Wohnsitz Österreich / Tagesgeldkonto Deutschland

  • Hallo zusammen!

    ich bin als deutscher Staatsbürger seit Juni in Österreich angestellt und auch hier gemeldet, bin allerdings auch in meinem Elternhaus in Deutschland noch gemeldet. Nun möchte ich gerne ein Tagesgeldkonto in Deutschland eröffnen, da ich wahrscheinlich auf lange Sicht nicht in Österreich bleiben werde.

    Dazu habe ich ein paar Fragen:


    1. Muss ich mich in Deutschland abmelden? Wenn nicht, macht es steuerlich Sinn, sich abzumelden?
    2. Kann ich ein Tagesgeldkonto in Deutschland auch ohne Wohnsitz eröffnen? (Bspw. bei C24 etc.)
    3. Wo fällt die Kapitalertragsteuer an ?
    4. Muss ich, selbst wenn ich mich abmelde, trotzdem in Deutschland eine Steuererklärung machen ?

    Und natürlich im allgemeinen; Wie soll ich in dieser Situation am besten vorgehen?

    Vielen Dank im Vorraus!

  • 1. Steuerlich spielt es keine Rolle, ob und wo du im Inland "gemeldet" bist. Entscheidend ist, wieviele Tage im Jahr du dich in welchem Land aufhälst und welche Einnahmen wo erzielt werden. Es vermeidet aber unnötige Diskussionen, wenn der tatsächlich gar nicht existente Hauptwohnsitz im Inland abgemeldet wird. Außerdem dürfte das eine Ordnunsgwidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz sein.

    2. Das hängt von der Bank ab. Manche machen es, andere machen es nicht und wieder andere machen es unter bestimmten Bedingungen.

    3. Kapitalerträge gelten als am Wohnsitz des Empfängers gezahlt. D.h., eine deutsche Bank zahlt dir die Zinsen ohne Steuerabzug. Die Zinsen gelten als an deinem Wohnsitz in Österreich gezahlt und zu versteuern hast du die Zinsen in Österreich. Wo der Sitz der Bank ist, spielt keine Rolle.

    4. Nur wenn du inländische Einkünfte erzielst oder dich mindestens 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhälst.

  • 4. Muss ich, selbst wenn ich mich abmelde, trotzdem in Deutschland eine Steuererklärung machen ?

    Das ist leider in höchstem Maße kompliziert und auch nicht so einfach wie oben geschrieben mit den 183 Tagen. Generell ist nämlich laut §1 Abs. 1 EStG jeder in Deutschland steuerpflichtig, der im Inhalt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das bedeutet, die Steuerpflicht greift selbst dann, wenn man den Wohnsitz gar nicht nutzt. Das kann auf die Spitze getrieben der Schlüssel zu einer eingerichteten Wohnung im Haus der Eltern sein. Durch das Zusammenspiel mit Doppelbesteuerungsabkommen kann dann ein Teil oder alles der Steuerpflicht entfallen. Korrekt ist die obige Aussage, dass melderechtlicher Wohnsitz und steuerlicher Wohnsitz nicht gleichzusetzen sind.


    Es reicht also nicht nur 183 Tage zu zählen. Nur ohne Grund beraten hierzu spezialisierte Kanzleien. Im Wechseljahr ist es ohnehin so, dass man für beide Staaten Erklärungen erstellt.

  • Es lohnt sich oftmals, sich in einem solchen Fall selbst in die Materie einzulesen, wenn man schon das Geld für einen Spezialisten nicht ausgeben will, und sich nicht auf Forenauskünfte zu verlassen, die man unter Preisgabe unzureichender Vorgaben erlangt hat.


    Und dann natürlich immer die übergeordnete Frage: Um wieviel Geld geht es? 3% Zinsen selbst von 30.000 € Tagesgeld sind 900 €. Für den Betrag wäre ich in Deutschland gern voll steuerpflichtig.

  • Steuerlicher Wohnsitz und "gemeldet sein" ist zweierlei. Aber ich hatte ja geschrieben, dass eine Abmeldung entsprechende Diskussionen vermeidet. Ein Wohnsitz zieht ja auch ansonsten nur Verpflichtungen nach sich, von Rundfunkgebühren bis zu Kommunalabgaben, und bringt auf der anderen Seite keinerlei Nutzen, wenn der tatsächliche Aufenthalt dort nicht ist. Also besser den sauberen Schnitt machen und abmelden.