Firmenzahler vs Selbstzahler freiwillig KV

  • Hallo,

    Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Nun möchte ich aus Steuergründen (Elterngeld) mein zu versteuerndes Einkommen senken.

    Meine Krankenkasse hat gesagt ich kann bis zu 3 Jahre im Voraus zahlen aber nur wenn ich Selbstzahler werde.


    Nun habe ich ein paar Fragen die meine Krankenkasse leider nicht beantworten konnte.


    1. Frage: kann ich später wieder vom Selbstzahler wieder zum Firmenzahler werden?


    2. Frage: gibt es irgendwelche Nachteile als Firmenzahler? Der Arbeitgeber zahlt ja weiter seinen Anteil oder?


    3. Frage: wenn ich Elternzeit nehme, was passiert dort mit meinen vorausgezahlten Beiträgen. Eigentlich wäre ich ja beitragsfrei.


    Danke schon mal für eure Antworten.

  • Hallo Kirro,


    haben Sie schon einmal Ihren Arbeitgeber gefragt? Der muss schließlich mitspielen, er hat erhöhten Buchhaltungsaufwand. Auf der anderen Seite gab es Arbeitgeber, die freiwillig versicherten Mitarbeitern grundsätzlich den AG- Anteil überwiesen haben und die mussten als Selbstzahler agieren, so meiner Referenzfrau (™ Achim Weis) ergangen.


    Gruß Pumphut

  • Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Nun möchte ich aus Steuergründen (Elterngeld) mein zu versteuerndes Einkommen senken.

    Meine Krankenkasse hat gesagt, ich [könne] bis zu 3 Jahre im Voraus zahlen, aber nur, wenn ich Selbstzahler [würde].

    ... sprich: ... das Verfahren verwendete, das jeder privat Krankenversicherte seit jeher nutzt.

    1. Frage: kann ich später wieder vom Selbstzahler wieder zum Firmenzahler werden?

    Wer, wenn nicht Deine Krankenkasse, sollte Dir das beantworten können?

    2. Frage: gibt es irgendwelche Nachteile als [Selbst]zahler? Der Arbeitgeber zahlt ja weiter seinen Anteil oder?

    Der Selbstzahler überweist seinen Krankenkassenbeitrag jeden Monat (oder in anderen Zeitabschnitten) selbst der Krankenkasse und bekommt den Arbeitgeberbeitrag pro Monat zusätzlich mit dem Gehalt ausbezahlt. Der Arbeitgeber will einmal im Jahr eine Bescheinigung der Krankenkasse, daß der Selbstzahler dort tatsächlich noch versichert ist una auch seine Beiträge bezahlt hat. Eingeführtes Verfahren, geht bei jedem privat Krankenversicherten genauso.

    3. Frage: wenn ich Elternzeit nehme, was passiert dort mit meinen vorausgezahlten Beiträgen? Eigentlich wäre ich ja beitragsfrei.

    Die Beiträge bleiben auf einer Art Konto unverzinst liegen. Wenn Du wieder Beiträge bezahlen mußt, wird dann wieder von dort heruntergebucht.


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