Hallo zusammen,
mein Anbieter (Grundversorgung Stadtwerke), senkt die Preise zum 1.11. von 20 auf 16 cent pro kWh. Mir persönlich passt das nicht wirklich, da mein Gasverbrauch nur bei ca. 30% der Sept22Prognose liegt und ich eigentlich vorhatte, bis Jahresende somit genau bei 0 EUR Verbrauchskosten zu landen (ich kann mit Strom per Klimaanlage zuheizen und habe das auch viel genutzt).
Nun stellt sich mir aber die Frage, wie sich diese unterjährige Preissenkung auf die Jahresabrechnung auswirkt und was der Unterschied dazu wäre, wenn ich zum 1.11. zu einem anderen Anbieter wechsle.
Wenn ich es richtig sehe, muss mir der aktuelle Anbieter am Jahresende eine Abrechnung erstellen, auf der der gesamte Jahresverbrauch gegen seine Sept22Prognose gerechnet wird. Er darf eben NICHT in zwei Zeiträume teilen, bei denen ich im Zeitraum bis Oktober auf unter 0 Euro kommen würde und im Zeitraum November/Dezember, also nach der Preissenkung, oberhalb der 80% von 2/12 der Jahresprognose liegen würde, da es sich um recht kalte Monate handelt. Soweit richtig?
Dahingegen hätte ein Lieferantenwechsel zum 1.11. zur Folge, dass die Stadtwerke nur den Zeitraum Januar bis Oktober betrachten (ich sogar Geld verschenke, da Verbrauch so gering, dass ich mehr hätte heizen können und trotzdem auf 0 Euro käme). Der neue Lieferant wiederum würde nur November und Dezember betrachten, so dass ich (bei gleichem Preis wie die Stadtwerke nach Senkung) nicht von der Gaspreisbremse profitieren würde, da man in den beiden Monaten ja eher viel heizt und es schwer wird, signifikant unter 80% zu kommen.
Gleichzeitig ist es aber so, dass die Marktpreise für Neuverträge noch einiges niedriger sind, hier etwa 9 cent/kWh. Mein Gedankengang ist jetzt, dass ich zum 1.12. den Anbieter wechsle, damit ich im November noch genug verbrauche, um bei den Stadtwerken nicht unter 0 zu landen und sozusagen Gas zu verschenken, und ab Dezember dann einen Lieferanten ohne Gaspreisbremse habe. Macht das Sinn oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?