Gaspreisbremse

  • In dem Artikel: "Prüfe selbst: Wurde Deine Preisbremse richtig berechnet?" steht:


    "...Verbrauchst Du zum Beispiel nur 70 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs, bekommst Du in der Jahresabrechnung für 2023 die Einsparung von 30 Prozent vollständig zu dem höheren Vertragspreis zurückerstattet. Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet. Die folgende Tabelle zeigt, dass Du dabei viel Geld sparen kannst...."


    Verstehe ich das richtig, wenn ich bei einem Vorjahresverbrauch von 20.000 kWh Gas, dieses Jahr nur 10.000 kWh verbraucht habe. Erhalte ich von meinem Versorger für 6.000 kWh den vertraglichen Arbeitspreis von 15,41 Cent/kWh erstattet?

    Weil ich mit dem Verbrauch 30% unter den 80% geblieben bin.


    20.000 kwh = 100%
    16.000 kWh = 80%
    10.000 kWh = 50%


    Wenn das wirklich so ist, wo steht dies an offizieller Stelle geschrieben bzw. wo kann ich dies nachlesen?


    Grüße F

  • "...Verbrauchst Du zum Beispiel nur 70 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs, bekommst Du in der Jahresabrechnung für 2023 die Einsparung von 30 Prozent vollständig zu dem höheren Vertragspreis zurückerstattet. Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet. Die folgende Tabelle zeigt, dass Du dabei viel Geld sparen kannst...."



    Das ist zwar richtig, aber eigentlich unverständlich ausgedrückt:

    Wie kann man eine "Einsparung zurückerstattet bekommen“?

    Richtig ist die (von mir) hier im Forum an vielen Stellen beschriebene und von den Versorgern auch angewandte Abrechnungsmethode:

    Zunächst rechnet der Versorger in seiner Rechnung ganz normal den Verbrauch mit seinem Vertragspreis (AP und GP) ab.


    Unten drunter wird dann der monatliche (oder für mehrere Monate oder auch einzelne Tage) Entlastungsbetrag aufgeführt und abgezogen:


    Sofern der Arbeitspreis am 1. eines Monats über 12 Ct/kWh liegt, bekommt man einen monatlichen Entlastungsbetrag, der unabhängig vom Verbrauch immer gleichbleibt.


    Dieser wird errechnet, indem die Differenz (AP – 12 Ct) mit 80% von 1/12 der Jahresprognose vom September 2022 multipliziert wird.


    Bei einer Sept22Prognose von 20.000 kWh und einen Vertragspreis von 20 Ct/kWh beträgt der monatliche Entlastungsbetrag also 1.333 kWh x 8 Ct/kWh = 106,76 €.


    Wenn nun 10.000 kWh bei 20 Ct/kWh 2.000 € (+ GP) kosten, würden davon bei 12 Monaten 12 x 106,76 = 1.281,12 € Entlastung abgezogen.


    D.h. bei verbleibenden Kosten von 718,88 € würde die kWh nur 7,2 Ct kosten. (Mit GP etwas höher).


    Aber Achtung:


    Der Gesetzgeber hat eine „Entlastungsbremse“ eingezogen:


    Der Versorger zahlt nichts aus.


    Die Entlastung wird nur bis zur Höhe seiner Rechnung gewährt.


    Im Extremfall zahlt man also nichts (= null).


    Ich kann mich irren und auch Rechen- und Denkfehler eingebaut haben.

    Aber dafür seid Ihr ja da, um diese zu finden und mich eines Besseren zu belehren! :)


    berghaus 23.08.23

  • Ich habe meinen vorstehenden Beitrag noch mal mit dem Preis von 15,41 Ct/kWh 'überarbeitet':


    Das ist zwar richtig, aber eigentlich unverständlich ausgedrückt:

    Wie kann man eine "Einsparung zurückerstattet bekommen“?


    Richtig ist die (von mir) hier im Forum an vielen Stellen beschriebene und von den Versorgern auch angewandte Abrechnungsmethode:


    Zunächst rechnet der Versorger in seiner Rechnung ganz normal den Verbrauch mit seinem Vertragspreis (AP und GP) ab.


    Unten darunter wird dann der monatliche (oder für mehrere Monate oder auch einzelne Tage) Entlastungsbetrag aufgeführt und abgezogen:

    Sofern der Arbeitspreis am 1. eines Monats über 12 Ct/kWh liegt, bekommt man einen monatlichen Entlastungsbetrag, der unabhängig vom Verbrauch immer gleichbleibt.


    Dieser wird errechnet, indem die Differenz (AP – 12 Ct) mit 80% von 1/12 der Jahresprognose vom September 2022 multipliziert wird.


    Bei einer Sept22Prognose von 20.000 kWh und einen Vertragspreis von 15,41 Ct/kWh beträgt der monatliche Entlastungsbetrag also 1.333 kWh x 3,41 Ct/kWh = 45,46 €.


    Wenn nun 10.000 kWh bei 15,41 Ct/kWh 1.541 € (+ GP) kosten, würden davon bei 12 Monaten 12 x 45,46 = 545,52 € Entlastung abgezogen.


    D.h. bei verbleibenden Kosten von 995,48 € würde die kWh nur rd. 10 Cent kosten. (Mit GP etwas höher).


    Aber Achtung:


    Der Gesetzgeber hat eine „Entlastungsbremse“ eingezogen:


    Der Versorger zahlt nichts aus.


    Die Entlastung wird nur bis zur Höhe seiner Rechnung gewährt.


    Im Extremfall zahlt man also nichts (= null).

    Man sieht, dass die Aussage
    "Erhalte ich von meinem Versorger für 6.000 kWh den vertraglichen Arbeitspreis von 15,41 Cent/kWh erstattet?"
    in die Irre führt.

    6.000 x 15,41 wären 924,60 €!?

    Auch ich kann mich irren und auch Rechen- und Denkfehler eingebaut haben.

    Aber dafür seid Ihr ja da, um diese zu finden und mich eines Besseren zu belehren! :)

    berghaus 23.08.23

  • Hallo F77,


    ich möchte Sie auf einen kleinen aber wichtigen Unterschied hinweisen:

    Verstehe ich das richtig, wenn ich bei einem Vorjahresverbrauch von 20.000 kWh Gas, dieses Jahr nur 10.000 kWh verbraucht habe.

    Berghaus schreibt richtig:

    Dieser wird errechnet, indem die Differenz (AP – 12 Ct) mit 80% von 1/12 der Jahresprognose vom September 2022 multipliziert wird.

    Berechnungsbasis ist nicht Ihr tatsächlicher Vorjahresverbrauch sondern die Jahresprognose für den September 2022. Diese kann sich durchaus vom Vorjahresverbrauch unterscheiden und wird vom jeweiligen Gasversorger nach einem internen und für Dritte nicht transparenten Verfahren bestimmt. Da sind durchaus Überraschungen möglich.


    Gruß Pumphut

  • berghaus Also ich habe es auch so gelesen, dass es eine Deckelung von 80% auf den Referenzpreis gibt und zusätzlich für jede eingesparte kWh eine Erstattung zum vollen AP-Preis:

    https://www.bmwk.de/Redaktion/…F/faq-gaspreisbremse.html

    https://www.bmwk.de/Redaktion/…faq-strompreisbremse.html


    7. Wie stark profitiert ein Haushalt von der Gaspreisbremse?

    (...)
    "Wenn die Familie weniger Gas verbraucht hat als prognostiziert, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – die eingesparte Menge multipliziert mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis."


    Ist das jetzt so gemeint, dass wie sonst auch üblich zu viel gezahlte Abschläge (aufgebautes Guthaben beim Versorger) bei einem Minderverbrauch ausgezahlt werden (zum original AP und nicht dem gedeckelten) oder als ein extra Bonus/Anreiz? D.h. Auszahlung aufgebautes Guthaben + Einsparungen (kWh) * AP?


    Ich war immer, seitdem ich es das erste Mal las, der Meinung letzteres ist der Fall, weil sonst wäre der erste Fall doch klar und übliche Praxis und nicht der angepriesenen Erwähnungen im Rahmen der Preisbremse wert!

  • "Wenn die Familie weniger Gas verbraucht hat als prognostiziert, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – die eingesparte Menge multipliziert mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis."

    Das mag richtig sein, ist aber völlig verunglückt ausgedrückt.

    Ob man Geld zurückbekommt, hängt ja erstmal von der Höhe der gezahlten Abschläge ab.
    Dann vom Verbrauch.

    Mein Gehirn weigert sich das auf diese Weise nachzurechnen.

    Das kann ja jemand an Hand der einzig sinnvollen Berechnung versuchen!

    Also:
    Zunächst werden bei der Abrechnung die verbrauchten kWh mit dem Vertragspreis (AP)
    multipliziert. z.B. bei Gas: 20.000 kWh x 20 Ct/kWh = 4.000,00 €

    Wenn die Sept22Prognose 25.000 kWh beträgt, ist das monatliche Entlastungskontigent
    25.000 x 80 % = 20.000 x 1/12 = 1.666,7 kWh und
    der monatlich feste Entlastungsbetrag 1.667 x 8 CT/kWh = 133,33 €

    Bei 12 Monaten Abrechnungszeit also 1.600,00 €.
    Wenn man die von den 4.000 abzieht, beträgt die Abrechnungssumme nur noch 2.400,00 €.

    (Probe: ./. 20.000 = 0,12€!)

    Dies kann man nun mit einem Verbrauch von unter 20.000 kWh durchrechnen, wobei der monatliche Entlastungsbetrag bei 133,33 € gleich bleibt.

    Es wird sich zeigen, dass dann der schlussendlich gezahlte AP unter 12 Ct/kWh sinkt.

    Und sodann kann mal jemand den Satz des Bundesministeriums anwenden
    "Wenn die Familie weniger Gas verbraucht hat als prognostiziert, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – die eingesparte Menge multipliziert mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis."
    und erklären, was damit gemeint ist! :)

    berghaus 23.08.23

  • berghaus


    Diese Erklärungen sind sehr einleuchtend, führen bei mir aber zu einem Denkkonflikt. Situation: Versorger senkt zum 1.11. die Preise von 20 auf 16 cent/kWh. Verbrauch auf das Jahr gesehen ist weit unter 80%, einzeln betrachtet liegen die Wintermonate natürlich nicht jeweils unter 80% wenn man den Jahresverbrauch einfach durch 12 teilt und mit dem tatsächlichen Verbrauch in einem Wintermonat vergleicht.


    Nach meiner Denkweise müsste es ja nun egal sein, ob ich am 1.11. eine Zwischenablesung vornehme oder nicht, denn der Zählerstand des 1.11. sollte irrelevant sein:

    - Mein Entlastungsbetrag errechnet sich aus Jahresverbrauch vs Sep22Prognose

    - Meine Kosten für den tatsächlichen Verbrauch sind sowohl vor als auch nach der Preissenkung immer 12 Cent (Gaspreisbremse).


    Das widerspricht aber dieser Aussage:

    Zunächst rechnet der Versorger in seiner Rechnung ganz normal den Verbrauch mit seinem Vertragspreis (AP und GP) ab.

    Denn da wäre es ja doch relevant, da er für die Verbräuche ab 1.11. dann den neuen AP abrechnet, er bräuchte also doch den Zählerstand aus der Zwischenablesung. Bin verwirrt...

  • - Meine Kosten für den tatsächlichen Verbrauch sind sowohl vor als auch nach der Preissenkung immer 12 Cent (Gaspreisbremse).

    Der AP beträgt nur dann genau 12 Cent, wenn man genau 80 % des Jahreskontingents verbraucht.

    Liegt der Verbrauch niedriger, zahlt man unter dem Strich (Abrechnung des Versorgers zum AP minus feststehenden Entlastungsbetrag = Zahlsumme) weniger als 12 Ct/kWh.
    Zahlsumme ./. Verbrauch = tatsächlicher AP (kWh).

    Wenn der AP am 01.01.2023 von 20 auf 16 Ct/kWh sinkt, wird auch der Entlastungsbetrag kleiner, nicht aber das monatliche Entlastungskontingent in kWh =(80%Sept22Prognose ./. 12)
    vorher 0,08 x 1/12 x 80%Sept22Prognose = monatlicher Entlastungsbetrag bis 30.11.23
    nachher 0,04 x 1/12 x 80%Sept22Prognose = monatlicher Entlastungsbetrag ab 01.11.23

    Am besten geht das mit einem Beispiel.
    Wie hoch ist denn die Sept22Prognose? Und ist die denn in Ordnung?

    berghaus 15.09.23

  • Der AP beträgt nur dann genau 12 Cent, wenn man genau 80 % des Jahreskontingents verbraucht.

    Möglicherweise liegt hier ein Missverständnis vor, bzw. es hängt davon ab, was man als "AP" definiert. Ich habe unter AP immer den vertraglichen Arbeitspreis des Anbieters verstanden, in meinem Fall also 20 bzw. 16 Cent. Das, was man unterm Strich tatsächlich pro kWh zahlt, was also auf bis zu 0 sinken kann, könnten wir z.B. als effektiven Arbeitspreis (eAP?) bezeichnen.


    Meine Sep22Prognose ist ca. 40.000 kWh und ist ok. Mein Jahresverbrauch 2023 müsste etwa bei 13.000 kWh liegen, damit ich auf 0 EUR Kosten komme. Das kriege ich auch hin, denn bisher habe ich dieses Jahr erst ca. 7.000 kWh verbraucht. Dafür habe ich natürlich höhere Stromkosten für die Wärmepumpen, aber das ist ein anderes Thema.


    Mein Entlastunsbetrag ist demnach für die Monate Januar bis Oktober je 218 EUR und für November/Dezember wegen der Preissenkung je 106 EUR.


    Nun zurück zu meiner Frage, ob eine Ablesung zum 1.11., also dem Tag der Preissenkung von 20 auf 16 Cent, Sinn macht:

    Gegen den Entlastungsbetrag rechnet der Anbieter meinen Verbrauch zu seinem aktuellen Vertragspreis. Und da wird es natürlich spannend, wenn der zum 1.11. sinkt, da man ja in den Monaten November und Dezember eher mehr heizt.


    Hier mal die Beispielrechnungen:

    Ganzes Jahr gleicher Tarif mit 20 Cent/kWh:

    Prognose 40000
    80% 32000
    Verbrauch 13000
    Kosten 0.2
    GPB 0.12
    Entlastung 2560
    Schlussrechnung
    Kosten 2600
    - Entlast 2560
    SUM 40
    pro kWh 0.003077


    Wäre schön praktisch gewesen, wenn es keine Preissenkung gegeben hätte.


    Nun mit der Preissenkung, wir gehen von 7500 kWh bis Ende Oktober aus und 5500 kWh Verbrauch in den Monaten November und Dezember, die Werte diesmal also monatlich:


    Jan-Okt Nov/Dez
    Prognose (40000/12)3333.333 3333.333
    80% 2666.667 2666.667
    Verbrauch 750 (7500/10)2750 (5500/2)
    Kosten 0.2 0.16
    GPB 0.12 0.12
    Entlastung 213.3333 106.6667
    Schlussrechnung
    Kosten 150 440
    - Entlastung213 107
    SUMME-63 333
    pro kWh <0 0.121


    Soweit richtig gerechnet? November/Dezember kämen mich dann ganz schön teuer, wenn ich nicht wechsle. Und für den Zeitraum bis Oktober verschenke ich sozusagen etwas, weil ich auf Kosten unter 0 käme.

    Und wenn der Anbieter die Zeiträume komplett getrennt betrachtet (was wohl bei einem Anbieterwechsel der Fall wäre?) würde ich im November/Dezember sogar noch mehr zahlen, weil ich oberhalb der 80% läge mit meinem Verbrauch.

  • carcaroba

    Der Fall ist echt spannend!

    Zunächst stimme ich zu, dass es um den Endpreis pro kWh geht, den man (hier) eAP nennen kann. In den fließt ja eigentlich auch noch der Grundpreis (GP) ein.

    Nun zurück zu meiner Frage, ob eine Ablesung zum 1.11., also dem Tag der Preissenkung von 20 auf 16 Cent, Sinn macht:

    Die Frage ist doch eigentlich, ob man wechseln sollte. Abgelesen oder geschätzt wird wegen der Preisänderung auch vom derzeitigen Versorger, wenn man bei ihm bleibt.
    Ob er im Fall der Schätzung proportional interpoliert oder Gradtagszahlen anwendet, ist Glücksache. Ob man sich diesem Zufall aussetzen will oder den Zählerstand selbst abliest und meldet, bedarf der weiteren Betrachtung.

    Spannend wird es, wenn man die Abrechnungszeiträume von 10 und 2 Monaten mit und ohne Wechsel vergleicht:

    10 Monate 7.500 x 0,20 = 1.500..................2 Monate 5.500 x 0,16 = 880
    .................. - 10 x 213,33 = 2.133......................................... - 2 x 107 = 214
    ............................................. - 633............................................................. 660

    Sicher ist, glaube ich, dass bei einem Wechsel die 663 Guthaben verfallen.

    Ich glaube, bin mir aber nicht ganz sicher, dass das Guthaben von 633 mit den (verbleibenden Kosten) von 660 verrechnet wird, wenn erst im Januar 2024 das ganze Jahr 2023 abgerechnet wird, wenn man nicht wechselt, - einfach, weil alle Versorger in der Rechnung oben erst die einzelnen Zeiträume mit AP und GP, wechselnden Preisen und wechselnden cbm-kWh-Faktoren aufführen und unten drunter die Entlastungsbeträge abgezogen werden, wobei Monate mit gleichbleibendem Entlastungsbetrag (auch taggenau) zusammengefasst werden.

    Wechselt man, entstehen bei dem neuen Anbieter Kosten von z,B.
    2 Monate 5.500 x 0,12 = 660 oder 5.500 x 0,10 = 550
    (Da wird wohl kein Abrechnungsguthaben vom alten Anbieter übertragen und bei dem neuen Anbieter abgezogen (bis Null))!?

    Erstellt der bisherige Anbieter auch ohne Wechsel zum Tag der Preisänderung von 0,20 auf 0,16 Ct/kWh also zum 31.10. 2023 eine Zwischenrechnung, würden das Guthaben wohl verfallen.
    Das müsste man klären und auch, ob man im Fall des Verfalls wünschen kann, dass die nächste Rechnung erst im nächsten Jahr erstellt wird.

    Ob man da eine Antwort bekommt?

    berghaus 17.09.23

  • Der Fall ist echt spannend!

    Denke ich auch :) Möglicherweise wird es in Zukunft noch mehr vergleichbare Fälle geben, wenn mehr Anbieter ihre Preise vor Jahresende senken.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Anbieter durch Preisänderungen das Jahr in mehrere Zeiträume splitten dürften, da die GPB selber ja keine heizperiodenabhängige Aufteilung auf die Monate vornimmt, sondern einfach durch 12 teilt. Diese Splits würden ja immer ergeben, dass die Kunden in den Sommermonaten unter 0 mit ihren Gaskosten sinken und in den Wintermonaten die 80%-Schwelle unerreichbar ist. Ich werde meinen Anbieter nun mal anschreiben und um Klarstellung bitten. Zum Glück ist der recht klein, so dass man auch direkt die Mitarbeiter anrufen kann.


    Im Prinzip gibt es für mich jetzt drei Alternativen:

    1) Zum 1.11. zu einem neuen Anbieter mit 9 cent/kWh wechseln -> unattraktiv, da ich sozusagen 633 EUR an Guthaben verschenken würde.

    2) Bis Jahresende beim jetzigen Anbieter bleiben -> evtl. mit Risiko verbunden, dass er die Zeiträume trennt, mal schauen, was er mir antwortet

    3) Zum 1.12. wechseln, und ab Beginn der Heizperiode wieder wie früher ausschließlich mit Gas heizen, statt mit Wärmepumpe zuzuheizen. Damit würde ich mein Guthaben bis 30.11. verbraucht haben.


    Ich melde mich, wenn ich eine Antwort vom Anbieter habe.

  • Die Antwort, die ich per Mail bekommen habe, war leider ziemlich nichtssagend und ging in die Richtung "das kann erst bei Erstellung der Jahresabrechnung im Januar beantwortet werden". Als der Versorger das nicht schon wissen müsste, wenn jemand zum 2.11. kündigt...


    Habe aber telefonisch dann doch noch jemand Kompetentes dort erreicht, der mir folgende Antworten gab:


    1) Eine Ablesung zum 31.10. macht durchaus Sinn, weil auf der Rechnung der Gaspreis zu keiner Zeit mit 0,12 €/kWh bemessen wird, sondern der Entlastungbetrag gegen den tatsächlichen Verbrauch multipliziert mit dem jeweils gültigen Arbeitspreis berechnet wird. D.h. bereits von der ersten kWh an wird das verbrauchte Gas ab November mit ca. 16 Cent berechnet, statt vorher mit ca. 20 Cent, und zwar unabhängig davon, ob man mehr oder weniger als 80% der Prognose verbraucht. (Das wussten wir ja alles schon)


    2) Abrechnungstechnisch wird das Jahr NICHT in zwei Zeiträume geteilt, sondern die Entlastungsbeträge aller 12 Monate werden zusammengerechnet und von den Verbrauchskosten aller 12 Monate abgezogen. Daher ist es für die Gaspreisbremse unerheblich, ob man in den Monaten November und Dezember einzeln betrachtet z.B. über 80% der Prognose liegt, denn maßgeblich ist der Jahresverbrauch. Wenn man durch sehr geringen Verbrauch in den Monaten Januar bis Oktober weniger für Gas bezahlen würde, als man als Entlastung erhält (mein Fall), geht dieses "Guthaben" nicht verloren, sondern fließt in die Ganzjahresrechnung mit ein, wird also auch gegen die Verbräuche in November und Dezember gerechnet. Anders würde es sich bei einem Lieferantenwechsel zum 1.11. verhalten: Da die dann zum 31.10. erstellte Schlussrechnung nicht negativ werden kann, wäre das Guthaben verloren.


    Mündlich ist das natürlich immer so eine Sache und man kann sich später schlecht darauf berufen. Habe das jetzt also als Mail an den Versorger geschickt mit Bitte um Bestätigung.


    Für mich persönlich heißt das, dass ich nun zwei Alternativen habe:

    - Ab Oktober wieder normal mit Gas heizen und zum 1.12. zu einem günstigen Anbieter wechseln. Damit bin ich mir sicher, dass ich nichts verschenke.

    - Oder weiter möglichst wenig Gas nutzen und auf das ganze Jahr mit 12.000 statt 13.000 kWh hinkommen, da durch die Preissenkung das Entlastungskontingent sinkt und ich jetzt 1.000 kWh weniger verbrauchen muss, um auf 0 EUR für den Gasverbrauch zu kommen.


    Wahrscheinlich wähle ich erstere Alternative. Das mit dem Gas durch Klimaanlagenstrom ersetzen ist schon lästig.

  • Im Wesentlich hier diskutiert:

    F77
  • - Ab Oktober wieder normal mit Gas heizen und zum 1.12. zu einem günstigen Anbieter wechseln. Damit bin ich mir sicher, dass ich nichts verschenke.

    Ich habe es jetzt nicht nachgerechnet.

    Der Mitarbeiter sagt (und ich habe es vermutet), dass die 633 € Guthaben mit den 660 € Kosten für November und Dezember verrechnet werden.

    Wenn Du jetzt zum 01.12.23 wechselst zu einem Tarif unter 12 Ct/kWh, gehen 107 € Entlastung verloren!

    Rechne mal vor, ob und ab welchem Preis sich das lohnt. :)

    berghaus 21.09.23

  • Wenn Du jetzt zum 01.12.23 wechselst zu einem Tarif unter 12 Ct/kWh, gehen 107 € Entlastung verloren!

    Rechne mal vor, ob und ab welchem Preis sich das lohnt. :)

    Mein Verbrauch im Dezember bei normalem Heizen liegt bei 5000-6000 kWh. Aktuelle Tarife vom Markt kosten mich 9 Cent, statt 16 in der Grundversorgung. Den verlorenen 107 € Entlastung stehen also 5500*(0.16-0.09)=385 EUR Ersparnis entgegen -> lohnt sich :)


    Die 633 EUR Guthaben kriege ich auch locker verheizt, wenn ich in Oktober und November wieder normal heize: Novemberverbrauch vergangener Jahre um die 4000 kWh, d.h. 640€ bei 16 Cent/kWh.


    Wenn ich die 107 EUR Entlastung für Dezember haben will, müsste ich im 4. Quartal im Wesentlichen mit den Klimaanlagen-Wärmepumpen heizen und die Gasheizung auf Minimum nur zur Unterstützung laufen lassen. Das genau auszurechnen ist leider ein Ding der Unmöglichkeit, weil sehr viele Faktoren hineinspielen (AUßentemperatur für Effizienz Wärmepumpe, Sonnenschein für Strompreis PV vs. Netzbezug, ...).

    Bei 20 Cent Gaspreis war ich mir sicher, dass es günstiger ist mit Strom und Wärmepumpe zu heizen. Bei 9 Cent sieht das schon wieder anders aus.

  • Ja, der Berechnung stimme ich zu, war nur zu faul, sie selbst anzustellen. :)

    mit den Klimaanlagen-Wärmepumpen

    Der Gas-Verbrauch von 40.000 kWh wird wohl einem Haus mit etwa 300 qm Wohnfläche zuzurechnen sein.

    Gibt es da mehrere Wärmepumpen-Klimageräte nach Art Split-Anlagen, die ja wesentlich preiswerter sind, und was haben die gekostet?

    Wenn ja, wie ist es mit Lärm und Zugluft in den Räumen?

    berghaus 22.09.23

  • Der Gas-Verbrauch von 40.000 kWh wird wohl einem Haus mit etwa 300 qm Wohnfläche zuzurechnen sein.

    Gibt es da mehrere Wärmepumpen-Klimageräte nach Art Split-Anlagen, die ja wesentlich preiswerter sind, und was haben die gekostet?

    Wenn ja, wie ist es mit Lärm und Zugluft in den Räumen?

    Die Prognose von 40.000 kWh beruht ja auf dem kalten Jahr 2021 plus Puffer des Versorgers, tatsächlich haben wir in den Jahren 2020 und 2022 eher 30.000 kWh verbraucht. Ist ein 60er Jahre Altbau mit 275 qm, wovon allterdings 80qm Anbau im Winter nur beheizt werden, wenn Gäste da sind, ansonsten nur Frostschutz. Schimmelprobleme gibt es da trotz längerer Perioden, in denen es innen 8 Grad sind, zum Glück nicht.


    Wir haben, eigentlich zur Kühlung, vor ein paar Jahren zwei Split-Klimageräte einbauen lassen, eins im Erdgeschoss (Wohnzimmer mit offenem Esszimmer und Küche) und eins im ersten Stock (Flur). Letzteres bläst die Luft über den Flur in Schlaf- und Kinderzimmer sowie teilweise Bad und Arbeitszimmer. Die Kinder sind noch beide unter 10 und spielen eher im Erdgeschoss, sodass auf der oberen Etage Schlafzimmertemperaturen ausreichen, außer im Bad (dort muss ich früh morgens zuheizen) und Arbeitszimmer (dort ebenfalls an Homeoffice-Tagen).


    Lärm und Zugluft: Es hängt enorm von der Außentemperatur ab. Über 5 Grad ist das alles kein Problem, die Klimageräte laufen dann nicht auf voller Kraft und auch nicht die ganze Zeit. Abends, wenn wir Erwachsenen uns ins Wohnzimmer setzen, reicht eine kleine Stufe, von der man praktisch nichts merkt.

    Zwischen 0 und 5 Grad sieht das schon anders aus. Da müssen die Geräte schon ordentlich reinballern, vor allem im Wohn-/Esszimmerbereich. Werktags lasse ich sie dann vormittags, wenn unten keiner da ist, ordentlich heizen, und drehe nachmittags etwas runter. Wenn man am Wochenende anwesend ist, lässt man nicht auf höchster Stufe laufen, aber wir Menschen heizen ja durch unsere Körper auch, in der Regel passt die Temperatur dann :)

    Bei unter 0 Grad reichen die Klimageräte nicht. Zum einen werden sie zu ineffizient, das merkt man stark, da sie nicht vergleichbar viel Wärme liefern und teilweise pausieren, weil die Außengeräte einfrieren. Da bietet es sich dann an, sie auf kleiner bis mittlerer Stufe laufen zu lassen, um die Gasheizung einfach etwas zu entlasten.

    Praktischerweise lassen sich die Klimageräte auch von unterwegs vom Handy aus steuern.


    Insgesamt hat es im letzten Winter gut funktioniert, damit den Gasverbrauch enorm zu drücken ohne zu viel an Komfort zu verlieren. Gerade der Februar war dann noch sehr sonnig, und wenn man die kWh Strom für 10 Cent über die eigene PV bekommt, lohnt sich das ganze richtig.

  • carcaroba

    Danke für den ausführlichen Bericht, auch wenn wir uns damit dem Thema "Gaspreisbremse" von einer anderen Seite nähern.
     
    Auch hier gibt es einen Bericht darüber:

    Insidertipp vom Ingenieur: Diese Lösung senkt Ihre Heizkosten enorm (msn.com)

    Ich bin überzeugt, dass es noch viele andere Lösungen gibt, die in der Mischung dazu führen, das CO2 eingespart wird und heizen noch bezahlbar bleibt.

    berghaus 23.09.23

  • Danke für den ausführlichen Bericht, auch wenn wir uns damit dem Thema "Gaspreisbremse" von einer anderen Seite nähern.


    Auch hier gibt es einen Bericht darüber:

    Insidertipp vom Ingenieur: Diese Lösung senkt Ihre Heizkosten enorm (msn.com)

    [Polyvalente und dezentrale Heizsysteme mit kleinen "Klimageräten", die technisch ja Wärmepumpen sind.]

    Ich bin überzeugt, dass es noch viele andere Lösungen gibt, die in der Mischung dazu führen, das[s] CO2 eingespart wird und Heizen noch bezahlbar bleibt.

    Heizen ist doch im Moment "bezahlbar".


    Wir haben uns daran gewöhnt, daß Energie billig ist. Ein großer Sparanreiz besteht nicht, also sparen die Leute auch nicht.

    Im Zuge der ersten und zweiten Ölkrise hat sich der Heizölpreis in zwei großen Sprüngen vermehrfacht. Der Preissprung von damals ist längst eingepreist. So richtig groß verändert hat sich das Verhalten der Leute nicht.


    Die Physik ist unabhängig von der Politik und auch vom Markt. Will man CO2 beim Heizen einsparen, muß man weniger heizen. Das ist der einzige Weg. Das hieße (vor allem im Bestand): Häuser isolieren (oder auch: Sich mit niedrigeren Raumtemperaturen zufriedengeben). Wenn Du aber die Kosten für Isoliermaßnahmen gerade im Bestand mit Heizkosten vergleichst (selbst auf dem aktuellen, gegenüber 2019 doppelten Niveau!), stellst Du fest, daß viele Isoliermaßnahmen (da lohnintensiv!), derart teuer sind, daß sie sich nicht amortisieren.


    Der vermeintlich geniale Vorschlag mit einer Kleinwärmepumpe pro Zimmer ist in anderen Ländern längst realisiert,


    https://bilder.deutschlandfunk…0x720.jpg?t=1624370653431


    meistens zum Kühlen, selten zum Heizen. Ich bin mir nicht ganz so sicher, ob die zentralheizungsgewöhnten Leute hier das so wollen.


    Patentlösungen gibt es jedenfalls nicht.