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Erbe

  • aj68
  • 25. August 2015 um 11:34
  • Erledigt
  • aj68
    Neuling
    Beiträge
    1
    • 25. August 2015 um 11:34
    • #1

    Folgender Erbfall: Ehegatte stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Die Ehegatten waren steuerlich gemeinsam veranlagt. Das Erbe soll gem. gesetzlicher Erbregelung zu 50% an die Ehefrau gehen und zu je 25% an die beiden Kinder. Nun stellt sich die Frage, wie sich die Erbmasse berechnet. Fast alle Vermögensgegenstände, wie Haus, Autos, Konten und Depots tragen den Namen und Eintrag des Verstorbenen. Muss die Ehefrau nicht für die in 50 Jahren erwirtschafteten Vermögensgegenstände einen Ausgleich bekommen? Um einmal mit fiktiven Zahlen zu arbeiten: Das Vermögen beträgt 2.010.000 Euro, die Frau hat lediglich 10.000 Euro auf ihrem Konto, der Rest 2.000.000 ist auf den Mann allein eingetragen. Was genau ist nun das Erbe? Welcher Betrag ist Erbschaftssteuerpflichtig?
    MfG aj68

  • RaphaelP
    Koryphäe
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    536
    • 25. August 2015 um 11:58
    • #2

    Wie der Zugewinnausgleich berechnet wird haben wir hier schon diskutiert:

    ZUGEWINNAUSGLEICH BEI DER SCHEIDUNG - Finanztip-Artikel besprechen - Finanztip Community

    Was abgesehen vom Zugewinnausgleich steuefrei ist, hängt von der Art und Weise der vererbten Gegenstände ab (Familienheim, Hausrat, Geldanlagen, Betriebsvermögen). Hier gibt es sachliche Befreiungen.

    Desweiteren besteht für den Ehegatten ein Freibetrag von Euro 500.000,- bei Kindern in gerader Linie 400.000,- pro Kind.

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