Entlastungkontingent (1/12) = 1.333,3 kWh
    Monatlicher Entlastungsbetrag 1.333,3 kWh x 8 Ct = 106,66 €
    ab 01.11.2023 1.333,3 kWh x 4 Ct = 53,33 €

    Liegt der Verbrauch genau bei 1.333,3 kWh kosten diese x 20 Ct = 266,66 €
    266,66 - 106,66 = 160,33 also 12 Ct/kWh.

    Unterschiedlicher Verbrauch in den Abrechnungsmonaten spielt da keine Rolle.
    Solange die Summe von z.B. 5 Monaten 5 x 1.333,3 KWh = 6.666,5 kWh beträgt, bleibt das, was man bezahlen muss, bei 12Ct/kWh .

    Bei 16 Ct/kWh (ab 01.11) ergeben sich bei einem Verbrauch von 1.333,3 KWh/Monat auch 12 Ct/kWh.

    Die Versorger fassen in Ihren Rechnungen bei der Erläuterung der Entlastungsbeträge und deren Abzug unten auf der Rechnung gerne auch mal mehrere Monate zusammen und rechnen auch taggenau, wenn eine Abrechnungsperiode mitten im Monat endet.

    Verbraucht carcaroba nun nur 30 % von 20.000, also 6.000 kWh/Jahr kosten diese:

    ...................................................................................................6.000 x 0,20 = 1.200,00 €

    ............................................. abzüglich 12 Entlastungsbeträge x 106,66 = -1.279,92 €
    ...............................................................................................................................- 79,92 €
    Ausgezahlt wird aber nichts, aber immerhin kostet das Gas dann nichts.
    Wahrscheinlich werden die 79,92 noch vom Grundpreis (GP) von z.B. 140,00 € abgezogen.

    Was passiert, wenn carcaroba am 01.11.2023 bei dem bisherigen Anbieter 16 Ct/kWh zahlt oder zu einem Anbieter wechselt, der z.B. wieder 20 Ct/kWh oder mehr nimmt, kann er oder jemand anderes uns hier mal vorrechnen. Zu beachten ist, dass Monatskontingent für die Entlastungsberechnung von 1.333,3 kWh gleich bleibt. (Auch tageweise anwendbar)


    Zu beachten ist dabei, dass auch bei dem neuen Anbieter die Rechnung höchstens 0,00 € betragen darf, .- ausgezahlt wird nichts!

    berghaus 15.09.23
    (Die Richtigkeit der Berechnungen und Ausführungen wird nicht garantiert.)

  • Im Wesentlichen hier diskutiert: