Steuererklärung 2022

  • Guten Abend,


    ich habe von meiner hausverwaltung nach mehrmaligem nachfragen eine vorläufige Abrechnung bekommen um meine Steuererklärung 2022 fertig zu machen. Ich mache diese mit smartsteuer. Ich habe von 1.1.2022 bis 31.11.2022 selber drin gewohnt und seit 01.12.2022 vermiete ich. Wie genau kann ich jetzt mit diesen zahlen umgehen um zu wissen wie ich es in smartsteuer eintrage? Kann mir da jemand behilflich sein? Ich habe mir auch einige notizen gemacht wie ich was absetzen kann. Denke mit smartsteuer wird es schon gehen. Vielen dank schonmal für eure Hilfe. Lg

  • Ohne Steuerberatung machen zu wollen und zu können, würde ich mal sagen, dass man Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der Anlage V in der Zeit, in der man selbst in der Wohnung gewohnt hat , hier 11 Monate, nicht unter Werbungskosten aufführen kann, allerdings voll in der Zeit, in der sie vermietet war, also im Dezember.

    Hier stellt sich die Frage, ob man die im Jahr 2022 angefallenen Kosten (Material- und Arbeitskosten) proportional 1 zu 11 aufteilen darf oder sie einzeln vom Datum der Rechnung und/oder der Überweisung den Monaten 1 - 11 und 12 zuordnen muss oder das selbst wählen kann, d.h., wenn im Dezember höhere Kosten angefallen sind.


    Ich arbeite mit Elster, und da sieht man, dass man in dem Formular die einzelnen Rechnungen mit Datum aufführen muss.


    Da kann man dann in der Anlage V , in der als Vermietungszeitraum in diesem Fall anfangs ja nur 01.12. – 31.12 anzugeben ist, mal ausprobieren, was passiert, wenn man auch Rechnungen mit einem Datum vor dem Dezember eingibt: Fehlermeldung oder unterschiedlich Ergebnisse bei der Berechnung?


    Andererseits ist da auch die Rede davon, dass man hohe Modernisierungskosten auf mehrere Jahre verteilen kann.

    Da bin ich (auch) überfragt.

    Da man die Kosten von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen m.E. nicht als Nebenkosten auf die Mieter umlegen kann, besteht wohl noch die Möglichkeit, die Arbeitskosten als Haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einer bestimmten Summe anzugeben. Bei den Summen ist das aber wohl nur ein Tropfen auf den heißen Stein.


    Auch da die Frage, ob eine Verteilung auf mehrere Jahre möglich ist.


    berghaus 21.09.23