Frage zu Verteilung 1000€ Freibetrag Kapitalertragssteuer

  • Hallo,


    Bin 66 Jahre und Rentner.


    Habe ein Teil meiner Finanzreserven wie folgt aufgeteilt:


    31.000€ Depot/ETF MSCI World, dauerhaft.


    31.000€ Festgeld Jährlich z. Z. 4% Zinsen


    Auszahlplan 3 Jahre ,Anlage 6.000€ zu 3,5% Zinsen, 175€ monatliche Entnahme

    (nach 3 Jahren Anlage aufgebraucht)


    10.000€ Tagesgeld z. Z. 2,5% Zinsen


    Wie verteile ich am besten die 1000€ Freibetrag/Jahr um möglichst viele

    Steuern zu sparen ??


    Danke für die Antworten


    VG Klaus

  • Mit einem Freistellungsauftrag kannst Du keine Steuern sparen, sondern Du vereinfachst damit die Steuerfreistellung des Sparerfreibetrags.


    Für die 31 T€ Festgeld bekommst Du im Jahr 1240 € Zinsen, das ist bereits über dem Freibetrag. Wenn Du dieser Bank 1 Freistellungsauftrag über die vollen 1000 € gibst, hast Du denselben bereits maximal ausgenutzt.


    Du kannst Dir dann bei Deiner Steuererklärung, die Du als Rentner vermutlich ohnehin abgeben mußt, die Anlage KAP sparen. Alle anderen Kapitalerträge außer 1000 € von Deinem Festgeld werden in diesem Fall automatisch von den entsprechenden Banken richtig und endgültig besteuert.

  • Rentner müssen in zunehmender Zahl ohnehin eine Steuererklärung abgeben (die andererseits in der Regel einfach ist, weil nur wenige Angaben zu machen sind). Bei übersichtlichen Vermögensverhältnissen wäre auch die Anlage KAP kein besonders großer Aufwand.


    Im fraglichen Bereich (etwa 20.000 zu versteuerndes Einkommen plus wenige Kapitaleinkünfte für einen Ledigen) ist die Steuerkurve aber ziemlich flach, so daß dort wenig zu holen ist. Erheblich ist die Günstigerprüfung erst bei deutlich kleineren Renten.


    Zahlenbeispiel:


    zvEKapitalertragSteuer normal
    Steuer mit KESt
    22000100027392737,75
    20000300027392747,25
    18000500027392771,75
    16000700027392818,25
    14000900027392899,75
    130002000052635275


    Dieser Steuerpflichtige bekommt immer 24 T€ im Jahr, von den Kapitaleinkünften sind 1000 € steuerfrei und daher in der obigen Tabelle nicht berücksichtigt. Bei Normalversteuerung sind für 23 T€ für einen Ledigen im Steuerjahr 2023 2739 € Steuer fällig. Bei 22 T€ "normalem" zu versteuerndem Einkommen ist es noch minimal günstiger, die Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer zu unterwerfen.


    2 T€ Rente weniger, 2 T€ Kapitaleinkünfte mehr bringen einen minimalen Steuervorteil durch die Günstigerprüfung usw.


    Die letzte Zeile ist für einen Privatier, der zwar auch noch eine kleine Rente bekommt, daber den Großteil seiner Einkünfte aus Kapitalerträgen. Bei dem lohnt sich noch bei zu versteuernden Gesamteinkünften von 34 T€/a (13 T€ Rente + 21 T€ Kapitalertrag - 1T€ Sparerfreibetrag) die Günstigerprüfung, wenngleich auch hier der Unterschied nicht mehr groß ist.


    Im Extrem (nur Kapitaleinkünfte) zahlt ein Lediger bis etwa 64 T€ (63 T€+1) mit Normalversteuerung weniger Steuer als mit der Abgeltungssteuer. Der Spruch mit dem Grenzsteuersatz, den man vielfach (auch von offiziellen Stellen) liest, ist also schlichtweg falsch. Bei 63 T€ liegt der Grenzsteuersatz bei 42%, und die Günstigerprüfung lohnt sich für den Steuerpflichtigen aber immer noch, obwohl der Steuersatz für zusätzliches Einkommen bedeutend höher ist als der Steuersatz von faktisch 26,375% auf Kapitaleinkünfte. Durch den Grundfreibetrags von etwa 11 T€ zu 0% hat die Normalversteuerung einen derartigen Vorsprung, daß der Vorteil bis hinauf zu dem genannten Betrag reicht.